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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 201

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 201 (sequence 207)
Language
German
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IRI
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kleiner Darlehen zu verhältnismäßig niedrigem Zinsfuß an alle Kleinbauern und Pächter. Nach der Information der Agency soll der zweite Teil der Anleihe für städtische Entwicklung, hauptsächlich für Wasserversorgung, Kanalisierung und Hafenausbau in Jerusalem, Haifa und Jaffa verwendet werden. Es wird gern anerkannt, daß diese Verbesserungen allen Einwohnern dieser Städte großen Nutzen bringen werden, und die Exekutive begrüßt die Einleitung praktischer Pläne zu ihrer Durchführung. Sie fühlt sich aber verpflichtet zu bemerken, daß die Stadtverwaltung von Tel Aviv dringend öffentliche Arbeiten ähnlichen Charakters benötigt, und wenn eine Anleihe aufgebracht werden soll, um diese Arbeiten in anderen Städten auszuführen, so ist es billig zu erwarten, daß die gleichen Möglichkeiten auch der Stadt Tel Aviv zugänglich gemacht werden. Die Exekutive der Jewish Agency ersucht die britische Regierung, die hier erwähnten Punkte* in Erwägung zu ziehen, um sicherzustellen, daß einerseits für eine angemessene Beteiligung der Juden an den Vorteilen, die die Anleihe für die ländliche Bevölkerung bringt, und andererseits für eine angemessene Zuweisung aus dem für städtische Entwicklung bestimmten Teile der Anleihe an die Stadjt Tel Aviv gesorgt wird. Bei Vorlage des Kolonialbudgets im Unterhaus gab der Kolonialsekretär Sir Philip Cunliffe-Lister am 14. Juli d. J. folgende Erklärung über die vom High Commissioner für Palästina zu den Berichten des gewesenen Entwicklungsdirektors übermittelten Empfehlungen ab: Die britische Regierung habe nunmehr die Möglichkeit gehabt, die Empfehlung des High Commissioners nach Prüfung der Gutachten der arabischen Exekutive und der Jewish Agency zu den Berichten des früheren Entwicklungsdirektors in Palästina sorgfältig zu erwägen. Die britische Regierung stimme den Empfehlungen des High Commissioners zu und werde in folgender Weise vorgehen. Zunächst bestehe das Problem der verdrängten Araber. E^ sei ein deutlicher Unterschied zwischen dem Pächter und dem Eigentümer — einem Eigentümer, der seinen Boden frei und auf eigenen Wunsch verkauft habe, und einem Pächter, der infolge1 des Verkaufs des Bodens durch einen Grundbesitzer freigesetzt sei, selbst wenn er Entschädigung erhalten habe. Das zur Prüfung der Ansprüche der verdrängten Araber eingesetzte Gericht habe entschieden, solche Araber als zur Wiederansiedlung anspruchsberechtigt anzuerkennen, die von dem Boden, den sie bewohnt haltten, dadurch verdrängt worden seien, daß diese Böden in jüdische Hand übergingen, und die keine gleichbefriedigende Beschäftigung gefunden hätten, vorbehaltlich folgender Ausnahmen: Erstens Personen, die selbst ihren Boden verkauft hätten, also Eigentümer, die ihren Boden nach ihrem freien Willen veräußert hätten: Personen, die anderweitigen Boden besäßen; Personen, die jetzt als Pächter anderen Boden bearbeiteten, nachdem sie von ihrem früheren verdrängt worden seien; Personen, die nach dem Verkauf des Bodens, von welchem sie verdrängt wurden, Boden erhalten, aber inzwischen aufgehört hätten ihn zu bebauen, sei es infolge Armut^sei es aus anderen Gründen; und Personen, die zur Zeit des Verkaufs keine Landwirte gewesen seien. Die britische Regierung stimme der Entscheidung des Gerichts zu und die Palästinaregierung sei ermächtigt, worden, an die Wiederansiedlung der verdrängten Araber gemäß dem Urteil des Gerichtes zu schreiten. Er glaube, daß bisher 889 Familien durch das Gericht registriert worden seien. Es bestehe Einigkeit darüber, daß die auf Grund der Entscheidung zur Wiederansiedlung Berechtigten wieder angesiedelt werden müßten, doch müßten offenbar Sc-hrhlte unternommen werden, um eine Wiederholung dieser Lage zu verhindern. Der High Commissioner empfehle und die britische Regierung stimme dem zu, es sei wichtig, Maßnahmen gegen die Wiederholung eines ähnlichen Problems in der Zukunft zu treffen, und die Regierung habe' den High Commissioner ermächtigt, die Verordnung zum Schutz von Landwirten so abzuändern,

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