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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 203

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 203 (sequence 209)
Language
German
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203 Die neue Palästinaanleihe steht noch zur Beratung und die Auffassung der Jewish Agency wird der Regierung auch weiterhin zur Kenntnis gebracht. 5. Verfassungsfragen. Der Vorschlag eines Gesetzgebenden Rates (Legislative Council) für Palästina bildete den Gegenstand eines Meinungsaustausches bei wiederholten Gelegenheiten zwischen der Exekutive der Jewish Agency und dem Kolomialamt; die Exekutive bestätigte die im Jahre 1930 von Dr. Weizmann (damals Präsident der Jewish Agency) zum Ausdruck gebrachte Haltung und lehnte energisch jeden übereilten Versuch ab, eine Selbstregierung in Palästina einzuführen. Knapp vor der Sitzung der Ständigen Mandatskommission im November 1932 besuchte Sir Arthur Wauchope London. Da im Laufe der Sitzung der Mandatskommission dem Vernehmen nach die Frage des Gesetzgebenden Rates berührt werden sollte, wurde die Anwesenheit Sir Arthurs in London benützt, um ihm mündlich und schriftlich die Auffassung der Agency über diese Frage vorzulegen. Dr. Sokolow und Dr. Brodetsky hatten lange Unterredungen sowohl mit Sir Arthur Wauchope als auch mit Sir Philip Cunliffe-Lister, bekräftigten die in dem Schreiben vom 20. September'1930 ausgedrückte Auffassung der Jewish Agency über diese Frage und wiesen darauf hin, daß es angesichts der vergleichsweisen Prosperität, deren sich Palästina zur Zeit erfreue, sehr nachteilig für die Interessen aller, Juden wie Araber, wäre, wenn die Frage eines Gesetzgebenden Rates so aufgerollt würde, daß es schiene, es handle sich um eine Sache der allernächsten Zukunft, oder die Regierung beabsichtige, eine solche Körperschaft ehestens zu 'schaffen. Der High Commissioner gab über diese Frage am 10. November 1932 der Ständigem Mandatskommission des Völkerbundes folgende Erklärung: Die Absicht der Regierung bezüglich der Schaffung eines Gesetzgebenden Rates besteht nach wie vor und wir werden Schritte zur Bildung eines Gesetzgebenden Rates unternehmen, wenn die jetzt in Vorbereitung befindliche neue Verordnung über die Gemeindevenvaltung in Kraft getreten ist. Der Entwurf dieser Verordnung ist den Vertretern verschiedener Stadtverwaltungen übermitteilt worden und wir erwarten ihre Meinungsäußerung dazu. Ich hoffe, daß es möglich sein wird, diese Verordnung, deren Zweck es ist, die Teilnahme lokaler Vertreter an der Gemeindeverwaltung zu erweitern und zu erleichtern, Anfang 1933 in Kraft zu setzen. Ich hoffe zuversichtlich, daß die Stimmung gemäßigt sein wird und daß die Führer beider Parteien die Vorschläge betreffend Schaffung eines Gesetzgebenden Rates annehmen werden. Diese Vorschläge werden notwendigerweise bestimmte Sicherungen nach der Richtung enthalten, daß unter keinen Umständen der Friede und die Sicherheit des Landes gefährdet oder die Durchführung des Mandates gehemmt werden können. Wir möchten Palästina gemäß den Wünschen beider Nationen regieren, und wenn diese Wünsche miteinander in Konflikt geraten, benütze ich alle Mittel, um einen Ausgleich herbeizuführen. Erweisen sich diese Bemühungen als erfolglos, dann muß die Regierung, ohne auf Kritik zu achten, jene Politik durchführen, die sie als die beste im Interesse der Gesamtbevölkerung und als mit dem Mandat übereinstimmend ansieht. Was die vom High Commissioner erwähnte Verordnung über die Gemeindeverwaltung anbelangt, so enthält der Palästinateil dieses Berichtes genaue Informationen darüber.

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