Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 198 (sequence 204)
- Language
- German
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198 Die Zukunft Palästinas wird auf gesunder, ehrlicher und verständnisvoller Zusammenarbeit beruhen. Ihr hattet Eure Beschwerden gegen die Regierung. Das ißlt auch mein Fall. Regierungen müssen Leute, die es allzu eilig haben, enttäuschen. Flucht darüber, wenn es Euch Spaß macht; der Regierung tut das nichts. Mit ihr zu debattieren, wäre besser für uns beide. Das Problem Palästina ist ein Problem von Siedlung, Entwicklung und Einwanderung, einea der schwersten Probleme, deren Lösung je von einer Regierung verlangt wurde. Setzt Euer Drängen und Euer Fordern fort; wir wollen nach Kräften bestrebt sein, Euch zufrieden zu stellen. 3. Gesetzgeberische Maßnahmen. Am 1. August 1931, kaum zwei Wochen nach Schluß der Sitzungen des XVII. Kongresses und des Council der Jewish Agency in Basel, erhielt die Exekutive vom Kolonialamt den Text eines Entwurfes für eine Verordnung über die Kontrolle der auf Erwerb und Übertragung landwirtschaftlichen Bodens bezüglichen Transaktionen. Der Entwurf sollte der „in Absatz 12 des Briefes des Premierministers an Dr. Weizmann vom 13. Februar 1931 in Aussicht genommene" sein. Seine Überprüfung zeigte sofort, daß seine Bestimmungen in schärfstem Gegensatz zu den im MacDonald-Brief festgelegten Grundsätzen standen und daß die vermeintlich abgewendete Gefahr immer noch sehr groß war. Die Exekutive schrieb an das Kolonialamt, die neue Verordnung sei in allem Wesentlichen indentisch mit der untragbaren Verordnung vom November 1930 und mißachte die im MacDonald-Brief enthalteinen Grundsätze und Sicherungen; die Jewish Agency könne sich nur mit einer Gesetzgebung einverstanden erklären, die die Bestimmungen des Mandats und die Zusicherungen des erwähnten Briefes voll berücksichtige. Sie fügte hinzu, sie würde die Frage eines jüdischen Beraters für Mr. Lewis French, der vor kurzem zum Entwicklungsdirektor bestellt worden war und sein Amt im August 1931 angetreten hatte, nur in Frage ziehen, wenn diese Angelegenheit eine befriedigende Regelung gefunden hätte. Der Regierungswechsel, der einige Tage später stattfand (vgl. Absatz 2) und die Ersetzung von Lord Paßfield durch Mr. Thomas als Kolonialsekretär führte zu einem Aufschub der Angelegenheit. Mr. Thomas veranlaßte, daß die Verordnung zurückgestellt wurde, bis er sie mit all ihren Auswirkungen genau habe studieren und mit der Exekutive erörtern können, doch kam es nicht dazu, da das Kolonialamt bald von Sir Cunliffe-Lister übernommen wurde. Bisher wurde weiter nichts in der Sache veranlaßt und die Exekutive steht auf dem Standpunkt, daß allgemeine gesetzgeberische Maßnahmen zur Kontrolle von Bodenübertragungen überflüssig und unerwünscht sind und jede etwa erforderliche Teilkontrolle zum Zweck erfolgreicher Durchführung des beabsichtigten Landentwicklungsplanes sich in eng umschriebenen Grenzen halten müsse. Andere Maßnahmen, über die die Exekutive mit dem Kolonialamt verhandelte, sind die Entwürfe der Einwanderimgs-(Konsolidierungs-)Verordnung, der Abänderung zum Bodengesetz und der Verordnung über Boden- (Besitz-)Streitigkeiten, während die Ausführungsbestimmungen zur Erziehumgsverordniing im Sinne einiger Forderungen der Exekutive abgeändert wurden.