Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 45 (sequence 51)
- Language
- German
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45 Erwartung aus, daß die Zionisten-Revisionisten sich unzweideutig den Gesetzen und Beschlüssen der Zionistischen Organisation, die selbstredend für alle Zionisten verpflichtend sind, unterordnen und damit den Weg zur Herstellung der zionistischen Einheit und Geschlossenheit ebnen." Die Hoffnung, daß der „Sonderverband der Zionisten-Revisionisten" diesen Anlaß benützen würde, um den Versuch einer Legalisierung seiner Position zu unternehmen, ist nicht in Erfüllung gegangen. 14. Eine Darstellung der Geschehnisse innerhalb der Revisionistischen Union und der Spaltung, die nach der Kattowitzer Konferenz, eintrat, als der Präsident der Union die Mitglieder der Leitung der Union absetzte, gehört nicht in den Rahmen dieses Berichtes. Sowohl das in Wien gewählte Exekutivkomitee der „Union" wie die Leitung der dissidierenden Gruppe wandten sich an die Exekutive mit dem Antrage um Anerkennung ihrer Legalität. Die Exekutive lehnte es ab, in diesen außerhalb des Bereiches der Zionistischen Organisation entstandenen Konflikt einzugreifen. Auch in Bezug auf den Sonderverband der Revisionisten, dessen Beherrschung jede der beiden Gruppen für sich in Anspruch nahm, war keine Basis für eine Rechtsentscheidung durch die Exekutive vorhanden, da der Sonderverband (wie oben dargestellt) es ablehnte, sich eine im Einklang mit dem Organisationsstatut stehende Verfassung zurechtzulegen, von der aus entschieden werden könnte, welche von den beiden kämpfenden Gruppen legitimiert sei, im Namen des Sonderverbandes aufzutreten. Dabei fällt entscheidend ins Gewicht die Tatsache, daß der Sonderverband nie eine eigene Existenz neben der „Union der Zionisten-Revisionisten" führte, keine eigenen Orts- oder Landesgruppen besitzt, sondern eigentlich nur aus einigen Spitzenorganen besteht, die von der „Union" bzw. aus deren Mitte eingesetzt und deren Struktur angepaßt sind. Es ist klar, daß die Ableitung der Beschlüsse oder der Rechtsformen eines Zionistischen Sonderverbandes von der Willenäußerung oder der Struktur einer außenstehenden Körperschaft ohne jede rechtliche Bedeutung für die Zionistische Organisation und deren Bestandteile ist. Die Rechte, die die Zionisten-Revisionisten, unabhängig vom Sonderverbande, in der Zionistischen Organisation beanspruchen können, sind von Fall zu Fall durch die Exekutive a/uf Grund der geltenden Vorschriften definiert worden. II. Ansprüche der Gläubiger des „Russischen Merkas". Das Organisationsdepartement sieht sich gezwungen, in aller Kürze noch über die Angelegenheit des „Russischen Merkas" zu berichten, die seit Jahren verschiedene Instanzen der Organisation und auch die Öffentlichkeit beschäftigt. Es handelt sich hier um den Versuch, angebliche- Geldforderungen verschiedener Privatpersonen an den ehemaligen „Merkas der russischen Zionisten" unter Benutzung verschiedener Begründungen von dem Merkas auf die Zionistische Organisation abzuwälzen. Zur Duchsetzung dieser Forderungen, deren Höhe verschiedentlich mit phantastischen Summen beziffert wird, wird unter Anwendung fragwürdigen Tatsachenmaterials eine öffentliche Kampagne gegen die Zionistische Organisation geführt.