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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 43

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 43 (sequence 49)
Language
German
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43 Unterordnung des Sonderverbandes unter die Gesetze der Zionistischen Organisation, insbesondere auf dem Gebiete der Außenpolitik, sowie über eine Reibe formeller Erfordernisse des Statuts zu erteilen. Die Antragsteller des Revisionistischen Sonderverbandes lehnten es aber trotz wiederholter Aufforderungen ab, die geforderten Aufklärungen zu geben. 7. Trotz des ablehnenden Verhaltens der Revisionisten beschloß die Exekutive, das Gesuch auf Anerkennung eines Sonderverbandes der ersten darauffolgenden Tagung des Aktionskomitees vorzulegen. Diese Angelegenheit wurde demgemäß von der Exekutive auf die Tagesordnung der Sitzung des Aktionskomitees vom Juli 1932 gestellt und zuerst in der Organisationskommission und dann im Plenum verhandelt. Die überwiegende Mehrheit des Aktionskomitees war dafür, dem Wunsche auf Anerkennung des Sonderverbandes entgegenzukommeen, vorausgesetzt, daß gleichzeitig gewisse Grundprinzipien, die sich aus der Struktur der Zionistischen Organisation ergeben, garantiert und Bedenken, die durch die Calais-Beschlüsse entstanden sind, entfernt würden. Nach lebhaften Debatten wurden demgemäß vom Aktionskomitte (siehe weiter unten Kapitel D dieses Berichtes) zuerst die Beschlüsse' VI (Billigung der Stellungnahme der Exekutive zu den Calais-Beschlüssen) und VII (Zionistische Disziplin), und daraufhin Beschluß VIII auf Anerkennung des Sonderverbandes der Zionisten-Revisionisten gefaßt. Es ist wichtig zu betonen, daß in der Debatte zu den Anträgen seitens der Revisionisten keinerlei Erklärung abgegeben wurde, die die Gültigkeit irgendwelcher Beschlüsse des Aktionskomitees angefochten hätte. Auch wenn solche Erklärungen abgegeben worden wären, würde die bindende Kraft der Aktionskomitee-Beschlüsse dadurch nicht berührt worden sein. 8. Bald nach der Sitzung des Aktionskomitees fand in Wien die Konferenz der „Union der Zionisten-Revisionisten" statt. Abgesehen von ihrem negativen Verhalten zur Zionistischen Organisation, das in vielen Referaten und Reden zu Tage getreten ist, hat die Konferenz die Verlegung des Sitzes der Union nach Genf und die Gründung eines politischen Büros in Palästina, sowie die Einleitung einer „Petitionsbewegung" beschlossen, das Calaisabkommen bestätigt und überdies zu den Disziplinbeschlüssen des AC in folgender offiziellen Erklärung, die mit den Beschlüssen veröffentlicht wurde, Stellung genommen: In Beantwortung einer von Dr. Lachmann (Breslau) in der Schlußsitzung eingebrachten Interpellation erteilte die revisionistische Exekutive nachstehende Antwort: „Die Exekutive der Union der Zionisten-Revisionisten legt Wert darauf, festzustellen, daß gemäß dem Berichte der revisionistischen Fraktion im AC die Fraktion gegen die sogenannte Disziplinresolution, § VII, 3, 4 und 5, ge stimmt und erklärt hat., daß die Resolution, § VII 3, 4 und 5, gegen die Statuten der zionistischen Weltorganisation verstößt, konstitutionswidrig und deshalb, insbesondere aber aus Gründen des zionistischen Gewissens, für die revisionistischen Schekelzahler nicht bindend ist." 9. Angesichts der durch diese Beschlüsse geschaffenen Lage sah sich die Exekutive veranlaßt, an die Antragsteller des Sonderverbandes am 30. September 1932, die Aufforderung zu richten, ihr zur Beseitigung aller Zweifel offiziell zu erklären, daß der Sonderverband, dessen Mitglieder ausschließ-

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