Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 42 (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/9038125-9093599--2800-9089388- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
42 stische Organisation einer auf organisatorischem und politischem Gebiet einreißenden Anarchie mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten wird. Die Exekutive hält es für ihre Pflicht, auf die. Konsequenzen hinzuweisen, die eich aus der Verwirklichung der Beschlüsse von Calais ergeben müßten. Sie behält sich vor, die ihr notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen und dem Aktionskomitee entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, um die Einheit und Unversehrtheit der Zionistischen Organisation gegen jeden Angriff zu schützen. Diese Erklärung der Exekutive wurde von der gesamten zionistischen Presse einmütig gebilligt. 4. Im Winter 1931 fanden in mehreren Ländern revisionistische Konferenzen statt, die sich (von einigen Ausnahmen abgesehen) auf den Boden der Calais-Beschlüsse stellten, ihren Austritt aus den Zionistischen Landesverbänden vollzogen und die Gründung eigener Organisationen beschlossen. Dies war ein Schritt, der in offenem Widerspruch zu den Grundsätzen der Zionistischen Organisation (§ 3 des Org. Statuts) stand. Die gleichzeitig abgehaltenen Jahreskonferenzen vieler zionistischer Landesverbände haben die Auffassung der Revisionisten abgelehnt und sich mit dem Standpunkt der Exekutive solidarisch erklärt. 5. Entgegen einem in der Organisation geltenden und vom! AC im Jahre 1930 bestätigten Grundsatz unternahmen die Revisionisten unabhängig von der Exekutive und im Gegensatz zu ihr eigenmächtige Aktionen auf dem Gebiete äußerer Politik. Ihre Union erließ im März 1932 eine Erklärung gegen die Palästinapolitik der Mandatarmacht, die sie in den verschiedenen Ländern öffentlich verbreiten und an allerlei staatliche, diplomatische, städtische u. a. Organe bis zu den Mitgliedern der Mandatskommission in Genf und der Lyttonkommission in China gelangen ließ. Anfang April 1932 wurde eine große Petitionskampagne „gegen die Nichterfüllung seitens Englands der von ihm übernommenen Verpflichtungen" angekündigt. 6. Am 4. April 1932 hat die „Revisionistische Fraktion des AC" einen Antrag bei der Exekutive auf Anerkennung eines „Sonderverbandes der Revisionisten in der Zionistischen Organisation" eingereicht. Der Antrag ging nicht — wie man meinen könnte — dahin, die „Union der Zionisten-Revisionisten" zu einem Sonderverband innerhalb der Zionistischen Organisation zu erklären, sondern dahin, einen Teil der „Union der Zionisten-Revisionisten", die als solche auch weiterhin außerhalb der Zionistischen Organisation verbleiben sollte, als einen zionistischen „Sonderverband", d. h. einen Bestandteil der Zionistischen Organisation anzuerkennen, dessen Mitglieder gleichzeitig der „Union der Zionisten-Revisionisten" angehören sollten. In Anbetracht der Doppelstellung und Verwirrung, die durch die Calais-Beschlüsse hervorgerufen wurden, hat die Exekutive es für richtig gehalten, durch eine sofortige Verständigung mit den Antragstellern klare Verhältnisse zu schaffen, ihnen Gelegenheit zu einer klaren und offenen Formulierung ihrer Vorschläge zu geben und auf diese Weise späteren Konflikten und Verwicklungen vorzubeugen. Die Exekutive hat demgemäß an die Antragsteller das Ersuchen gerichtet, ihren Antrag zu ergänzen und genauere Informationen über die geplante Verfassung des Sonderverbandes, über sein Verhältnis einerseits zur Zionistischen Organisation, andererseits zu der „Union der Zionisten-Revisionisten", über die