Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVII (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 290 (sequence 294)
- Language
- German
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Streik; schließlich erklärten sich die Lehrer bereit, die Vermittlung des Waad Leumi für die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten mit der Exekutive anzunehmen — eine Lösung, zu deren Annahme sich die Exekutive schon vor der Proklamierung des Streiks bereiterklärt hatte. Zur Zeit des Abschlusses des vorliegenden Berichtes (Mitte Mai 1931) ist noch keine endgültige Lösung der Frage der Herabsetzung der Lehrergehälter erzielt worden. Die Lehrergehälter sind jetzt um drei Monate im Rückstände; die letzte, in der Peßachwoche erfolgte Gehaltszahlung betrifft die Januargehälter. 4. Die mit der Verantwortung für das Erziehungswerk für die Jewish Agency verbundenen finanziellen Schwierigkeiten gaben, ebenso wie die auf Grund der Verordnung für die religiösen Gemeinschaften erfolgte Umbildung des Waad Leumi zur Knesseth Israel, der Erörterung der Frage einer Übertragung des Erziehungswerkes an den Jischuw neuen Anstoß. Die Prüfung dieser Frage hat gezeigt, daß, wenn auch aus vielen Gründen die Übertragung der Verantwortung wünschenswert sein mag, diese Übertragung an sich in der nächsten Zeit kaum zur Herabsetzung der von der Jewish Agency oder aus anderen Quellen in der Diaspora aufzubringenden Beträge führen dürfte, wenn anders das Erziehungswerk auf seinem gegenwärtigen Minimalstand erhalten werden soll. Im Jahre 5689 (1928/29) wurde unter Leitung des Erziehungs-Departements eine besondere Abteilung zur Einziehung der Schulgelder errichtet, die mit großem Erfolge, sowohl hinsichtlich der Vergrößerung der Beträge wie der Pünktlichkeit der Zahlungen, die Einziehung der Schulgelder und Gemeindesubventionen durchführte. Dies hatte zur Folge, daß dieser Posten auf der Einkommensseite des Budgets sicher geworden ist, und es ist festzustellen, daß in jedem Jahre regelmäßig die eingezogenen Beträge den vorher dafür veranschlagten Betrag überstiegen. Solange es dem Waad Leumi nicht gelingt, ein festes Besteuerungssystem auszuarbeiten tmd zur Wirksamkeit zu bringen, muß bezweifelt werden, ob ein größerer oder auch nur der gleiche Betrag vom Jischuw erlangt werden kann. Dennoch hat, wie bereits im Politischen Bericht ausgeführt worden ist, die Exekutive beschlossen, die Übertragung des Erziehungswerkes an den Waad Leumi bei gleichzeitiger Festsetzung einer Subvention für eine bestimmte Anzahl von Jahren zu empfehlen. Hierbei ist vorgesehen, daß diese Übertragung nicht vor Anfang des Jahres 5693 (1932/33) stattfinden soll, damit für die Durchführung der notwendigen technischen Vereinbarungen mit der Regierung und den verschiedenen Körperschaften die erforderliche Zeit zur Verfügung steht. Wie gleichfalls im Politischen Bericht erwähnt wurde, sind mit der Regierung Verhandlungen im Gange, um eine Vergrößerung ihrer Subvention für das jüdische Schulwerk zu erzielen. Wie immer das Ergebnis dieser Verhandlungen ausfallen möge, kann jedenfalls für das nächste Schuljahr noch keine Erhöhung erwartet werden, da diese Frage von den Ergebnissen der durchzuführenden neuen Volkszählung abhängig ist, die bis dahin nicht beendigt sein wird. Ferner muß darauf hingewiesen werden, daß das Erziehungs-Departement der Regierung jede Erwägung einer Erhöhung ihres Beitrages von der Durchführung gewisser Vorbedingungen abhängig macht. Es handelt sich hierbei um Bedin- 290