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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1931-01-01 · XVII (1931) · p. Seite 196

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVII (1931)
Date
1931-01-01
Page
Seite 196 (sequence 200)
Language
German
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33. Sie kam wieder auf die Tagesordnung, als die arabische Delegation bei ihren Verhandlungen mit der Regierung im April und Mai 1930 die Verfassungsfrage erneut aufwarf, wobei sie besonders große? Gewicht auf diese Frage legte. Sie forderte die Errichtung einer Volksregierung mit voller Souveränität. Die Regierung erteilte hierauf in einem am 14. Mai der Presse übergebenen Communiqué eine endgültige negative Antwort. In dem Communiqué hieß es u. a. : „Die Delegation ist darauf hingewiesen worden, daß die von ihr geforderten radikalen konstitutionellen Änderungen völlig unannehmbar seien, da sie es der Britischen Regierung unmöglich machen würden, ihre Verpflichtungen auf Grund des Mandates zu erfüllen. Die Regierung gab klar zu verstehen, daß keine Vorschläge berücksichtigt werden könnten, die mit den Erfordernissen des Mandats unvereinbar seien." Die gleiche Haltung kam auch in der vorläufigen Erklärung zur britischen Palästina-Politik" vom Mai 1930 zum Ausdruck, deren Inhalt weiter oben (Abschn. 10) zusammengefaßt worden ist. 34. Einige Monate später brachten wir in Erfahrung, daß die bevorstehende Regierungserklärung gewisse Andeutungen über die Absicht der Regierung enthalten würde, die Verfassungsfrage einer erneuten Erwägung zu unterziehen. Die Exekutive äußerte sich daher nochmals in einem Rrief Dr. Weizmanns an den Staatssekretär für die Kolonien vom 19. September 1930, in dem darauf hingewiesen wurde, daß die einzige folgerichtige Methode zur Rehandlung des Problems in einer vorherigen Rereinigung aller Grundfragen durch eine ,,Round Table"- Konferenz zwischen Regierung, Arabern und der Jewish Agency bestünde, und jeder vorzeitige Versuch der Einführung einer Selbstverwaltung in Palästina energisch zurückgewiesen wurde. Als nun im Oktober die Regierungserklärung erschien, fand sich in ihr der folgende Passus zu dieser Frage: „Es ist die wohlerwogene Meinung der Britischen Regierung, daß es nunmehr an der Zeit ist, die wichtige Angelegenheit der Einführung eines gewissen Maßes von Selbstverwaltung in Palästina im Interesse der Gesamtbevölkerung ohne weiteren Aufschub in die Hand zu nehmen." Die Regierungserklärung führte weiter aus, die Rritische Regierung beabsichtige, entsprechend den Richtlinien der im Jahre 1922 ausgearbeiteten Verfassung einen Gesetzgebenden Rat, gleich dem, dem die arabischen Führer im genannten Zeitpunkte ihre Mitwirkung verweigert hatten, einzusetzen. „Der Oberkommissar", hieß es weiter, „wird auch in Zukunft die nötigen Vollmachten erhalten, um gewährleisten zu können, daß die Mandatarmacht ihre Verpflichtungen gegenüber dem Völkerbunde erfüllen kann, wobei diese Vollmachten sich auch auf dringend erforderliche gesetzgeberische Maßnahmen sowie auf die Aufrechterhaltung der Ordnung erstrecken sollen." 35. Die Haltung der Exekutive in dieser Frage war von den Richtlinien bestimmt, die ihr das Administrative Committee bei seiner Tagung in Rerlin im August 1930 erteilt hatte, und Dr. Weizmann hat wiederholt — sowohl mündlich bei den Verhandlungen mit dem Kabinetts-Komitee als auch schriftlich — ausdrücklich erklärt, daß nach Ansicht der Agency eine Konferenz der drei beteiligten Parteien 196

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