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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1931-01-01 · XVII (1931) · p. Seite 197

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVII (1931)
Date
1931-01-01
Page
Seite 197 (sequence 201)
Language
German
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und eine? Verständigung zwischen Juden und Arabern die unbedingte Voraussetzung für jeden Versuch der Einsetzung von Selbstverwaltungs- Institutionen sei. VII. Die Anerkennung der Jewish Agency. 36. Unmittelbar nach der Konstituierenden Tagung des Council der Jewish Agency im Jahre 1929 brachte die Exekutive der Britischen Regierung die formelle Konstituierung der Agency zur Kenntnis, die seitdem von der Londoner und der Palästina-Regierung als die in Artikel 4 des Palästina-Mandates anerkannte Jewish Agency akzeptiert wurde. Die formelle Anerkennung wurde in einem Schreiben vom 6. August 1930 ausgesprochen, das folgenden Wortlaut hat: „Downing Street, 6. August 1930. Sehr geehrter Herr! Lord Passfield hat mich beauftragt, auf Ihr Schreiben vom 16. September 1929 zurückzukommen, dem ein Exemplar der „Vereinbarung enthaltend die Verfassung der Jewish Agency für Palästina", unterzeichnet in Zürich am 14. August 1929, beigefügt war, und Ihnen mitzuteilen, daß in der Praxis die Anerkennung der erweiterten Jewish Agency sowohl seitens des Kolonialamtes wie der Palästina-Regierung bereits erfolgt ist. Da jedoch mitgeteilt wurde, daß eine formelle Anerkennung erwünscht ist, habe ich den Auftrag, Ihnen davon Kenntnis zu geben, daß die Britische Regierung bereit ist, die erweiterte Agency in ihrer Zusammensetzung gemäß der Ihrem erwähnten Schreiben beigefügten Vereinbarung als die in Artikel 4 des Palästina-Mandates erwähnte Agency anzuerkennen.! 2. Was Absatz 3 Ihres Briefes anlangt, habe ich Ihnen mitzuteilen, daß im Falle der Auflösung der erweiterten Agency die Britische Regierung, sobald ihr durch die Zionistische Organisation davon Mitteilung gemacht werden wird, daß die erweiterte Agency aufgelöst worden ist, die Zionistische Organisation unter der Voraussetzung, daß nach Überzeugung der Regierung ihre Organisation und Verfassung in dem betreffenden Zeitpunkte angemessen sind, als die Jewish Agency im Sinne des Artikels 4 des Palästina-Mandates anerkennen wird und daß in diesem Falle die Zionistische Organisation in jeder Hinsicht als in die Stellung zurückversetzt betrachtet werden wird, die sie vor der Erweiterung der Agency eingenommen hatte. Ich habe die Ehre usw. (gez.) O. G. R. Williams." VIII. Die Klagemauer. 37. Angesichts dessen, daß. der Konflikt um die Klagemauer zu den wesentlichen Ursachen des Ausbruchs der Unruhen im August 1929 gehörte, hatte die Shaw-Kommission (Seite 165) die Ernennung einer speziellen Kommission gemäß Artikel 14 des Mandates empfohlen, um „über die Rechte und Ansprüche bezüglich der Klagemauer eine Entscheidung zu treffen". Diese Empfehlung wurde der Britischen Regierung bereits vor Fertigstellung des Berichtes, während die Kommission noch in Palästina tagte, zur Kenntnis gebracht. Demgemäß stellte die Regierung diese Frage auf der XVI. Sitzung der Permanenten Mandats- Kommission im November 1929 zur Diskussion. Am 14. Januar 1930 nahm die LVIII. Sitzung des Völkerbundrates einstimmig einen Beschluß an, der in der Hauptsache folgenden Inhalt hat: 197

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