Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVII (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 195 (sequence 199)
- Language
- German
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29. Die Frage der Einführung neuer Bodengesetze wird seit November 1930 sowohl in Palästina wie in London erörtert. Der Brief des Premierministers hatte zwar klargestellt, daß irgendein durchgehendes Verbot von Bodenübertragungen nicht in Frage komme; jedoch fanden auf Grund des Absatzes 10 dieses Briefes Erwägungen statt bezüglich solcher zeitweiliger Maßnahmen zum Schutze von Pächtern und Ansiedlern ohne Rechtstitel gegen Vertreibung, die bis zur Einsetzung der Entwicklungs-Kommission und der Ausübung regulärer Vollmachten bezüglich Bodentransaktionen im allgemeinen durch diese erforderlich sein würden. Zur Zeit der Fertigstellung dieses Berichtes (Mai 1931) sind noch keine Bestimmungen veröffentlicht worden. VI. Verfassungsfragen. 30. Unmittelbar vor den Unruhen vom August 1929 war die Frage der Entwicklung von Selbstverwaltungs-Institutionen in Palästina Gegenstand von Erwägungen seitens der Regierung, und es war bekannt, daß der Oberkommissar während seines Aufenthaltes in London im Sommer vorigen Jahres neben anderen Angelegenheiten auch diese Frage mit der Britischen Regierung zu besprechen beabsichtigte. Die Unruhen bewirkten die Aufschiebung dieser Besprechungen. Der Bericht der Shaw-Kommission, der zwar anerkannte, daß die Wiederherstellung öffentlicher Ruhe und Sicherheit notwendigerweise allen Vorschlägen für konstitutionelle Änderungen vorausgehen müsse, gab nichtsdestoweniger ausdrücklich zu verstehen, daß nach Meinung der Kommission, um das Vertrauen der arabischen Bevölkerung zu gewinnen und dadurch die Aufgabe der Verwaltung Palästinas zu erleichtern, radikale Änderungen in der Verfassung wünschenswert seien. 31. In ihrem Tätigkeitsbericht über ihre XVII. Sitzung gab die Permanente Mandatskommission klar zu verstehen, daß sie mit dieser Empfehlung nicht völlig übereinstimme, und daß diejenigen, die für die sofortige Errichtung von Selbstverwaltungs-Institutionen in Palästina Propaganda machten, nicht die Unterstützung der Kommission erhalten würden. Sie brachte ferner die Meinung zum Ausdruck, daß Verhandlungen hierüber mit Bevölkerungsgruppen, die sich offen gegen das Mandat auflehnten, deren Prestige nur ungebührlich erhöhen, gefährliche Hoffnungen unter ihren Anhängern und Befürchtungen unter ihren Gegnern erwecken" würden. 32. Unterdessen hatte die Jewish Agency zu verschiedenen Malen zu erkennen gegeben, daß sie sich allen unzeitgemäßen Änderungen in der Richtung einer Selbstverwaltung für Palästina widersetzen müsse, und auf die unüberwindlichen Schwierigkeiten hingewiesen, die wenigstens im Augenblick jedem derartigen Versuche im Wege stünden. Bereits im Januar 1930, sodann am 27. Februar setzte Dr. Weizmann. bei seinen Besprechungen im Kolonialamt den Standpunkt der Jewish Agency klar auseinander; am 3. März wurde in einem Schreiben an den Unterstaatssekretär jeglicher vorzeitige Versuch einer Errichtung von Selbstverwaltungs-Institutionen formell abgelehnt. In diesem Zeitpunkt war auch das Kolonialamt selbst jedem derartigen Versuche in gleicher Weise abgeneigt, so daß diese Frage für den Augenblick als abgeschlossen gelten konnte. 195