Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVII (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 181 (sequence 185)
- Language
- German
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Nationalheims für das jüdische Volk verantwortlich war, Micken wir mit tiefer Besorgnis auf die gegenwärtige Lage in Palästina. Wir wollen jetzt keine Bemerkungen machen über die Vorgänge vom letzten August, die jetzt Gegenstand der Untersuchung einer speziellen Kommission sind. Aber zu welchen Ergebnissen bezüglich der Verantwortung für die Augustunruhen diese Kommission auch kommen möge, eins dürfte klar sein : das Werk, zu welchem Groß- Britannien am Ende des Krieges seine Hand geboten hat, macht keine befriedigenden Fortschritte. Die Balfour-Deklaration verpflichtete uns zu einer gewissen Politik; das Palästinamandat betraute uns mit lebenswichtigen Verwaltungspflichten; aber Ursachen, die noch im Dunkel sind, haben die Durchführung der Verwaltungsaufgaben und infolgedessen auch die volle Durchführung der Politik gehemmt. Unter diesen Umständen verlangen wir von der Regierung dringend die Ernennung einer autoritativen Kommission, die das gesamte Funktionieren des Mandates untersuchen soll. Die Kommission, die sich gegenwärtig in Palästina befindet, wurde zur Untersuchung spezieller Angelegenheiten mit begrenzten Befugnissen ausgestattet. Nach unserer Ansicht muß diese Kommission, sobald sie ihren Bericht erstattet hat, durch eine Untersuchung ergänzt werden, die die großen Fragen der Politik und Verwaltung erforschen soll. Unser Versprechen ist zwar ein unzweideutiges, aber um es dem Buchstaben und dem Geiste nach zu erfüllen, könnte eine beträchtliche Umgestaltung des Verwaltungsapparates wünschenswert sein. Eine solche Kommission wird vor aller Welt kundtun, daß Großbritannien in der Durchführung der Aufgabe, für die es seine Ehre eingesetzt hat, nicht erlahmt, und wird gleichzeitig sowohl für Juden als auch Araber eine Garantie sein, daß alle erwiesenen Mängel des gegenwärtigen Regierungssystems behoben werden." 6. In Beantwortung einer Anfrage anläßlich dieses Briefes erklärte der Premierminister am 23. Dezember 1929 im Unterhaus, daß die Angelegenheiten der hohen Politik völlig „außerhalb der der Shaw-Kommission erteilten Richtlinien" lägen und in ihrem Bericht nicht berührt werden könnten. Am 24. März 1930 (kurz vor dem Erscheinen des Berichtes der Shaw-Kommission) wurde diese Erklärung vom Premierminister im Unterhause noch erweitert, indem er feststellte, daß die Fragen der hohen Politik der Entscheidung der Regierung vorbehalten blieben und durch den Bericht der Shaw-Kommission nicht dahingehend berührt werden würden, daß ein Abweichen von den Bestimmungen des Mandats in Frage käme. 7. Der „Bericht der Kommission über die Unruhen in Palästina vom August 1929" wurde am 31. März 1930 der Öffentlichkeit übergeben (Cmd. 3530, 1930). Er entsprach den Erwartungen insofern, als in ihm festgestellt wurde, daß die Unruhen die Form „eines Angriffs von Arabern auf Juden" hatten, „der nicht durch vorangegangene Ermordung von Arabern durch Juden entschuldigt werden konnte". (Durch dieses Urteil wurde der Hauptteil der arabischen Zeugenaussagen als un verläßlich abgetan; diese Aussagen sollten erweisen, daß in Wirklichkeit die Juden ■— zumindest in einigen Teilen Jerusalems — die Angreifer gewesen seien.) Weiterhin machte jedoch die Kommission Feststellungen und Vorschläge, die sich nicht nur auf die Ursache der Unruhen und geeignete Mittel zur Vermeidung ihrer Wiederholung bezogen, sondern auch auf verschiedene Fragen der großen Politik, die, wie erwähnt, ausdrücklich aus ihrer Kompetenz ausgeschlossen worden waren und über die eine Ansicht zu äußern die Kommission keine Qualifikation besaß. Der Inhalt des Be- 181