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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1931-01-01 · XVII (1931) · p. Seite 50

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVII (1931)
Date
1931-01-01
Page
Seite 50 (sequence 54)
Language
German
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E. Bestimmungen betreffend Welt Wahlliste. Art. 6: Eine nachträgliche Ergänzung oder Änderung der in der Weltvvahlliste enthaltenen Namen und ihrer Reihenfolge ist nicht gestattet. F. Resolution. Anläßlich der Wahlen zum XVII. Kongreß genügt die Zustimmung des Vorsitzenden des A.-C. dort, wo die Zustimmung des A.-C.-Präsidiums vom Wahlreglement gefordert wird. V. Anschließend an die Sitzung des A.-C. fand eine Sitzung der Politischen Subkommission der Jewish Agency statt, die auf Antrag des A.-C. folgende gemeinsamen Resolutionen faßte: 1. Das Aktions-Comité der Zionistischen Organisation und die Ständige Politische Sub-Kommission der Jewish Agency stellen nach Prüfung des Weißbuches der englischen Regierung vom 21. Oktober 1930 fest, daß nach ihrer wohlerwogenen Meinung die Politik des Weißbuches mit wiederholten Erklärungen aller früheren englischen Regierungen und mit den früheren Erklärungen der gegenwärtigen Regierung in Widerspruch steht, daß sie in mehreren Punkten wesentliche Bestimmungen des Mandates verletzt, daß sie die Basis der Kooperation zwischen der Jewish Agency und der Regierung untergräbt, daß sie einer Verbesserung der Beziehungen zwischen Juden und Arabern in Palästina entgegenwirkt und daß sie die Grundlage des Jüdischen Nationalheims in Palästina gefährdet. Die Idee des Jüdischen Nationalheims, begründet auf der historischen Verknüpfung des jüdischen Volkes mit Palästina will das jüdische nationale Volksleben wieder einmal in seiner historischen Heimstätte konzentrieren, dort die Grundlage einer normalen nationalen Existenz errichten und den Juden die Möglichkeit einer freien politischen und kulturellen Entwicklung sichern, unbehindert von der Notwendigkeit, sich den Regeln anderer herrschenden Nationen unterwerfen oder anpassen zu müssen. Ohne Land und ohne Menschen kann es kein Jüdisches Nationaiheim geben, und es bedeutet die Zerstörung seiner Grundfesten, wenn jüdische Immigration künstlich beschränkt und wenn Juden der Zutritt zum Boden in Palästina verwehrt wird, wie es der Fall wäre, wenn die Mandatarmacht die in ihrem jüngsten Weißbuche niedergelegte Politik durchführen sollte. Das Aktions-Comité der Zionistischen Organisation und die Politische Kommission der Jewish Agency lehnen es daher ab, diese Politik anzuerkennen, und erklären sich mit dem in den Demissionserklärungen des Präsidenten der Jewish Agency, Dr. Weizmann, dem Vorsitzenden des Administrative Committee, Herrn Warburg, und dem Vorsitzenden des Council und der Politischen Kommission, Lord Melchett, eingelegten Protest solidarisch. 2. Das Weißbuch, das einen grundsätzlichen Umschwung in der Politik bezüglich des Jüdischen Nationalheimes ankündigt, ist ohne vorhergehende Beratung mit der Agency herausgegeben worden. Diese Prozedur stellt eine ernste Verletzung des in Art. 4 des Mandates definierten Status der Jewish Agency dar, und das Aktions-Comité der Zionistischen Organisation und das Politische Komitee der Jewish Agency erheben Protest gegen diese Rechtsverletzung. Das Aktions-Comité der Zionistischen Organisation und das Politische Komitee der Jewish Agency erklären ferner folgendes zu den einzelnen wichtigsten Punkten der Regierungserklärung : a) Das Weißbuch hat die Tendenz, die im Mandat der britischen Regierung auferlegte Verpflichtung gegenüber dem jüdischen Volke zu einer Verpflichtung gegenüber-den jüdischen Einwohnern Palästinas zu reduzieren. Diese Änderung widerspricht sowohl dem Wortlaute als dem Geiste des Mandates. 50

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