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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1931-01-01 · XVII (1931) · p. Seite 24

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVII (1931)
Date
1931-01-01
Page
Seite 24 (sequence 28)
Language
German
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IRI
…/9038125-9093591--2437-9089024
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der Palästina-Exekutive ein solches Departement in London zu errichten. Neben den im Kongreßbeschlusse erwähnten Aufgaben schwebte der Exekutive noch folgendes Arbeitsprogramm vor: a) Herstellung eines Zusammenhanges zwischen dem hebräischen Schulwerk in Palästina und im Galuth, und zwar durch Ausbau von Beziehungen zwischen den Schulsystemen, den Lehrern und den Schülern; b) Initiative zur Schaffung von mit Palästina verbundenen hebräischen Schulen in den Ländern des Orients; c) Anspornung der zionistischen Landes- und Sonderverbände in allen Ländern zur intensiven Befassung mit hebräischer Erziehungsarbeit; d) Schaffung eines geistigen Zusammenhanges zwischen den bestehenden hebräisch sprechenden Jugendorganisationen; e) Förderung der Hebraisierung der zionistischen Hochschüler-Verbände; f) Möglichste Hebraisierung der zionistischen Organisationsformen. Die Exekutive legte dem A.-C. im August 1930 entsprechende Anträge vor, wobei sie darauf hinwies, daß sie keine finanziellen Verpflichtungen für die Bedürfnisse des Schulwesens im Galuth übernehmen könnte. Auf Grund dieser Vorschlägebeschloß das A.-C. (August 1930), die Errichtung dieses Departements zur Kenntnis zu nehmen, und sprach die Erwartung aus, daß diese Abteilung zu einer Zentralstelle für hebräische Kulturarbeit im Galuth ausgebaut wird. Leider haben die kurz nach dieser Sitzung eingetretenen politischen Ereignisse und die damit im Zusammenhang stehenden budgetären Verhältnisse eine Verwirklichung dieses Beschlusses unmöglich gemacht. d) Sondersammlungen. Das Organisations-Departement war dauernd darum bemüht, die verschiedenen Sammlungen für zionistische Sonderfonds zu koordinieren und mit den Interessen des KH und KKL in Einklang zu bringen. In den meisten Fällen, in denen die Sondersammlungen zu einer Zeit beabsichtigt waren, die laut Beschluß des XVI. Kongresses für eine der traditionellen Sonderaktionen des KKL vorbehalten ist, konnte die Beachtung der Kongreßbeschlüsse erreicht werden. Dagegen kann nicht gesagt werden, daß der die Sammlungen neuregelnde Beschluß des XVI. Kongresses sich in der Praxis bewährt hat. Von den größeren Sonderfonds hat der unter den gemeinsamen Auspizien der „Palästina-Arbeiterorganisation" und der ,,Liga für das arbeitende Palästina" stehende ,,Palästina-Arbeiterfonds (Kapaj)" — wenn auch nur teilweise und mit einer Verspätung —- die von diesem Kongreßbeschluß vorgeschriebenen Schritte unternommen, um unter die zulässigen Sonderfonds gezählt zu werden. Die Misrachi-Organisation hat im Jahre 5690 die Anmeldung ihrer Sammlung für den ,,Keren Erez Israel schel Hamisrachi" vorgenommen, ohne jedoch allen im Kongreßbeschluß niedergelegten Bedingungen zu entsprechen. Die bisherigen Kongreßbeschlüsse bieten keine genügende Handhabe für eine Regelung des zionistischen Sammelwesens und müßten gründlich revidiert werden, falls der Wille besteht, die wachsende Zahl von Samm- 2/f

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