Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 20 (1933)
- Issue
- 8 (24.2.1933)
- Date
- 1933-02-24
- Page
- Seite 59 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/9072829-9103090-9187271--12703-9084772- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 8 Das Jüdische Echo 59 chrng der Partei an bis jetzt festgehaltenen Grundsätzen gemäß unzweideutig zu den großen Ideen des Rechts und der Ordnung im staatlichen Leben bekenne. Das Prinzip der Gleichberechtigung Aller vor dem Gesetz sei für das Zentrum unantastbar. Aus dieser grundsätzlichen Einstellung heraus sei für das Zentrum selbstverständlich, daß es auch für die Gleichberechtigung der Juden eintrete. Insbesondere gelte dies hinsichtlich des Rechts der freien Religionsausübung. Die Zentrumspartei stehe auf dem Standpunkt, daß jede anerkannte Religionsgemeinschaft selbst zu bestimmen habe, welche religiösen Gesetze und Bräuche für sie gelten. Dem Staate kann nicht das Recht zuerkannt werden, die Betätigung der religiösen Gesellschaften öffentlichen Rechts auf irgendeinem Gebiete zu hemmen. Demzufolge sprach sich Herr Reichskanzler a. D. Marx auch gegen ein etwaiges Schächtverbot aus. Wenn das jüdische Religionsgesetz das Schächten vorschreibe, so habe der Staat diese Vorschriften zu respektieren. Das Zentrum habe auch, wie die Verhandlungen in den Parlamenten beweisen, sich so konstant gegen jedes Schächtverbot erklärt und den Erlaß solcher Gesetze zu hindern gesucht. Bezüglich der Erziehung des heranwachsenden Geschlechts erklärte Herr Reichsminister a. D. Marx, daß das Zentrum grundsätzlich Anhänger der konfessionellen Schule sei. Aus diesem Gesichtspunkte trete es auch für die jüdische Schule ein. Von dem Gedanken geleitet, daß es Sache der anerkannten Religionsgesellschaften sei, über den Zusammenschluß zu Verbänden selbst zu entscheiden, billige die Zentrumspartei auch den Wunsch der deutschen jüdischen Gemeinden, sich zu Landesverbänden, bzw. zu einem Reichsverbaride zusammenzuschließen, gemäß den Bestimmungen des Art. 137 der Reichsverfassung. Mit allem Nachdruck wandte sich Herr Reichskanzler a. d. Marx gegen eine etwaige Möglichkeit, daß die deutschen Juden als solche durch die gegenwärtige Regierung in ihren verfassungsmäßigen Rechten und Freiheiten in irgendeiner Form beschränkt werden könnten. American Jewish Congress zur Lage in Deutschland Der „American Jewish Congress“ übergibt der Presse die folgende von seinem Ehrenpräsidenten Dr. Stephani S. Wise und seinem Präsidenten Bernard S. Deutsch Unterzeichnete Erklärung zur Lage in Deutschland: „Die Ernennung des Chefs der Nationalsozialistischen Partei Deutschlands, Adolf Hitler, zum Reichskanzler hat die Juden in Deutschland in eine ernste Situation gebracht. Die Nationalsozialistische Partei führt alle Schwierigkeiten des Reiches seit dem Weltkrieg auf das Wirken der Juden zurück und predigt Haß und Gewalt gegen Juden und jüdische Kultur. Jeder kennt die psychischen Gründe solcher Doktrinen, jeder aber erkennt auch die wahren Gründe dieser psychischen Erregung, sie liegen in der internationalen Situation, Das große deutsche Volk wird unter den europäischen Völkern wegen seiner Charakterfestigkeit, seines immanenten Gerechtigkeitssinns und seiner Intelligenz geschätzt. In diese guten Eigenschaften der deutschen Volksmassen, in den nüchternen common sense der gegenwärtig mit Adolf Hitler in der Regierung zusammenarbeitenden Parteien und ganz besonders in die Führung des Präsidenten Hindenburg setzen wir unseren Glauben in dieser ernsten Stunde. Überdies glauben wir, daß die Wirkung, die die Übernahme der Verantwortlichkeit durch eine Oppositionspartei für gewöhnlich auf diese ausübt, auch im Falle Adolf Hitlers und seiner Partei nicht ausbleiben und daß sich die Verwaltungspolitik der Nationalsozialisten von den Schreckgespensteil der Nur-Propaganda den Tatsachen und Notwendigkeiten des wirklichen Lebens zuwenden wird. Wir in Amerika — fährt die Erklärung fort — haben seit der Gründung dieses Staatswesens unter Einrichtungen gelebt, welche keine Unterschiede der Rasse oder des Glaubens kennen und alle Bürger in gleicher Weise beschützen. Wir wissen, daß wir nicht nur für uns, sondern für alle Amerikaner sprechen, wenn wir sagen, daß die Stellung der jetzigen deutschen Regierung zu den fundamentalen Menschenrechten der Juden und der anderen Minderheiten entscheiden wird, ob die Freundschaft, die das amerikanische Volk dem republikanischen Deutschland entgegengebracht hat, unvermindert fortgesetzt werden wird. Den Juden in Deutschland versichern wir, daß sie in Zeiten ihrer Not nicht allein und ohne Hilfe dastehen werden.“ Die Sowjetregierung macht Geschäfte mit Grabsteinen Erst vor kurzem erfuhr die Kulturwelt von dem originellen Versuch der Sowjetregierung, sich auf bequeme Art Valuten zu beschaffen, goldwertiges Geld. Es war die Verordnung, wonach jeder ins Ausland reisende Sowjetbürger eine Paßgebühr von ein paar hundert Dollar zu zahlen habe. Mit anderen Worten: Diejenigen Bewohner Sowjetrußlands, die dieses Paradies verlassen wollen, müssen sich zunächst nach reichen, im Ausland lebenden Verwandten umschauen, welche die hohe Dollarsumme zur Verfügung stellen. Ob die sowjetrussische Regierung durch diese Maßnahme ihre Kassen mit Edelvaluta angefüllt hat, weiß man nicht. Viel Erfolg dürfte sie nicht haben. Sonst wäre diesem Einfall nicht gleich ein zweiter, nicht weniger origineller gefolgt. Wie wir nämlich aus Moskau erfahren, will die Sowjetregierung nicht nur aus ihren noch lebenden (jüdischen), sondern auch aus ihren toten Staatsbürgern Edelvaluta herauspressen: Die Grabsteine auf den Friedhöfen werden registriert, und wer den Wunsch hat, daß der Grabstein seiner Eltern, Ahnen oder Kinder erhalten bleibe, hat eine Gebühr von 15 Dollar per Grabstein zu bezahlen. Wenn nicht im Verlauf einiger Monate diese Taxe entrichtet werden sollte, wird die Sowjetregierung die Grabsteine vernichten, die Gebeine der Toten in alle Winde streuen und in den Gräbern andere Fote begraben. Ein Plan von der Verruchtheit, wie ihn kaum Shakespeares Schurken ersinnen! Man appelliert an die bei den Juden geübte Ehrung der Toten, auf daß sich dieses Gefühl in Dollars für die Sowjets umsetze. Hunderte Juden wenden sich an ihre ausländischen Verwandten, um zu erwirken, daß die alten Gräber und Grabsteine nicht vernichtet werden. Hunderte Juden schreiben ihren Bekannten, deren Eltern in .sowjetrussischer Erde ruhen, sie mögen durch Übersendung der geforderten Dollars die Gebeine ihrer Altvordern retten. Nachdem das bolschewistische Regime dem „freien indischen Sowjetbürger“ ein menscheu-