Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 20 (1933)
- Issue
- 5 (3.2.1933)
- Date
- 1933-02-03
- Page
- Seite 36 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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36 Das Jüdische Echo Nr. 5 derverbandes der Zionisten-Revisionisten, wegen Bruchs der zionistischen Disziplin zu verhandeln. Als Beisitzer fungierten die Rechtsanwälte Dr. Oskar Cohn und Dr. Kozower. Dr. Soskin wird beschuldigt, die politischen Prärogativen der Zionistischen Exekutive und somit die zionistische Disziplin dadurch verletzt zu haben, daß er bei seiner Anwesenheit in Warschau dem polnischen Außenministerium einen Besuch abgestattet und in einem Gespräch mit dem Chef der Sektion für internationale Fragen, Grafen Raczynski, Fragen des Palästinamandats und seiner Realisierung, ferner die Perspektiven des Zionismus als ein internationales Problem, welches alle Länder interessiert, und die Frage der jüdischen Petition an den Völkerbund behandelt hat. Dr. Soskin wohnte der Verhandlung nicht bei. Dr. Barth wies zur Begründung der Anklage darauf hin, daß das zionistische A.C. in seiner letzten Tagung vom 24. Juli bis 5. August 1932 den A.C.-Beschluß vom 30. November 1930 nochmals bekräftigt hat: Außenpolitische Sonderverhandlungen mit den Regierungen und dem Völkerbund dürfen von Zionisten und zionistischen Gruppen nur mit Genehmigung mit der Exekutive geführt werden. Dr. Barth verlas eine Reihe in den revisionistischen Zeitungen „Neue Welt“ in Wien und „Neuer Weg“ in Warschau, sowie in anderen Zeitungen erschienener Berichte, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, daß Dr. Soskin Handlungen begangen hat, die eine eklatante Verletzung der obigen A.C.-Beschlüsse darstellt» Dr. Soskin hat diese in der ihm nahestehenden Presse mitgeteilten Tatsachen nie abgeleugnet. Dr. Barth verlangte einen Schuldspruch und behielt sich vor, Anträge über Art und Höhe der Bestrafung nachher zu stellen. Nach einer längeren Beratungspause verkündete das Gericht das folgende Urteil: Dr. S. Soskin wird freigesprochen, die Kosten hat die Zionistische Organisation zu tragen, ln der Begründung führte Dr. Gronemann aus, der Freispruch erfolgte wegen Mangels an schlüssigen Beweisen. Feststehe nur, daß Dr. Soskin Raczynski besucht hat; welchen Zwecken dieser Besuch gedient hat, ist nicht bekannt. Dr. Soskin hat sich dazu nie geäußert. Presseberichte können allein als Beweismittel nicht gewertet werden und reichen iedenfalls nicht hin, um gegen eine zionistische Persönlichkeit vom Range Dr. Soskins ein hartes Urteil zu fällen, wie es im Falle eines Schuldbeweises hätte gesprochen werden müssen Friedhofsschändung bei Gießen Gießen, 26 Januar. (JTA.) ln Groß-Linden bei Gießen wurde auf dem jüdischen Friedhof eine Schändung von Gräbern entdeckt.. Die Täter stürzten die Denkmäler auf fünf Gräbern um und zertrümmerten die Gedenkzeichen. Die behördlichen Ermittlungen verfolgen eine bestimmte Spur. Anti jüdische Kundgebung auch an der Breslauer Universität Breslau, 31. Januar. (JTA.) Gegen Mittag samelten sich nationalsozialistische Studenten vor der Universität an, sangen nationalsozialistische Lieder und hißten am Portal 11 eine Hakenkreuzfahne. Antisemitische Ruhestörer im Theater Anläßlich der Aufführung einer Revue in Nürnberg kam es kürzlich zu wüsten antisemitschen Störungen. Von einem Teil der Theaterbesucher wurde dabei in gemeinster Weise gegen die mitwirkenden jüdischen Künstler gehetzt, wobei die Vorführung der Revue nur den äußeren Anlaß für die Kravalle gegeben hatte. Fünf Schreihälse hatten sich nun wegen ihrer „Taten“ vor dem Strafrichter zu verantworten und begründeten ihre Angriffe mit dem „Recht auf Notwehr zum Schutze ihrer moralischen, ästhetischen und vaterländischen Gefühle“. Die erste Instanz sprach sie frei, obzwar planmäßig vorbereitete Ruhe- und Friedensstörung als gegeben zu betrachten war! Der Revision der Staatsanwaltschaft wurde vom Bayerischen Oberstlandesgericht jedoch stattgegeben, das eine völlig andere Meinung über diesen Fall äußerte. Das sogenannte „Notwehr“-Recht bestehe nicht, weil der Tatbestand eine groben Unfugs durch die Aufführung selbst nicht bewiesen werden konnte. Mit dieser Entscheidung wurde einer großen Gefahr begegnet, der gerade jüdische Künstler heutzutage ausgesetzt sind, der Gefahr einer Boykottbewegung, die sich nach außen den Mantel einer theoretischen Legitimität umzuhängen wagt. Solche judengegnerischen Kundgebungen im Theater bedeuten im Grunde genommen die Erweiterung der politischen Agitation der Straße, die skrupellos auch künstlerische Dinge in ihr Tätigkeitsgebiet einbezieht. Eine mittelalterliche Synagoge entdeckt Wien, im Januar. (JTA.) Eine aus dem Mittelalter stammende Synagoge wurde in Bruck a. d. Mur (Steiermark), am Kirchplatz zwischen Messnerhaus und Schulhaus entdeckt. Dieser alte Judentempel ist seit einem Jahrhundert im Besitze einer christlichen Traffikantenfamilie und dient als Tabakladen. Das Haus ist ein typischer zweischiffiger Synagogenbau, wie er im Mittelalter üblich war. Der Amtmann der Gemeinde Bruck hat auch wichtige Dokumente über die Geschichte der Synagoge entdeckt. Das österreichische Bundeskanzleramt mißt diesem Fund große wissenschaftliche Bedeutung bei und wird das Gebäude unter Denkmalschutz stellen. Aus Dokumenten gellt hervor, daß die Synagoge Ende des 14. Jahrhunderts erbaut worden war. Judenfeindlicher Hirtenbrief des Linzer Bischofs W ien, 25. Januar. (JTA.) Der Bischof der oberösterreichischen Hauptstadt Linz, Dr. Gföllner, erließ einen Hirtenbrief, der sehr scharf mit dem Nationalsozialismus als einer „unchristlichen Bewegung“, sowie dem „Rassenantisemitismus“ abrechnet, aber gleichzeitig — wahrscheinlich mit Rücksicht auf die antisemitischen Instinkte eines großen Teiles der katholischen Bevölkerung — das Juden tum der Gegenwart angreift und schmäht. Dr. Gföllner verherrlicht in kurzen Worten das „alttestamentliche“ Judentum und spricht dann ausführlich von der „Vergiftung der Seele der christlichen Völker durch den schädigenden Einfluß des degenerierten Judentums auf allen Kulturgebieten und in allen Berufen“. Der Bischof bezeichnet die Juden als „Träger des mammonistischen Kapitalismus, Sozialismus und Bolschewismus“ und bezeichnet es als eine Pflicht der Christen, den jüdischen Einfluß durch eine nachhaltigere Bekämpfung der Juden zu brechen. Die katholische Presse druckt diesen Hirtenbrief des oberösterreichischen Bischofs Dr. Gföllner kommentarlos ab. Wien, 30. Januar. (JTA.) Der Hirtenbrief des oberösterreichischen Bischofs Dr. Gföllner, in dem ein ethischer und geistiger Antisemitismus gepre-