Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 20 (1933)
- Issue
- 4 (27.1.1933)
- Date
- 1933-01-27
- Page
- Seite 26 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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26 Das Jüdische Echo Nr. 4 sichten einer Zusammenarbeit zwischen Arabern und der Regierung und über den Stand der arabisch-jüdischen Beziehungen gestellt. Wauchope bemühte sich nachzuweisen, daß eine Kooperation zwischen Arabern und der Regierung sich langsam durchsetzt. Eine von dem High Commissioner einberufene Bürgermeisterkonferenz, an der 20 Bürgermeister, Araber und Juden, teilnahmen, bewies, ebenso wie andere Erscheinungen im palästinensischen Leben, die Möglichkeit der Zusammenarbeit von Juden und Arabern, wenn auch vorläufig nur in technischen Kommissionen. Der Holländer Van Rees gab zu bedenken, daß die Schaffung des Legislative Council sofort nach Inkrafttreten des Munizipalitätengesetzes vielleicht übereilt sei; es wäre vielleicht vernünftiger, zuerst die Auswirkung der Munizipalitätenverordnung zu beobachten; er befürchte ein Aufflackern der jetzt schlummernden politischen Leidenschaften bei Einführung des Legislative Council. Darauf antwortete Wauchope, erst wenn das Munizipalitätengesetz in befriedigender Weise in Funktion getreten sein wird, werde die Regierung in Verhandlungen mit den palästinensischen Führern über Einrichtung des Legislative Council treten. Bei Behandlung der Frage der öffentlichen Sicherheit erklärte Wauchope, die versiegelten Waffendepots in den jüdischen Kolonien geben den Kolonisten ein Gefühl der Sicherheit, daß sie sich bei Gefahr werden verteidigen können; es sei noch nicht an der Zeit, hierin Änderungen eintreten zu lassen. Die Beziehungen zur Jewish Agency bezeichnete Wauchope als vorzüglich. Hinsichtlich der Einwanderung betonten der Engländer Lord Lugard und der Schweizer Prof. Rappard die Notwendigkeit, die Aufnahmefähigkeit des Landes als Maßstab gelten zu lassen. Hinsichtlich der Bodenfrage erklärte Wauchope, Staats-Ländereien für neue Kolonisation seien in Wirklichkeit nicht vorhanden. Eine Reihe Fragen wurde betreffs der jüdischen Beschwerden, daß die Juden in der Polizei nicht zureichend vertreten sind, gestellt. Wauchope erklärte, gewisse Änderungen zum Guten seien hierin bereits eingetreten. Hinsichtlich der Beteiligung im transjordanischen Grenzkorps besteht unter den Juden Unzufriedenheit. Zur Gendarmerie werden alle Teile der Bevölkerung zugelassen, Kenntnis des Arabischen ist aber Vorraussetzung. Wauchope verabschiedete sich von der Kommission mit den Worten, die Lage an Palästina gebe Grund zu Befriedigung, sogar zu Vertrauen in die Zukunft, doch dürfe man nicht der großen Schwierigkeiten vergessen, die die Erfüllung des Mandats mit sich bringt, da die beiden Völker, die das Land bewohnen, noch sehr weit von gegenseitigen herzlichen Empfindungen entfernt sind. Als die Mandatskommission an die Formulierung ihrer allgemeinen Bemerkungen (general observations) hinsichtlich der Verwaltung Palästinas im Jahre 1932 schritt, war sie entschlossen, in diesen Bemerkungen mit keinem Worte der vom High Commissioner Sir Arthur Wauchope angekündlgten Schaffung des Legislative Council Erwähnung zu tun, um auf diese Weise der Mandatarmacht zu bedeuten, daß sie, die Kommission, der Meinung sei, daß diese Frage mit größter Vorsicht zu behandeln sei, und daß sie es für wünschenswert halte, daß nach dieser Richtung hin keine übereilten Schritte getan werden. Da nun die Meinungen in dieser Frage geteilt waren, mußte zur Abstimmung geschritten werden. Mit einer ganz kleinen Mehrheit wurde dann beschlossen, den anfänglichen Beschluß, des Legislative Council in den Bemerkungen nicht Erwähnung zu tun, umzustoßen und in die allgemeinen Bemerkungen den Satz aufzunehmen: Die Mandatskommission nimmt die Erklärung von Sir Arthur Wauchope über die geplante Einführung eines Legislative Council in Palästina zur Kenntnis. Schlechtes Gewissen Der Vortrag Joseph Kasteins, über den hier vor einiger Zelt berichtet wurde, hat trotz des großen Beifalls, der dem Redner von seinem Publikum zu teil wurde, eine zwiespältige Aufnahme gefunden. Während namentlich die jugendlichen Hörer sich ganz dem auf schlossen, was ihnen aus jüdischem Gefühl und der Verantwortung für die jüdische Zukunft, im übrigen aber ohne Werturteil und ohne politische Absicht in eindringlichen und teilweise erschütternden Worten geradezu eingebrannt wurde, scheinen andere Hörer schon die Fähigkeit verloren zu haben, dem Gedanken des Vortrags zu folgen, als zum ersten Male das Wort von den „Randjuden“ fiel. Man muß, wenn man objektiv sein will, zunächst zugeben, daß dieses Wort tatsächlich der zionistisch-politischen Terminologie entnommen sein und ein Werturteil zum Ausdruck bringen könnte. Selbst wenn dem so wäre, hätte man es freilich auf seinen inneren Gehalt und seine Wirklichkeit zu prüfen, bevor man Gedankengänge verstimmt ablehnt, in denen es zum Vorschein kommt. Der Vortrag Kasteins war jedoch unpolitisch. Die Definition, die er dem Begriff „Randjuden“ gab, machte es jedem, der sich nicht geradezu dagegen verschloß, ganz eindeutig, daß auch ein Zionist, auch ein Orthodoxer als „Randjude“ zu betrachten sei, wenn ihm eben jene innere Ausgerichtetheit, jene Tendenz seines Lebens vom Jüdischen her zu gestalten fehlt, die Kastein vom Juden verlangt. Auf der anderen Seite wollte Kastein gewiß nicht leugnen, daß man liberal sein kann, ohne „Randjude“ zu sein, weil und insofern dies nicht nach einer so oder anders gerichteten Überzeugung, sondern nur nach dem Wollen, der Tendenz des Lebens zu beurteilen ist. Kastein wollte, wie er ausdrücklich betonte, ohne Werturteil und ohne Ressentiment Tatsachen feststellen, es kam ihm sozusagen nur darauf an, geometrische Orte zu bestimmen. Wenn trotzdem gegen seine Formulierungen mit der Begründung, sie seien politischer Natur, leidenschaftlicher Widerspruch wach wird, so kann dies u. E. zu einem großen Teil nur darauf zurückzuführen sein, daß sich das schlechte Gewissen in vielen geregt hat, die sich im Jüdischen doch nicht ganz sicher fühlen und spüren, daß sie der Forderung Kasteins weder gerecht werden noch gerecht werden wollen, wobei noch einmal darauf hingewiesen sei, daß diese Forderung keine politische ist, sondern auf uneingeschränkte Entschuldung jüdischer Fragen vom Jüdischen her abzielt. Nicht nur schlechtes Gewissen und Unverständnis, mehr noch grobe Ungerechtigkeit kommt in einer Besprechung der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung zum Ausdruck. Fast möchte man meinen, daß unmöglich den Vortrag gehört haben kann, wer im Stande ist, zu schreiben: „Indem der Redner die nichtorthodoxen und nichtzionistischen Juden als Randjuden bezeichnet“ und „daß