Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 20 (1933)
- Issue
- 3 (20.1.1933)
- Date
- 1933-01-20
- Page
- Seite 19 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 3 Das Jüdische Echo 19 dagegen eine bloß untergeordnete Aufgabe sei; die zweite, und das ist diejenige, die ich für die richtige halte, sieht in der Union die einzige Trägerin des Judenstaats-Zionismus, d. h. in selbständiger Betätigung auf allem Gebieten des Staatsaufbaues, während die Einwirkung auf andere prozionistische Körperschaften nichts mehr als Mittel sind, die man nur dann und nur so weit benutzt, als es opportun und nützlich erscheint, jede sentimentale oder schwärmerische Beziehung zu „Kongreßeroberung“ muß aufhören: dieser Mittelzweck mag praktisch sehr wünschenswert sein, es mag ein Moment kommen, wo wir alle ohne Ausnahme nur an ihm uns beteiligen werden, er ist eben keine heilige Pflicht und überhaupt keine Pflicht der Union.“ Über den Inhalt der Diskussion teilt der Bericht der JTA. nichts näheres mit. Es heißt darin lediglich, daß Lichtheim gegen die Rede Jabotinskys polemisiert hat. Es besteht die Befürchtung, daß durch die Berliner Beschlüsse der Revisionisten die organisatorische Spannung aufs neue verschärft wurde. Aus Warschau wird gemeldet: Die polnischen Revisionisten haben eine scharfe Protestaktion gegen das Urteil des Ehrengerichts eingeleitet. Das Zentral-Komitce der Revisionisten Polens veröffentlicht eine Erklärung in der es heißt, der Kampf gegen die Revisionisten werde durch Kreise geführt, die die „Rückkehr zum Weizmann-Kurs“ vorbereiten; das zionistische Ehrengericht habe sich zu einem gehorsamen Instrument jener Parteien gemacht, die hinter der Zionistischen Exekutive stehen. Das Ehrengericht wird als „Standgericht“, das Verfahren als eine „Justizparodie“ bezeichnet. Die Warschauer Revisionisten haben am 9. Januar zehn Kundgebungen gegen das Berliner Urteil veranstaltet. Die zionistische Tageszeitung „Hajnt“ führt aus: Seit Theodor Herzl den Zionistenkongreß geschaffen hat, gibt es Kongreßgerichte. Es ist dies aber der erste Fall, daß ein Urteil des Kougreßgerichts in einer solchen Weise kritisiert wird. Bisher wurden Urteile des Kongreßgerichts von allen Parteien mit Achtung und Respekt aufgenommen. Beilegung des Falls Cohn Aus Breslau berichtet die JTA.: Der Weitere Senat der Breslauer Universität, der am Sonnabend abend getagt hat, hat den Fall Ernst Cohn, der zu einem Fall der Breslauer Universität geworden ist, beigelegt. Zuerst gab der Rektor Prof. Brockelmann Bericht über die Vorgänge, die zu dem viel kritisierten Beschluß des Engeren Senats vom 23. Dezember geführt haben, und teilte mit, daß das Ministerium besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung der Ruhe an der Breslauer Universität veranlaßt habe. Dann nahm Professor Ernst Cohn das Wort zu folgender Erklärung: „Ich habe, als ich durch telephonischen Anruf die Zeitungsanfrage über das Asylrecht für Trotzki vorgelegt erhielt, in der Eile des Augenblicks geglaubt, daß ich diese Anfrage durch eine die Entscheidung offen lassende Antwort besser als durch eine Verweigerung der Antwort erledigen könne. Darin habe ich leider geirrt. Auch war es eine Fahrlässigkeit, daß ich von der Anfrage •nicht den Stellen der Universität Kenntnis gegeben habe, die mir bis dahin mit Rat und Tat zur Seite gestanden hatten.“ Prof. Cohn erklärte, es sei ihm eine schmerzliche Empfindung, daß auf diese Weise der Anschein mangelnder Dankbarkeit habe entstehen können, während er sich Rektor und Senat zu aufrichtigem Dank verpflichtet gefühlt habe. Er gab seinem Bedauern darüber Ausdruck, daß durch seinen Schritt die Schwierigkeiten für die Universität vermehrt worden seien und der Senat sich vor eine verschärfte Lage gestellt sehe. Nach einer ausführlichen Aussprache wurde mit großer Mehrheit eine Resolution angenommen, die ii. a. lautet: „Der Weitere Senat entnimmt dem Bericht des Rektors und den Ausführungen des Flerrn Professor Dr. Cohn, daß Rektor und Senat sich in jeder Weise bemüht haben, die Lehrfreiheit zu schützen. Er nimmt weiter zur Kenntnis, daß der Senat mit seiner Erklärung vom 23. Dezember 1932 nur zum Ausdruck gebracht habe, „daß durch das Hervortreten des Professor Dr. Cohn in der Frage des Asylrechts für Trotzki die Lage sich so verschärft hatte, daß der Senat den weiteren Schutz für die Person des Professor Dr. Cohn, sowie für die Ruhe und Ordnung au der Universität Breslau nicht mehr glaubte gewährleisten zu können.“ Der Weitere Senat nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, daß Rektor und Senat in einer Erklärung vom 23. Dezember 1932 für unbedingte Aufrechterhaltung der Lehrfreiheit eintreten und auch die politische Meinungsfreiheit des Hochschullehrers nicht haben beeinträchtigen wollen.Nach den inzwischen bekannt gewordenen Zusicherungen des Unterrichtsministeriums und nach den Erklärungen des Flerrn Kollegen Colin ist für den Weiteren Senat die Angelegenheit erledigt. Von der Studentenschaft erwartet der Weitere Senat die unbedingte Aufrechterhaltung der akademischen Disziplin und die Einsicht, daß jede Störung der Ordnung das Ansehen unserer Alma Mater schädigt und die Durchführung ihrer besonderen Aufgaben erschwert.“ Gleichzeitig hat der Weitere Senat einen Aufruf an die Studentenschaft gerichtet, der mit den Worten schließt: „Die Hochschule kämpft mit den Waffen des Geistes, weil kein Volk ohne diese Waffe lebensfähig ist, und jeder Komilitone, ob Student oder Professor, versündigt sich gegen diese stolzeste Überlieferung deutscher Universitäten, wenn er den Kampf um fremde Ziele auf dem Boden unserer Universität ausfechten will. . , . Schließt die Reihen! Schützt Eure Hochschule vor der Zerstörung ihrer Freiheiten!“ Weiter berichtet die JTA: Professor Ernst Cohn hat sich auf Bitten seiner Kollegen und des Dekans uer juristischen Fakultät bereit erklärt, seine Vorlesungen, die am Montag hätten Wiederbeginnen sollen, noch bis zum Freitag auszusetzen. Eine Reihe Dozenten bildete eine besondere Kommission, die noch einmal mit allen studentischen Gruppen und Verbänden jeder Richtung eine Aussprache lierbeiführen will, um für die Zukunft jede Ausschreitung in der Breslauer Universität zu verhindern. Diese Besprechungen sollen im Laufe der Woche erfolgen. Ob nach diesem Erklärungswechsel der Fall Cohn wirklich beigelegt ist, wird sich bald genug herausstellen. uns scheint, daß die des Herrn Prof. Cohn würdiger hätte formuliert sein können, und daß sich Herr Prof. Cohn der Rolle eines Vorkämpfers für die jüdische Gleichberechtigung in die er vom Schicksal nun einmal hineingestellt worden ist, wirklich nicht gewachsen gezeigt hat. Aber auch die Erklärung des Senats ist nicht besser. Die Berufung auf die „stolzeste Überlieferung deutscher Universitäten“ nimmt sich nach den voran-