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Das jüdische Echo · 1932-11-18 · 47 (18.11.1932) · p. Seite 374

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
19 (1932)
Issue
47 (18.11.1932)
Date
1932-11-18
Page
Seite 374 (sequence 2)
Language
German
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m Das Jüdische Echo Nr. 47 ben — nicht indem er den vergeblichen Versuch unternimmt, den Nachweis zu führen, daß ihn nichts vom nationalen Deutschen trennt, sondern indem er nationale und kulturelle Verschiedenheiten betont und dennoch als Staatsbürger, aer alle Pflichten eines solchen erfüllt, jedes Recht für sich in Anspruch nimmt, zu dem er die fachlichen Voraussetzungen und Fälligkeiten mitbringt. Damit ist die Frage des Fremdenrechts entschieden. Ein Staatsbürger ist in seinem Staate niemals ein Fremder. Die Staaten können für sich das Recht in Anspruch nehmen, Ausländer anders zu behandeln als Inländer. Auch hierbei sind ihnen durch internationale Anschauungen und Völkermoral, wenn nicht schon durch Verträge und Völkerrechte die Grenzen gezogen, daß im Genuß aller bürgerlichen Rechte in keinem Falle ein Unterschied gemacht werden darf und daß dem bewährten Ausländer der Weg zur Erlangung des Staatsbürgerrechts nicht lange unbillig versperrt bleiben darf. Die Einbürgerung, die alle Grenzen beseitigt, ist ein staatlicher Akt und schafft die vollendete Aufnahme in den Staatsverband. Mit ihrer Erlangung ist der bisherige Ausländer vollberechtigter Staatsbürger. Verschiedene Klassen der Bürger, wie sie die Antike gekannt hat, gibt es längst nicht mehr. Der Jude vollends, der durch Generationen in Deutschland wohnt und mit dem staatlichen und gesellschaftlichen Leben auf das engste verbunden ist, kann staatsrechtlich und staatpolitisch niemals ein Fremder sein. „Es darf im Staate, der ja der Staat aller sein soll, keine Ausgeschlossenen, keine Enterbten, aber auch keine Privilegierten geben.“ Diese Worte, die der badische Kultusminister Baumgarten auf dem letzten deutschen Katholikentage zu Essen gesprochen hat, mögen diese Betrachtungen abschließen. Sie treffen den Kern — auch der Judenfrage. Massenarbeitslosigkeit unter den Juden und Austritte aus dem Judentum Berlin, im November. (JTA). Das Gemeindeblatt der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, das seit einigen Monaten unter der Redaktion von Leo Kreindler erscheint, bringt in seinem November- Heft u. a. auch einen Aufsatz von S. Adler-Rudel, der die Überschrift „Unser Recht auf Arbeit“ trägt, über den Vernichtungsfeldzug gegen die jüdische Angestelltenschaft berichtet und auf den Zusammenhang zwischen jüdischer Massenarbeitslosigkeit und Austritt aus dem Judentum hinweist. In weitesten Kreisen bekannt, meint Adler-Rudel, ist der seit Jahr und Tag propagierte Boykott gegen jüdische Geschäftsinhaber und jüdische Firmen; weniger bekannt ist die immer stärker werdende Hetze gegen Juden als Angestellte, Techniker, Musiker, Schauspieler, Redakteure und Arbeiter aller Art, denn dieser Teil des antisemitischen Kampfes wird weniger laut, dafür aber um so intensiver und vernichtender geführt. Von der Versammlungstribüne und aus den Spalten der Presse wird er selten proklamiert, jedoch in den Direktionsbüros der großen Industriebetriebe, bei den Personalverwalungen von Warenhäusern und Geschäften, bei Verlagen und Theaterdirektionen, bei dem kleinen Kaufmann im Vorort wird dafür um so heftiger gegen jüdische Angestellte, Arbeiter und andere Arbeitnehmer aller Art gehetzt, ihre Entlassung durchgesetzt oder ihre Einstellung verhindert. - --- Adler-Rudel zitiert eine Reihe Schreiben nicht-, jüdischer Firmen an Privatpersonen wie an die Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Arbeitsnachweise, in denen diese Firmen unter Hinweis auf ihren Kundenkreis bedauern, jüdisches Personal nicht beschäftigen zu können. Es handelt sich hier um bekannte Spezialgeschäfte mit großer jüdischer Kundschaft. Früher wurde die jüdische Angestelltenschaft von den jüdischen Firmen absorbiert. Das hat sich nun geändert. Jüdische Firmen gingen in Massen zugrunde oder in nichtjüdische Hände über. Am Hausvogteiplatz und in der Nähe des Spittelmarktes kann man mit einem Blick auf die noch vorhandenen Firmeninschriften sehen, daß man sich hier eigentlich auf einem Teil des Wirtschaftsfriedhofs der Berliner Juden befindet. In diesen Räumen, die jetzt leer und verödet sind, wirkten jüdische Geschäftsinhaber jahrzehntelang für den wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands, fanden hunderte und tausende jüdischer Angestellter und Arbeiter Arbeit und Brot. Mit dem Erlöschen dieser Firmen haben die Firmeninhaber ihr Vermögen verloren und ihre Rolle in der Wirtschaft ausgespielt, zahllose jüdische Arbeitnehmer haben ihren Arbeitsplatz und damit fast jede Möglichkeit, sich und ihre Familien ernähren zu können, für immer verloren. Immer größer wird die Zahl derer, die in ihrem Kampfe um den Arbeitsplatz scheitern, weil sie Juden sind, und die glauben, durch den Austritt aus dem Judentum sich diesem Schicksal entziehen zu können. Wie falsch diese Auffassung ist, braucht nicht mehr dargelegt zu werden. Es traten aus dem Judentum aus: 1927 559, 1928 556, 1929 579, 1930 586, 1931 722. Adler-Rudel berichtet über die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Arbeitsnachweise in Berlin. Im Geschäftsjahr 1931 waren hier 14 561 männliche und weibliche Arbeitsuchende eingetragen, und zwar 1450 Akademiker und Angehörige der freien Berufe, 7343 kaufmännische Angestellte, 4203 gewerbliche Arbeitskräfte aller Art, 1565 Hausangestellte und Pflegepersonal. Von diesen konnten 4550 Arbeitsstellen vermittelt werden, und zwar 298 Akademikern und Angehörigen der freien Berufe, 1905 kaufmännischen Angestellten, 581 gewerblichen Arbeitern, 1766 ungelernten Arbeitern und Hauspersonal. Diese Zahlen zeigen, daß auch in Zeiten großer Arbeitslosigkeit Arbeitsbeschaffung möglich ist, und daß es trotz der Schwere der Zeit gefährlich ist, zu verzweifeln. S. Adler-Rudel weist auf den Beschluß des Wirtschaftsausschusses des Preußischen Landesverbandes hin, den Monat November d. J. als Werbemonat für die Idee der jüdischen Arbeitsvermittlung und der Erwerbsbeschaffung —* unter der Devise „Unser Recht auf Arbeit“ — zu proklamieren. Dreißigjähriges Jubiläum des Jüdischen Verlags, Berlin B e r 1 i n , 6. November. (JTA.) Die Gründung des Jüdischen Verlags in Berlin wurde unmittelbar vor dem V. Londoner Zionistenkongreß im Jahre 1901 beschlossen. Die Gründer des Verlags waren: Chaim Weizmann, Martin Buber, Leo Motzkin, Berthold Feiwel, der verstorbene Maler E. M. Lilien, Davis Trietsch, Alfred Noßig u. a. m. Ende 1902 wurde dem Verlag dann die juristische Form gegeben, indem er

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