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Das jüdische Echo · 1932-11-18 · 47 (18.11.1932) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
19 (1932)
Issue
47 (18.11.1932)
Date
1932-11-18
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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1 Das Jüdische Echo Erschelnuneszeit: Jeden Freitar B e z u e : Durch die Postanstalten oder den Verlas: — Bezusrsnrels' Jährlich: RM. 8.—. halbjährlich: RM. 4.—. vierteljährlich: RM. 2.-. Einzelnummer 20Rof. I Verlag, Aa*- lleferung des ,.Jüdischen Echos“: München, Plinganserttraße Nr. 64. I N H R LT: Aktive und passive Judenpolitik — Massenarbeitslosigkeit unter den Juden und Austritte aus dem Judentum — Dreißigjähriges Jubiläum des Jüdischen Verlags, Berlin — Aus der jüdischen Welt Gemeinden- und Vereins-Echo Anzeigen: Dl* vlergespaltene Millimeter-Zelle 20 Rpf. / Familien Anzeigen Ermäßigung / A n z e i ge n- Annahme: Verlag des J I d 1 sehen Echos. München. Pllnganserstraße 64 / Telephon 73664/68 Postscheck - Konto: München 2^87 Nr. 47 München, 18. November 1912 19. Jahrgang Aktive und passive Judenpolitik Von Dr. Max Kollensclier (Berlin) Einer soeben erschienenen Broschüre Dr. Max Kollenschers, eines führenden Mitgliedes der Jüdischen Volkspartei und Vorstandsmitgliedes der Berliner Gemeinde, entnehmen wir nachstehende Ausführungen. Die Broschüre, erschienen in der Buchhandlung Rubin Maß, ist ein wichtiger Beitrag zur Frage der jüdischen Politik in Deutschland . Die Juden verlangen kein deutsches Reichsgesetz über Minderheitsrechte für sich. Sie lehnen es ebenso ab wie die Erhebung des weitergehenden Anspruches auf nationale Autonomie. Aber sie wollen, daß der Geist der Rechte der Minderheiten, den die deutsche Regierung gerade in Genf so gut zu verkörpern verstanden hat und versteht, sich auch ihnen gegenüber offenbart, daß der Staat ihnen das unbeschränkte Recht auf freie kulturelle Entwicklung läßt. Ein Paragraphenschutz wäre, das lehrt gerade die Geschichte von 1932, unwirksam, wenn er im Widerspruch steht zu dem lebendigen Spiel der im deutschen Volke treibenden Kräfte. Deshalb kann es nur darauf ankommen, auch ohne Gesetz vom deutschen Volke in allen seinen Teilen Verständnis dafür zu verlangen, daß auch die Juden Anspruch auf freie Entfaltung von Art und Wesen haben, auf Pflege ihres Kulturgutes, Anspruch auf friedliche geistige Zusammenarbeit mit ihren Brüdern in der Welt, das Recht auf Arbeit für die nationale Heimstätte in Palästina. Der Staat ist ebenso wenig wie er im Wortsinn ein christlicher Staat ist, ein „Nationalstaat“. Staat und Nation decken sich begrifflich nicht. Ohne auf Definitionen eingehen zu wollen, die umso schwieriger sind, als das Wort Nation im deutschen Sprachgebrauch durchaus nicht eindeutig ist, kann doch festgestellt werden, daß Nation die Abstammungsgemeinschaft, Staat die höchste alles umfassende Organisation der Einwohner eines Landes, des Staatvolkes, darstellt. Die Aufgaben des Staates gelten nicht nur einer Nation, sondern umfassen alle Bewohner des Landes, das ganze Staatsvolk. Einen „Nationalstaat“, der nur mit Volksgenossen gleicher Nation zu rechnen hätte, gibt es nicht. Spräche man vom „nationalen Staat“ — und dieser Begriff wird gerade in der Gegenwart wieder ebenso oft angewandt, wie der des „christlichen Staates“, — so wird darunter vernünftiger Weise der Staat zu verstehen sein, zu dem sich alle Bürger bekennen, den sie bejahen und wollen im Gegensatz zu dem überstaatlichen Begriffe eines Internationalismus oder zu der staatsauflösenden Aliarclii.e Man kann darunter auch den Staat verstehen, der die historischen Güter der Kultur, die im Lande angesammelt sind, schätzen und wahren will, im Gegensatz zu einem „kulturbolschewismus“. Gegen beide Begriffe werden die Juden, wenn sie sie sich auch nicht zu eigen machen, nichts einzuwenden haben. Was aber von Jedem Staate verlangt werden muß, und was die deutschen Juden vom Reich und den Ländern zu verlangen haben, ist, daß auch ihre religiösen ethischen und kulturellen Güter respektiert und geschützt werden. Diesen Anspruch haben sie ohne Nachprüfung, ob diese ihre Güter objektiv als gut und der Erhaltung würdig, ob sie in Übereinstimmung mit der christlich - deutschen Kultur befunden werden oder nicht. Daß sie jedem objektiven Urteil standhalten, wissen die Juden; der Staat aber hat nicht die Entscheidung darüber zu treffen. Respekt vor der kulturellen Selbstbestimmung! Schutz ihrer Betätigung! Die allgemeinen staatlichen Angelegenheiten, Landesverteidigung, Verwaltung, Wirtschaftsführung, Rechtsprechung — jede dieser großen Aufgaben im weitesten Sinne genommen — sind für das gesamte Staatsvolk bestimmt und durch dieses gleiche Staatsvolk zu leisten, (deiche Rechte, gleiche Pflichten. Hat die Gleichberechtigung bei den Kulturvölkern den Inhalt, daß getrennte Kreise in gegenseitiger Anerkennung und Achtung von den jeweils Beteiligten verwaltet werden, so gewinnt bei den allgemeinen Staatsaufgaben die Gleichberechtigung eine andere Bedeutung. Hier gibt es keine Trennung innerhalb des Staatsvolkes. Jeder Staatsbürger ist in gleicher Weise Objekt und Subjekt, Gegenstand und Träger der staatlichen Aufgaben. Die Anwendung auf den Juden als Staatsbürger ist geboten. Der Jude nimmt als selbstverständlich für sich in Anspruch, daß die allgemeine Staatsführung auf allen Gebieten ihrer Zuständigkeit auch für ihn vorhanden ist und sein Bestes fördert. Der Jude hat aus dem gleichen Grunde einen unverzichtbaren und unabweisbaren Anspruch auf Beteiligung an den Arbeiten, die der Staat zu vergeben hat, sowohl durch freien Wirtschaftsvertrag als durch Verleihung von Posten und Bestellung zu Beamten. Alle diese Ansprüche wird der Jude frei und aufrecht erlie-

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