Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 19 (1932)
- Issue
- 38 (16.9.1932)
- Date
- 1932-09-16
- Page
- Seite 304 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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304 Das Jüdische Echo Nr. 33 / und die Ältesten unter uns gehören. Aber noch immer gibt es gewaltige Möglichkeiten, nicht alle Zionisten tun, was sie zu tun imstande wären, auf dem Wege der Spende für die nationale Kolonisation und auf dem Wege der privaten Unternehmungen in Palästina. Noch lange nicht ist die Masse der deutschen Juden darüber unterrichtet, was Palästina heute ist: Eine glückliche Insel im Meer des jüdischen Leids und der Weltmisere. Überall Abbau — dort Aufbau. — Überall Ausweglosigkeit — dort Produktivierungsmöglichkeiten. Nährboden unlöslicher Tragik hier — ein täglich freieres Feld für den Kampf um äußere und innere Freiheit drüben! Neues Jahr — neuer Boden! Der Keren Kajerneth Lejisrael beginnt die zionistische Arbeit des Jahres 5693 mit seiner traditionellen Rosch Haschanah-Aktion. Wir Jugendliche rufen Euch auf: Arbeitet mit! Gewinnt neue Menschen für die Palästina-Idee! Spendet! Jeder neue Dunam in Erez Israel ist neuer Lebensraum für Eure Jugend, für Aufbau der jüdischen Zukunft und Freiheit! Brith Haolim (Georg Pape); Brith Chaluzim Datijim (Rudi Herz); Haschomer Hazair (Adolf Schiff); Hechaluz, Deutscher Landesverband (Lilli Reinberg); Makkabi Deutscher Kreis (Dr. Rabau); Kadimah (Schaul Weinberg); Kartell jüd. Verbindungen (für die Aktivitas: Heinz Gerling); Klub Junger Zionisten (Max Tischler); Zeire Misrachi und Brith Hanoar schel Zeire Misrachi (Benno Offenburg, Eugen Michaelis); Jüd. Sozialistische Arbeiterjugend (Erwin Pollak); Zionistische Studentinnen-Gruppe (Ruth Kollenscher); Zionistischer Jugendbund Nordau (Heinz Engländer). Aus der jüdischen Welt Zwei Jahre bayerisches Schächtverbot Würzburg, 11. September. (JTA.) Die diesjährige Hauptversammlung des Landesverbandes jüdischer Metzgermeister, die soeben in Würzburg stattfand, befaßte sich sehr eingehend mit dem Kampf um das Schächten, der, wie in einem Bericht festgestellt wurde, zu einer Existenzfrage für das gesamte Metzgerhandwerk geworden ist. Die Auswirkungen des jetzt gerade zwei Jahre bestehenden Schächtverbots in Bayern sind katastrophal. Die Statistik gibt folgende Aufschlüsse: Für Bayern werden z. B. gegenwärtig jährlich außerhalb des Landes mindestens 14 000 Stück Großvieh, 14 000 Stück Kälber und 15 Stück Schafe geschächtet; dazu kommen noch jährlich 8000 bis 10 000 Stück Wurstkühe und Stiere, die vor dem Schächtverbot zum Export nach Norddeutschland in Bayern geschlachtet wurden, jetzt aber in außerbayerischen Staaten gekauft und geschächtet werden. Das Schächtverbot hat außerdem in Bayern die Zahl der beschäftigungslosen Metzgergehilfen um 200 vermehrt, vor allem sind der Viehhandel und die Landwirtschaft schwer geschädigt worden. Das außerhalb Bayerns zu schächtende Vieh wird nun auch außerhalb des Landes aufgekauft, so daß auch die Häute- und Fellverwertungen einen bedeutenden Ausfall haben und nicht zuletzt eine Mindereinnahme von Schlachthof- und Versicherungsgebühren zu verzeichnen ist. Die Versammlung nahm schließlich auch zu dem im Preußischen Landtag eingegangenen Antrag auf Erlaß eines Schächtverbotes auch für Geflügel Stellung und hob hervor, daß gerade beim Geflügel der Schächtschnitt die rascheste, aber auch die gebräuchlichste Abschlachtungsform darstelle und darum auch fast ausnahmslos von allen nichtjüdischen Geflügelhändlern angewendet werde. Einstimmig wurde der Beschluß gefaßt, zur gegebenen Zeit und im Einvernehmen mit dem Verband bayerischer israelitischer Gemeinden beim Bayerischen Landtag den Antrag auf Aufhebung des Schächtverbotes zu stellen. Metzgermeister Levi (München) wurde in den Vorstand des Verbandes wiedergewählt. In Bayern gibt es bei 49 000 Einwohnern 270 jüdische Kultusgemeinden und etwa 250 jüdische Metzger, die fast ausnahmslos im Metzgerverband organisiert sind. Fünf Nationalsozialisten des Sprengstoffattentats in Groß-Gaglow überführt Berlin. 13. September (JTA.) Unter Führung von Beamten der Berliner Politischen Polizei veranstaltete eine von der Kottbuser Staatsanwaltschaft gebildete Untersuchungskommission systematische Ermittlungen über das am 17. August d. J. in der jüdischen Siedlung Groß-Gaglow bei Kottbus verübte Sprengstoffattentat, durch das ein neuerbautes Siedlungshaus in die Luft ging. Fünf Nationalsozialisten, von denen einer in führender Stellung bei der SA tätig gewesen ist, konnte die Teilnehmerschaft nachgewiesen werden; sie wurden verhaftet, einige von ihnen legten bereits ein volles Geständnis ab. — Bekanntlich hat der nationalsozialistische Fraktionsführer Kube im Preußischen Landtag seiner Entrüstung darüber Ausdruck gegeben, daß man Nationalsozialisten der Täterschaft verdächtigt. Jüdische Firmeninhaber können antisemitische Angestellte fristlos entlassen Berlin, 6. September. (JTA.) Das Arbeitsgericht Berlin hatte vor kurzem entschieden, daß die jüdischen Inhaber einer Firma nicht berechtigt sein sollten, einen Angestellten wegen beleidigender antisemitischer Äußerungen fristlos zu entlassen. Das Landesarbeitsgericht hat jetzt das Urteil der ersten Instanz abgeändert und der Berufung der Firma stattgegeben. Der Kläger war Kriegsbeschädigter und arbeitete als Kontorist in einer Großhandlung neben vielen jüdischen Kollegen. Nach den Preußenwahlen führte er mit der Portierfrau ein erregtes politisches Gespräch auf dem Korridor und meinte, die Juden seien jetzt ganz still, weil sie Angst hätten. Als die Portierfrau seine Angriffe auf die Juden abwehren wollte und ihm entgegenhielt, daß die Juden immer noch anständige Menschen wären, meinte er, sie müsse sich was schämen, eine Deutsche zu sein. — Da die Entlassung eines Kriegsbeschädigten nur mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle ausgesprochen werden darf, falls er nicht einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gegeben hat, entschlossen sich die Inhaber zur fristlosen Entlassung und zahlten freiwillig noch zwei Monatsgehälter. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts hatten die Äußerungen des Klägers den Sinn, daß die Juden keine anständigen Menschen seien. Diese Worte wären auch gegen seine Arbeitgeber und seine jüdischen Arbeitskollegen gerichtet gewesen. Bei einer so erheblichen Ehrverletzung der Inhaber einer Firma sei ihnen die Weiterbeschäftigung des Angestellten nicht zuzumuten. Die Aufrechterhaltung eines ordnungmäßigen Betriebes wäre gefährdet gewesen, wenn die Inhaber das Verhalten des Angestellten geduldet hätten.