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Das jüdische Echo · 1932-08-26 · 35 (26.8.1932) · p. Seite 280

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
19 (1932)
Issue
35 (26.8.1932)
Date
1932-08-26
Page
Seite 280 (sequence 4)
Language
German
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280 Das Jüdische Echo Nr. 35 vermindert, noch seinen Glauben an den Sieg der Idee der nationalen und sozialen Gerechtigkeit verloren hat und das sich heute wieder als gleichberechtigtes Glied der Gesellschaft der Völker fühlt, erheben Protest gegen den Rückfall in die Ideen der Herrschaft roher Gewalt und rücksichtsloser Beherrschung der Schwachen durch die Starken und den Irrglauben an die Macht; sie erheben Protest gegen die auf Vernichtung gerichteten antijüdischen Angiffe und gegen deren Duldung und offene oder heimliche Förderung. Die Entscheidung über das Schicksal eines Volkes liegt bei dem Volke selbst. Auch das jüdische Volk wird die wirksamen Waffen zu seiner Verteidigung und Befreiung nur in der Sammlung seiner Gemeinschaft und um den Gedanken der Wiederaufrichtung seiner nationalen Existenz und nur dann finden, wenn es die Gestaltung seines Schicksals in die eigene Hand nimmt. Nur ein in sich und in seinem nationalen Lebenswillen erstarktes jüdisches Volk wird die Unterstützung der öffentlichen Meinung der Welt finden. In der Organisierung der Vertretung des jüdischen Volkes zum Weltkongreß erblicken wir einen entscheidenden Schritt auf diesem Wege. Es wurde ferner beschlossen, ein Manifest an die ganze Kulturwelt zu richten; dessen Wortlaut liege jedoch bisher noch nicht vor. * * * Über die Resultate der Weltkonferenz läßt sich nach den bisherigen Berichten schlecht ein Urteil gewinnen. So gewiß es notwendig ist, daß das ganze jüdische Volk sich zum Zwecke der Selbsthilfe organisiert, so wenig läßt sich noch erkennen, ob die jüdische Weltkonferenz zur Verbreitung dieses Gedankens beitragen konnte und ob es ihr gelungen ist, die Gegnerschaft weiter Kreise zu überwinden. Die Genfer Konferenz war aber jedenfalls ein energischer Anfang und man kann nur hoffen, daß die dort wirksame Initiative auch weiterhin den Weg findet, der zum Ziele führt. Nach der Ä.-C.-Sitzung Die eben in London beendete A.-C.-Sitzung, der im kongreßlosen Jahre die Funktion eines Zionistenkongresses zugefallen war, hat nur im geringen Grade das Interesse der zionistischen Öffentlichkeit in Anspruch genommen. Es mag dies zum Teil darauf zurückzuführen sein, daß nach einer Reihe von Jahren hypertrophierter politischer Diskussionen eine gewisse Müdigkeit und Apathie den politischen Problemen gegenüber eingetreten ist und man sich lieber konkreten Dingen, den Realitäten Palästinas zuwendet — wobei wiederum die Extremisten übersehen, daß auch die Politik eine bedeutsame Realität darstellt — zum Teil wiederum bringt der Umstand, daß die Verhandlungen der A.-C. vertraulich sind und die breite Öffentlichkeit nur auf magere, diesmal aber ganz besonders ärmlicheBulletins angewiesen ist,mit sich, daß man von den eigentlichen Vorgängen im A.-C. wenig erfährt. Soweit uns Berichte von Teilnehmern zur Verfügung stehen, läßt sich feststellen, daß die Verhandlungen des A.-C. diesmal viel sachlicher und ruhiger, als stets bisher verlaufen sind, und die Bestrebung, über alle trennenden Schranken hinweg, gemeinsam an dem Aufbau Palästinas Hand anzulegen, oft und oft die Überhand gewonnen hat. Die politische Linie der Exekutive fand allgemeine Zustimmung — ein Triumph Weizmanns, der so die nachträgliche Bestätigung erhielt, daß seine Politik — und die Politik der heutigen Exekutive weicht in Nichts von den Richtlinien Weizmanns ab — die richtige war und ist. Einmütig wurde der Frenchbericht abgelehnt. (Die diesbezügliche Resolution wurde gemeinsam von Leonard Stein und Lichtheim ausgearbeitet.) Von den organisatorischen Beschlüssen ist die Anerkennung der revisionistischen Union als Soliderverband hervorzuheben. Dieser Beschluß bedeutet nicht etwa, daß es den Revisionisten gestattet sei, auch weiterhin ihre politischen Sonderaktionen durchzuführen. Ganz im Gegenteil! Das A.-C. hat es für nötig befunden, eng im Zusammenhang mit der Anerkennung des revisionistischen Sonderverbandes nochmals Axiome zionistischer Disziplin festzulegen und hat allen denen, die sich gegen sie verstoßen sollten, mit den schärfsten Repressalien dem Ausschluß aus der Organisation gedroht. Diese Resolution hat den folgenden Wortlaut: „I. Das A.-C. billigt die von der Exekutive in ihrer Erklärung vom 7. Dezember 1931 aufgestellten grundsätzlichen Forderungen (zu den Beschlüssen der Revisionisten in Calais). II. Zur Frage der zionistischen Disziplin erklärt das A.-C. folgendes: 1. Die Zugehörigkeit zur Zionistischen Organisation setzt die Unterordnung unter ihre Gesetze und die Beschlüsse ihrer leitenden Instanzen voraus. 2. Es wird aufs nachdrücklichste der nachstehende Beschluß des A.-C. vom 30. August 1930 in Erinnerung gebracht: a) Außenpolitische Sonderverhandlungen mit Regierungen und dem Völkerbund dürfen von Zionisten und zionistischen Gruppen nur mit Genehmigung der Exekutive geführt werden. b) In besonderen Fällen kann die Exekutive verlangen, daß auch politische Sonderaktionen anderer Art, die das Arbeitsgebiet der Exekutive berühren, nur nach Verständigung mit ihr vorgenommen werden. 3. Die Zugehörigkeit von Personen und Körperschaften zur Zionistischen Organisation setzt voraus, daß in allen zionistischen Fragen die Disziplinpflicht gegenüber der Zionistischen Organisation vor der Disziplinpflicht gegenüber jeder anderen Organisation den Vorrang hat. 4. Das A.-C. beauftragt die Exekutive, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen obige Beschlüsse (l, 2 und 3) durch Personen oder Körperschaften entsprechende Schritte bei den zionistischen Gerichtsinstanzen einzuleiten mit der Aufforderung, die schärfsten Maßregeln zu ergreifen und nötigenfalls mit Bestrafung bis zum Ausschluß aus der Organisation vorzugehen. Bei Körperschaften kann das Gericht nötigenfalls die Suspendierung ihrer Rechte bis zur nächsten Sitzung des A.-C. aussprechen und auch deren Auflösung bei den zuständigen Instanzen beantragen.“ $ CAFE KONDITOREI CITY DER VORNEHME AUFENTHALT IM STADTZENTRUM . WEINSTRASSE 4 TÄGL. GEÖFFNET VON 8 UHR VORM. BIS 1 UHR NACHTS

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