Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 19 (1932)
- Issue
- 34 (19.8.1932)
- Date
- 1932-08-19
- Page
- Seite 272 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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272 Das Jüdische Echo Nr. 34 bereitschaft wird von den in Thüringen lebenden juden gern und freudig begrüßt werden, was von allen anwesenden Vertretern nachdrücklichst betont wurde. Die Beschlüsse des zionistischen Aktions-Komitees und des Administrative Committee der Jewish Agency. London, 14. August. (JTA.) In einem offiziellen Kommunique werden die vom Zionistischen Aktions-Komitee und vom Administrative Committee der Jewish Agency auf deren letzten Londoner Tagungen gefaßten Beschlüsse veröffentlicht. Die Beschlüsse des Aktions-Komitee betreffen Organisation und Propaganda, Jewish Agency, Budget, Keren Kajemeth, Erziehungswesen, Immigration, Stellungnahme zur Jüdischen Weltkonferenz und Regelung der Angelegenheiten des russischen Merkas. Was die politischen Resolutionen anbelangt, wird mitgeteilt, daß die Anträge der politischen Kommission im Bezug auf die Stellungnahme zum French-Bericht vom Aktions-Komitee nach einer sehr ausführlichen Debatte einstimmig angenommen wurden und daß die Beschlüsse des Aktions- Komitees auch vom Administrative Committee der Jewish Agency einstimmig akzeptiert worden sind. Es* wird überdies festgestellt, daß in der politischen Debatte die Grundlinien der Politik der Exekutive beinahe einmütig vom Aktions-Komitee und dem Administrative Committee gebilligt wurden und daß keinerlei Vorschläge auf eine wesentliche Änderung der politischen Linie geäußert wurden. In den Resolutionen betreffend Organisation und Propaganda wird auf die Notwendigkeit der Festigung der Organisation und Verstärkung der Propaganda-Tätigkeit, wobei der Gewinnung und Erziehung der jüdischen Jugend besonderes Augenmerk zugewandt werden soll, hingewiesen und die Exekutive beauftragt, die ständige Kommission für Organisation und Propaganda während des kommenden Herbstes einzuberufen. Die Bedeutung des Makkabi-Weltverbandes für die zionistische Bewegung wird anerkannt, die Landes- und Sonderverbände werden aufgefordert, die Makkabi-Bewegung mit aller Kraft zu fördern. Ferner wird der Erwartung Ausdruck gegeben, daß die zionistischen Verbände die Zeit bis zum Abschluß der Schekel-Sammlung für das Jahr 5692 am 31. Oktober 1932 zu einer intensiven Werbung von Schekel-Zahlern ausnutzen werden. Es wird zur Kenntnis genommen, daß die Exekutive in Zusammenarbeit mit der ständigen Kommission für Organisation und Propaganda einen Vorschlag über Reform des Schekels ausarbeiten und auf dem nächsten Kongreß zur Diskussion stellen wird. Eine besondere Resolution befaßt sich mit dem Schutz der zionistischen Fonds. Es wird mit Bedauern festgestellt, daß in der letzten Zeit Fälle vorgekommen sind, in denen zionistische Gruppen aus irgendwelchen Gründen einen Boykott gegen den KKL und gegen den KH proklamiert haben. Das Aktions-Komitee erklärt, daß die Arbeit für die nationalen Fonds eine heilige Pflicht eines jeden Zionisten und einer jeden zionistischen Gruppe darstellt und daß jeder Versuch, die Fonds zu boykottieren oder sie zu schädigen, als ein Bruch der Disziplin und als ein schweres Vergehen gegen den Zionismus und Palästina betrachtet werden muß. Kein zionistischer Verband oder sonstige zionistische Stelle ist berechtigt, aus irgendwelchen Gründen Gelder der zionistischen Fonds zurückzuerhalten. Zionistische Disziplin Das Aktions-Komitee billigt die von der Exekutive in ihrer Erklärung vom 7. Dezember 1931 aufgestellten grundsätzlichen Forderungen und erklärt zur Frage der zionistischen Disziplin folgendes: 1. Die Zugehörigkeit zur Zionistischen Organisation setzt die Unterordnung unter ihre Gesetze und die Beschlüsse ihrer leitenden Instanzen voraus. 2. Es wird aufs nachdrücklichste der nachstehende Beschluß des Aktions-Komitee vom 30. August 1930 in Erinnerung gebracht. I. Außenpolitische Sonderverhandlungen mit Regierungen und den Völkerbund dürfen vom Zionisten und zionistischen Gruppen nur mit Genehmigung der Exekutive geführt werden. II. In besonderen Fällen kann die Exekutive verlangen, daß auch politische Sonderaktionen anderer Art, die das Arbeitsgebiet der Exekutive berühren, nur nach Verständigung mit ihr vorgenommen werden. 3. Die Zugehörigkeit von Personen und Körperschaften zur Zionistischen Organisation setzt voraus, daß in allen zionistischen Fragen die Disziplinpflicht gegenüber der Zionistischen Organisation vor der Disziplinpflicht gegenüber jeder anderen Organisation den Vorrang hat. 4. Das Aktions-Komitee beauftragt die Exekutive, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen obige Beschlüsse (1, 2 und 3) durch Personen oder Körperschaften entsprechende Schritte bei den zionistischen Gerichtsinstanzen einzuleiten mit der Aufforderung, die schärfsten Maßregeln zu ergreifen und nötigenfalls mit Bestrafung bis zum Ausschluß aus der Organisation vorzugehen. Bei Körperschaften kann das Gericht nötigenfalls die Suspendierung ihrer Rechte bis zur nächsten Sitzung des Aktions-Komitees aussprechen und auch deren Auflösung bei den zuständigen Instanzen ^beantragen.; iM-i 5. Das Statut des Ehrengerichtes wird dahin ergänzt, daß die Jurisdiktion des Ehrengerichtes ausdrücklich auf Körperschaften ausgedehnt wird, und als Strafen u. a. Suspendierung ihrer Rechte und Beantragung ihrer Auflösung durch die zuständigen Instanzen vorgesehen werden. Anerkennung des „Sonderverbandes der Zionisten- Revisionisten“ Auf Grund der für alle Sonderverbände geltenden Bestimmungen beschließt das Aktions-Komitee auf Antrag der revisionistischen Fraktion des Aktions-Komitees, den „Sonderverband der Zionisten- Revisionistcn“ anzuerkennen. Jewish Agency Das Aktions-Komitee stellt mit Bedauern fest, daß es der erweiterten Jewish Agency in ihrer bisherigen Entwicklung nicht gelungen ist, größere Kreise von Nichtzionisten heranzuziehen und die für den Palästina-Aufbau erforderlichen Mittel zu beschaffen. In Ausführung des Beschlusses des 17. Kongresses beauftragt das Aktions-Komitee die Ständige Kommission für Organisation und Propaganda, den gesamten mit der Jewish Agency zusammenhängenden Fragenkomplex zu prüfen, die Meinungen der nichtzionistischen Mitglieder des Administrative Committee, soweit dies zweckmäßig er-