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Das jüdische Echo · 1932-07-22 · 30 (22.7.1932) · p. Seite 240

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
19 (1932)
Issue
30 (22.7.1932)
Date
1932-07-22
Page
Seite 240 (sequence 4)
Language
German
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240 Das Jüdische Echo Nr. 30 einsetzte und persönlich für die Beschäftigung jüdischer Arbeitsloser bei öffentlichen Arbeiten eintrat. Andere wichtige Regierungsakte, die in Plumers Amtszeit fallen, sind das Gesetz über die Munizipalwahlen, das Gesetz über die jüdischen Gemeinden und die Palästina-Anleihe von 1926. Ferner wurde die öffentliche Schuld Palästinas (Anteil an der ottomanischen Staatsschuld und Defizit der Militäradministration vor 1920) aus den Überschüssen des Budgets vollständig zurückgezahlt (insgesamt 820 000 Pfund). Plumer verließ bereits nach drei Jahren seinen Posten in Jerusalem, angeblich wegen Differenzen mit dem Londoner Kolonialamt in der Frage der Reorganisation der militärischen Kräfte im Vorderen Orient. Kurz nach Plumers Abgang spitzten sich bekanntlich infolge der Aufbauschung der Klagemauer-Affäre die Beziehungen zwischen Juden und Arabern überaus zu und unter Plumers Nachfolger kam es 1929 zu dem furchtbaren Massaker. Auch nachdem er sich zur Ruhe gesetzt hatte, bekundete Plumer reges Interesse für Palästina- Angelegenheiten. Aus der jüdischen Welt Fin jüdischer Arbeitgeber darf seinen antisemitischen Angestellten nicht entlassen Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, 5. Juli. (JTA.) Die Kammer 9 des Arbeitsgerichts hat unter dem Vorsitz von Amtsgerichtsrat Dr. Schulz entschieden, daß beleidigende antisemitische Äußerungen eines Angestellten einen jüdischen Arbeitgeber nicht berechtigen, den Angestellten fristlos zu entlassen. ln einer Großhandlung, die zahlreiche jüdische Angestellte beschäftigt und von jüdischen Inhabern geleitet wird, arbeitete ein Schwerkriegsbeschädigter als Kontorist gegen ein Gehalt von 228 RM. monatlich. Drei Tage nach den Preußenwahlen kam der Kontorist sehr angriffslustig zur Arbeit und verbreitete sich auf dem Korridor über seine Ansichten zur Judenfrage. Neben anderen aggressiven Bemerkungen äußerte er, daß „die Juden nach dieser Wahl wohl die Nase ein bißchen voll haben“ würden. Die Reinmachefrau, sein Gesprächspartner, wehrte sich gegen die unerwünschte politische Aufklärung und wurde daraufhin von ihm beschimpft und bedroht. Die anderen Angestellten und Inhaber wollten nach diesen Vorfällen mit dem antisemitischen Mitarbeiter nicht länger zusammenbleiben. Man zahlte ihm sein Gehalt für den laufenden und den nächsten Monat und verzichtete auf sein weiteres Erscheinen. Mit der Klage vor dem Arbeitsgericht beantragte der Entlassene, festzustellen, daß sein Arbeitsverhältnis weiter fortbestünde, weil er ohne Zustimmung der Hauptfürsorgestelle entlassen worden sei. Er habe die Bemerkungen auch nicht „tendenziös“ gemeint. Das Gericht gab der Klage statt. Das Arbeitsverhältnis mit einem Schwerkriegsbeschädigten dürfe nur dann ohne Zustimmung der Hauptfürsorgestelle gelöst werden, wenn der Angestellte f-inen Grund zur fristlosen Entlassung gegeben habe. Das sei aber hier nicht der Fall. Die allgemein gehaltenen antisemitischen Äußerungen hätten sich nicht auf die Inhaber der Firma bezogen und wären auch nicht zur Weitergabe bestimmt gewesen. Sie könnten lediglich eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen, falls die Inhaber „nicht vermögen, in großzügiger Weise über diese sehr unerheblichen und taktlosen allgemeinen Redensarten des Klägers hinwegzusehen“. Die verurteilte Firma hat bereits Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt. Einbürgerung in Preußen erst nach einem Inlandaufenthalt von 20 Jahren B e r 1 i n , 6. Juli. (JTA.) Wie der Amtliche Preußische Pressedienst der Antwort des Preußischen Ministers des Innern auf eine kleine Anfrage entnimmt, werden die bei preußischen Behörden gestellten Einbürgerungsanträge in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft. Die Einbürgerung erfolgt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die Antragsteller den zwischen den Ländern vereinbarten Richtlinien genügen und die außerpreußischen Länderregierungen im Umfrageverfahren Bedenken nicht erhoben haben oder der Reichsrat die vorgebrachten Bedenken für unbegründet erklärt hat. Nach einer neueren Entschließung des Reichsrats soll übrigens der Einbürgerung von Ausländern nichtdeutscher Herkunft in der Regel ein Inlandsaufenthalt von 20 Jahren vorhergehen. Antrag der Nationalsozialisten gegen Herrn Polizeivizepräsidenten Weiß Berlin, 13. Juli. (JTA.) Die nationalsozialistische Fraktion im Preußischen Landtag hat folgenden Antrag gestellt: „Nr. 573, Urantrag Kube, Hinkler, Lohse (Altona), Haake, Dr. Freisler und die übrigen Mitglieder der Faktion der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei: Der trotz mehrfacher, seine sofortige Absetzung fordernder Beschlüsse des Landtags immer noch von der derzeitigen geschäftsführenden Preußen- Regierung im Amt gehaltene Dr. Bernhard Weiß hat sich an der Riviera von dem Schuhjuden Krojanker der Firma Tack &. Co. aushalten lassen. Dieser bezahlte auch des Dr. Weiß erhebliche Spielverpflichtungen. Ist schon ein solches Verhalten auch für einen jüdischen Beamten, dem infolge seiner Rassezugehörigkeit naturgemäß deutche Ehrbegriffe fremd sein müssen, eine Unmöglichkeit, so kommt hinzu, daß die Frau des Bernhard Weiß, wie in Berlin öffentliches Geheimnis ist, das notorische Verhältnis des Krojanker ist. Selbst wenn B. Weiß das nicht glauben sollte, ist ihm doch bekannt, daß man in Berlin allgemein der Ansicht ist, daß intime Beziehungen zwischen Krojanker und der Frau des B. Weiß bestehen. Es ist deshalb um so unverständlicher, daß Weiß sich von diesem Krojanker aushalten ließ. Da dieses Verhalten jedes Gefühl für Würde vermissen läßt, beantragen wir: Der Landtag wolle beschließen: Das Staatsministerium wird ersucht, auch wegen dieses Verhaltens des B. Weiß das Dienststrafverfahren gegen ihn mit dem Ziele der Dienstentlassung zu betreiben.“ Der Preußische Innenminister Severing hat nun an den Berliner Polizeivizepräsidenten Dr. Bernhard Weiß ein Schreiben gerichtet, in dem er Dr. Weiß sein tiefstes Bedauern darüber ausspricht, daß nunmehr im politischen Kampf gegen einen Beamten auch eine Frau in mehr als unqualifizierbarer Weise angegriffen wird. Der Inhalt und Ton dieses Schreibens läßt keinen Zweifel daran, daß Dr. Weiß bei seinem Vorgesetzten Minister den notwendigen Schutz gegenüber Verleumdungen finden wird. Nationalsozialisten überfallen in Würzburg Mitglieder des Jüdischen Pfadfinderbundes Berlin Berlin 18. Juli. (JTA.) Wie aus Würzburg telegraphiert wird, wurden am Sonnabend Abend acht Mitglieder des Jüdischen Pfadfinderbundes Berlin,

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