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Das jüdische Echo · 1932-07-15 · 29 (15.7.1932) · p. Seite 231

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
19 (1932)
Issue
29 (15.7.1932)
Date
1932-07-15
Page
Seite 231 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 29 Das Jüdische Echo 231 heute knüpfen ausdrücklich an diese dreieinhalbtausend Jahre alten vorbildlichen mosaischen Bestimmungen an. — Hans Goslar skizzierte die Grundlagen des Sabbath-Jahres (Schmittah) und führte dann aus: Über dieses großartige Dokument einer restlosen Volkssolidarität ohne jede hemmende Hinschränkung als eine immerwiederkehrende Anerkennung des göttlichen Lebenscharakters und infolgedessen des Allgemeingutes des erntetragenden Nährbodens. Denn es folgt die weitere Bestimmung, daß das alles keineswegs etwa nur für den Volksgenossen Geltung haben solle, vielmehr hat jeder Fremde, der sich im Lande aufhält, das gleiche Recht, in jeden Weinberg und auf jeden Acker zu gehen und sich das zu holen, was er als Tagesbedarf verzehren will. Hans Goslar erläuterte eingehender die Institution der „Peah“, d. h. der Ecke des Feldes, die nicht abgeerntet werden darf. Jeder Landmann muß eine Ecke seines Feldes bei der Ernte übergehen und die Früchte stehen lassen; sie gehört den Armen, die einen festen Rechtsanspruch darauf haben. Demselben Geist entspringt die weitere Bestimmung, daß der Ernte auf dem Acker, im Weinberge, auf den Olivenbäumen und überall sonst keine Nachlese folgen darf. Was übersehen und liegen oder hängen gelassen worden ist, gehört ebenfalls den Armen. Denselben Rechtsanspruch hatte auch der Fremde, also der Asylrecht genießende Ausländer. Goslar umschrieb die Institution des „Maasser“, d. h. der jährlichen Zehntabgabe von allem Geernteten, eine Abgabe, die jedes dritte Jahr ausschließlich den Armen gegeben werden muß, in anderen Jahren wieder mehr religiös-kultischen Zwecken zugute kommt. Immer ist die Lehrtendenz: Besitz verpflichtet. Das jüdische Gesetz verpönt den Zinsbegriff. Ein Gelddarlehen wird ausschließlich als brüderliche Hilfe aufgefaßt. In dem Zinsverbot kommt sichtbar die Tendenz der Entkapitalisierung des Geldes zum Ausdruck. Geld soll Segen spenden, nicht aber Zinsversklavung sein. Hans Goslar schloß: Das alttestamentarische Gesetz hat zwei Bedeutungen: Erstens die als die magna Charta, als Grundgesetz des jüdischen Staats- und Volkslebens, sodann aber darüber hinaus als Menschheitswegweiser durch Aufstellung eines Vorbildes in der jüdischen Staatsverfassung. Für das jüdische Volk konnte das Zinsverbot eingesetzt werden, weil hier Darlehensuchende und Gebende unter dem gleichen Recht standen. Gegenüber dem Ausländer war aber für den Bewohner des jüdischen Staates, der mit ihm in Handels- und Grenzverkehr stand, Gegenseitigkeit nicht verbürgt. So muß sich denn das Alte Testament hier damit begnügen, dem Volk, dem es Staatsgesetz sein wollte, das Zinsverbot praktisch aufzuerlegen und damit allen anderen Völkern, die unter dem System ihrer Geldwirtschaft leiden, ein weithin sichtbares Fanal, ein Merkzeichen als Vorbild aufzurichten — ein Vorbild, wie es sozialer und wirtschaftsethisch stärker nicht gedacht werden kann. Reichsregierung für staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden Die Münchener Zeitung „Welt am Sonntag“ teilte mit, daß sich prominente Vertreter deutscher jüdischer Organisationen an das Reichskabinett gewendet und ihm die Frage vorgelegt haben, ob es entschlossen sei, den bisherigen Rechtszustand der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung der Juden zu wahren. Die Reichsregierung habe hierauf durch Staatssekretär Planck antworten lassen, sie lehne jeden Antisemitismus ab, und alle Befürchtungen, daß die staatsbürgerliche Stellung der deutschen Juden sich verschlechtern könne, seien unbegründet. Diese Erklärung —• so hieß es in der Meldung des Münchener Blattes weiter — habe Herr Staatssekretär Planck mit der ausdrücklichen Bitte abgegeben, der Öffentlichkeit von dieser Stellungnahme des Kabinetts keinerlei Kenntnis zu geben. Die Meldung wurde von einigen Berliner Zeitungen übernommen. Das „Berliner Tageblatt“ reproduziert sie mit der Überschrift: „Ein seltsames Schweigegebot.“ Auf einer Pressekonferenz des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens am 11. Juli 1932 wurde zu dieser Meldung der Tagespresse mitgeteilt, daß seitens jüdischer Organisationen keinerlei Empfang bei der Reichsregierung nach gesucht worden ist, eine Erklärung der Reichsregierung aus einem solchen Anlaß also auch nicht abgegeben werden konnte. Die zitierten Äußerungen des Staatssekretärs Dr. Planck stehen im Zusammenhang mit einer Meldung der Jüdischen Telegraphen-Agentur vom 5. Juni, die mit Kenntnis und Billigung der Reichsregierung veröffentlicht worden ist. Sie sind in einem Briefe des Staatssekretärs Planck enthalten, der inhaltlich mit der in der Presse verbreiteten Darstellung übereinstimmt. E i n Schweigegebot ist an dieses Schreiben nicht geknüpft worden. Die JTA.-Meldung, auf die oben Bezug genommen wird, lautete: „Im Zusammenhang mit den pessimistischen Betrachtungen einer Reihe jüdischer Zeitungen in Deutschland in bezug auf die Gestaltung der inneren Lage wird uns von einer gut informierten Persönlichkeit mitgeteilt, daß zu irgendwelchen Besorgnissen keinerlei Anlaß besteht. Allen bisherigen Äußerungen des neuen Reichskanzlers von Papen und den offiziellen Regierungserklärungen ist klar zu entnehmen, daß die neue Reichsregierung entschlossen ist, im Sinne der vom Reichspräsidenten von Hindenburg ihr übertragenen Aufgabe die Verfassung strengstens zu handhaben und es nicht zuzulassen, daß die Gleichberechtigung des einen oder anderen Teils der Bürger angetastet oder daß sonst von Staats wegen einer Klasse oder Religion mit Voreingenommenheit begegnet wird. Auch die in den letzten Tagen vollzogenen Neuernennungen hoher Beamter bieten hierfür eine Gewähr.“ Sowohl die Mitteilung des Central-Vereins wie der ..Welt am Sonntag“ oder doch das mehr zur Beruhigung des Auslandes gegebene Interview sind im höchsten Maße merkwürdig. Einen besonderen Anlaß zur Beruhigung gibt keine einzige diese** Auslassungen. Im übrigen kann man nur darauf hinweisen, daß die gegenwärtige Reichsregierung in jüdischen Angelegenheiten noch keine Maßnahmen ergriffen hat: nach neueren Berichten ist indessen der Rundfunk von nationalsozialistischer Seite zu recht heftigen antisemitischen Agitationen benützt worden, ohne daß von einem Eingreifen der Reichsregierung verlautet hätte. Vorne so — hinten so Unter diesem Titel schreibt die „Münchner Post“: Man ist in diesen Zeiten des Verfalls der bürgerlichen Gesellschaftsordnung und der Entwertung

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