Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 19 (1932)
- Issue
- 27 (1.7.1932)
- Date
- 1932-07-01
- Page
- Seite 214 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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214 Das Jüdische Echo Nr. 27 Eine derartige Auffassung wäre dann berechtigt, wenn man von der Annahme ausginge, daß Deutschland allein in der Welt existiert und daß die jüdische Gemeinschaft in Deutschland unbedingt isoliert bleiben muß. Beides aber ist nicht der Fall. Ein familiärer Ausspruch lautet: „Wir leben ja nicht im Wald.“ Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß man nicht allein auf weiter Flur sieht und allen Gefahren hilflos ausgeliefert ist. Deutschland ist kein verlassener, einsamer Wald und die Juden in Deutschland sind nicht Einzelgänger in diesem Walde. Wir geben uns keiner Täuschung über die Bedeutung der öffentlichen Meinung hin. Wenn man ihre Wichtigkeit auch nicht übertreiben soll, so darf man andererseits ihren Einfluß jedoch nicht restlos unterschätzen. Die deutsch-jüdische Gemeinschaft hat cs bisher mit Rücksicht auf die einzelnen, was ohne weiteres anerkannt werden soll, loyalen Regierungen in Reiche und im größten Einzelstaate Deutschlands, in Preußen, unterlassen, sich an die ganze Welt um Unterstützung in ihrem Kampfe um ihre nackte Existenz zu wenden. Noch heute ist eine derartige Haltung mit Rücksicht auf Deutschlands Stellung in außenpolitischer Hinsicht in einem gewissen Umfange angebracht. Diese selbstlose Handlungsweise der deutschen Judenheit kann aber naturnotwendig eines schönen Tages ihr Ende finden. Solange die Regierungen im Reich und in den einzelnen Ländern den Buchstaben und zum Teil auch den Geist der Verfassung in bezug auf die Juden respektieren, solange ist selbstverständlich, daß die deutschen Juden versuchen müssen, i n n e r h a 1 b Deutschlands den Kampf um ihre Rechte zu führen. An dem Tage aber, an dem, wie alle Anzeichen darauf hindeuten, von den einzelnen Regierungen der Länder und der Zentralregierung der Versuch gemacht werden wird, die Juden zu entrechten, sie gesetzlich in eine Ausnahmestellung zu drängen und mit den Machtmitteln des Staates gegen die jüdische Gemeinschaft den Ausrottungskrieg zu führen, wird der jüdischen Gemeinschaft die m o r a 1 i s c h e u n d menschliche Legitimation gegeben sein, alle Hilfsmittel in Anwendung zu bringen, die überhaupt denkbar sind. Deutschland ist Mitglied des Völkerbundes. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden auch die kommenden Regierungen, mögen sie noch so rechts gerichtet sein, Wert darauf legen, weiterhin Deutschland im Völkerbunde als Mitglied zu belassen. Die Zugehörigkeit zum Völkerbunde ist unvereinbar mit Gesetzen und Verfassungen, die einen Teil der Bevölkerung unter ein Ausnahmerecht stellen. Wir wissen wohl, daß papierene Gleichberechtigung nicht alles ist, oder aber daß es sogar wenig ist. Aber wir wissen andererseits, daß die papierene Gleichberechtigung die Voraussetzung ist für den Kampf um gleiche Behandlung. Ist man nicht im Genüsse der papierenen Gleichberechtigung, so wird diese Formalität Kampfobjekl und lenkt vom eigentlichen Kampfziele ab. Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland wird darum Sorge tragen müssen, daß wenigstens die papierene Gleichberechtigung nicht in Frage gestellt wird. In letzter Stunde richten wir an die verantwortlichen Führer des deutschen Judentums die Aufforderung: Nicht in der Stimmung des türkischen Kismet die Dinge an sich herankommen lassen, sondern beizeiten alle Maßnahmen vorbereiten-, um in diesen Tagen des Entscheidungskampfes alles zu tun, um sich seiner Haut zu wehren! 1. s. Nationalsozialistisches Gesetzgebungsvorspiel Berlin, 25. Juni. (JTA.) Die Nationalsozialisten, die sich fast schon als die Herren in Preußen fühlen,- feiern nun im Preußischen Landtag antisemitische Rede- und Gesetzgebungsorgien. Den bisherigen Höhepunkt ihrer Betätigung als antisemitische Gesetzgeber erreichten sie in der Nachtsitzung vom Freitag, dem 24., auf Sonnabend, dem 25. Juni. Diese Sitzung dauerte bis 6 Uhr morgens. Im Verlauf der die ganze Nacht hindurch dauernden Verhandlung benutzten die Nationalsozialisten jede Gelegenheit, um über das Judentum und jüdische Persönlichkeiten herzufallen. In den frühen Morgenstunden, als mehrere Mitglieder der Linksparteien und1 des Zentrums im Sitzungssaale nicht mehr anwesend waren, setzten die Nationalsozialisten die Annahme einer Reihe von Gesetzesvorlagen durch, unter ihnen einige Judenentrechlungsanträge, wobei ihnen ihre Verbündeten, die Deulsehnationalen, zu der Zufallsmehrheit verhalten. Über den Verlauf der Sitzung ist zu berichten: Am Sonnabend, dem 25. Juni, morgens 2130 Uhr, sollte im Preußischen Landtag die Abstimmung über das von den Nationalsozialisten für ganz Preußen beantragte Schächtverbol stattfinden. Der nationalsozialistische generelle Verbotsantrag war schon durch einen im landwirtschaftlichen Ausschuß angenommenen Entschließungsanlrag gemildert. Als nun über die gesamte Entschließung entschieden werden sollte, beantragten die Kommunisten namentliche Abstimmung. Nationalsozialisten und Deutschnationale als Schächlgegner waren — die Sitzung hatte bereits über 15 Stunden gedauert, und viele Abgeordnete der Linken und des Zentrums hatten die Sitzung bereits verlassen — in der Mehrheit. Nun beteiligten sich Sozialdemokraten und Kommunisten, wohl auch der einzige Zenlrumsmann, nicht an der Abstimmung. Ein Beschluß konnte nur gefaßt werden, wenn die absolute Mehrheit aller gewählten Abgeordneten, also mindestens 212, an der Abstimmung teilnahm. Diese Zahl konnten die beiden Rechtsparteien, Nationalsozialisten und Deulschnalionale, nicht aufbringen. Der Präsident stellte fest, daß das Haus nicht beschlußfähig sei. Die Abstimmung war ergebnislos geblieben. Damit ist aber der Anti-Schächtantrag nicht endgiiltig gefallen. Er wird nun noch einmal in einer der nächsten Plenarsitzungen des Landtages, der sich bis zum (>. Juli vertagte, zur Abstimmung gestellt werden. Der Preußische Landtag nahm weiterhin in der Nacht zum Sonnabend, dem 25. Juni, den Antrag der Nationalsozialisten an, wonach jüdische Künstler an Slaatstheatern nicht beschäftigt werden dürfen. Die Annahme dieses Antrages war nur deshalb möglich, weil bei der Abstimmung in der zweiten Morgenstunde die Gegner des Antrages, Zentrum, Sozialdemokraten und Kommunisten, die im Landtag die Mehrheit haben, nur noch recht schwach vertreten waren. Praktische Folgen wird der Beschluß nicht haben, da er gegen die im Artikel 135 der Reichsverfassung verankerte bürgerliche Gleichberechtigung der deutschen Juden verstößt und auch in bestehende Verträge eingreifl. Für die Nationalsozialisten empfahl der Abgeordnete Herr v. Gregory die Annahme dieses Antrages u. a. mit der Begründung, daß „den Juden jedes Verständnis für die deutsche Kunst fehle, wie überhaupt die semitische Rasse im Gegensatz zur nordischen Rasse niemals aut dem Gebiete der Kunst schöpferisch hervorgetrelen sei“.