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Das jüdische Echo · 1932-06-17 · 24/25 (17.6.1932) · p. Seite 197

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
19 (1932)
Issue
24/25 (17.6.1932)
Date
1932-06-17
Page
Seite 197 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 24/25 Das Jüdische Echo 197 Der Schächtverbots-Antrag der Nationalsozialisten im Preußischen Landtag .Berlfii, (}. Juni. (JTA.) Im Preußischen Landtag hat die nationalsozialistische Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der folgende Bestimmungen enthält: ,,1. Alle Schlaehltiere müssen vor der Blulentziehung betäubt werden. Das Schlachten nach jüdischem Ritus (das sog. Schächten) ist verboten. 2. Bei Nolscblaeblungen, wo eine Betäubung bei den gegebenen Verhältnissen nicht möglich ist, kann von einer solchen abgesehen werden. Bei Geflügel kann die Schlachtung durch rasches Abtrennen des Kopfes ohne Betäubung erfolgen; die Tötung darf aber nicht durch Schächtschnitt vorgenommen werden. 31. Eingehende Vorschriften über das Töten der Schlaehltiere erläßt der Preußische Minister des Innern. 4. Übertretungen dieser Gesetzesbestimmungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit einer für jedes getötete Tier zu berechnenden Geldbuße bestraft. Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft.“ Erlaß des Badischen Innenministers beireffend Unzulässigkeit kommunaler Schächtverbote Berlin,* 6. Juni. (JTA.) Bekanntlich haben sowohl der Reichsminister des Innern als auch kürzlich der Preußische Minister des Innern Schächtverbole in Kommunen als Artikel 135 der Reichsverfassung widersprechend erklärt. Nunmehr hat, wie die Reichszentrale für Schächtangelegenheiten bekannt gibt, auch der Badische Minister des Innern gegenüber dem Vorgehen des Sladtrats einer badischen Kommune die Ansicht vertreten, daß ein Verbot des betäubungslosen Sehächtens im städtischen Schlachthause im Wege der Änderung der Schlachthausordnung oder auf Grund des § 903 BGB. nicht als zulässig erkannt werden könne. Der zuständige Landeskommissär wurde beauftragt, unter Fristsetzung den betreffenden Sladtrat anzuweisen, sein ungesetzliches Verhalten nicht fortzusetzen. Enzyklopädia Judaica Band IX und hebräische Enzyklopädia Band II Berlin, 12. Juni. (JTA.) Der neunte Band der „Enzyklopädia Judaica“ befindet sich im Druck und wird Anfang August erscheinen. Er enthält eine Reibe von größeren Monographien, von denen besonders zu erwähnen sind: Jeschiba, Jesaja, Jesus, Jiddisch, Josephus, Kabbala, Kalender, Karäer, Keluba, Klagelieder. Der zweite Band der hebräischen Enzyklopädie, der seit vielen Monaten fertiggestellt ist und infolge technischer Schwierigkeiten nicht erscheinen konnte, dürfte ebenfalls im August zur Ausgabe gelangen. Ein Urantrag im Preußischen Landtag: Staatliche Bühnen sollen nur ,,deutschstämmige“ Künstler beschäftigen dürfen Berlin, 5. Jruni. (JTA.) Im Preußischen Landtag hat die nationalsozialistische Fraktion einen Urantrag eingebracht, demzufolge in Zukunft an den staatlichen Bühnen Künstler, die nicht reichsdeutsch oder „deulschstämmig“ sind, nicht mehr beschäftigt werden dürfen. Verträge mit solchen Künstlern sollen in Zukunft nicht mehr abgeschlossen, bestehende Verträge nicht mehr erneuert werden. Ferner soll es im Ermessen des Landtags stehen, Stücke als „anlinational“ oder „pazifistisch“ abzustempeln und deren Aufführung zu verhindern. Kein Neuengagement jüdischer Künstler am Dessauer Friedrich-Theater Dessau, 7. Juni. (JTA.) Unter scharfem Druck der Nationalsozialisten hat das neue Kuratorium des Dessauer Friedrich - Theaters, dem der derzeitige nationalsozialistische Ministerpräsident Freyberg präsidiert, eine Reihe schwerwiegender Maßnahmen beschlossen. Neben der Senkung der Abonnementspreise und der Schaffung einer eigenen Aiirechtsreihe der nationalsozialistischen Bewegung sollen die Befugnisse des Intendanten eingeengt und das Neuengagement jüdischer Künstler verboten werden. Jüdische Gemeindesteuer in Frankfurt 15% der Reichseinkommensteuer F r a n k f u r t a. M„ 6. Juni. (JTA.) Die neue Steuer der Israelitischen Religionsgemeinde Frankfurt a. M. für das Rechnungsjahr 1932/33 wird als Zuschlag von 15’ Prozent zur Reichseinkommensleuer erhoben. Die Gemeindeverwaltung hat sich jedoch das Recht Vorbehalten, den Steuersatz im Laufe des Rechnungsjahres zu ändern, die Steuerordnung der Gemeinde ist auch dahingehend ergänzt worden, daß durch Gemeindebeschluß die Entrichtung von Vorauszahlungen ungeordnet werden kann. Bis zum Empfang des Kultussteuerbescheides für 1932/33 sind 'Vorauszahlungen zu leisten in Höhe von je einem Viertel von 75 v. H. der zuletzt festgesetzten Kultussteuer. Den Nur- Lohnsteuerpflichtigen wird wie im Vorjahre eine besondere Veranlagung zugestellt. Dr. Fritz Bloch, Rabbiner in Aschaffenburg München, 12. Juni. Herr Dr. Fritz Bloch aus München wurde als Nachfolger des jüngst verstorbenen Rabbiners Dr. Raphael Breuer zum Disriktsrabbiner in Aschaffenburg gewählt. Herr Dr. Bloch ist ein Schüler des Berliner Rabbinerseminars und hat auch die Jeschiwoth in Telsiai und Mir besucht. Amerikanisches Interesse an bayerischjüdischer Geschichte München, 23. Mai. (JTA.) Die Forschungen zur bayerisch-jüdischen Geschichte, mit denen der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden vor einiger Zeit Herrn Dr. Raphael Straus beauftragt hat, haben auch in weiteren Kreisen Interesse gefunden. Derselbe Autor ist von der „Jewisli Publication Society of America“ in Philadelphia beauftragt worden, eine größere Darstellung der Geschichte der Juden in Augsburg, München und Regensburg zu veröffentlichen. Antisemitischer Terror in Wien Erfolgreiche Selbstwehr der jüdischen Geschäftsleute Wien, 24. Mai. (JTA.) Die Wiener Nationalsozialisten hatten offenbar die Absicht, den heute erfolgten Zusammentritt des neugewählten Wiener Gemeinderates und Wiener Landtages zum Anlaß zu nehmen, einen kleinen Judenpogrom zu veranstalten. Größere Nazitrupps drangen in die „Judengasse“ in der inneren Stadt ein und machten sich daran, die jüdischen Geschäfte zu zerstören und die Geschäftsinhaber zu verprügeln. Die jüdischen

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