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Das jüdische Echo · 1932-06-17 · 24/25 (17.6.1932) · p. Seite 194

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
19 (1932)
Issue
24/25 (17.6.1932)
Date
1932-06-17
Page
Seite 194 (sequence 2)
Language
German
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194 Das Jüdische Echo Nr. 24/25 respektiert worden, daß man uns der „Grenzüberschreitung nicht hätte beschuldigen können: im Auf und Ab der jüdischen Geschichte folgen sich Perioden des Wirkens nach außen, des Verströmens in fremde Meere und des Aufeinanderangewiesenseins. Die deutschen Juden müssen auf hören, sich an deutsche Dinge zu verströmen und hinzugeben, ob mit oder gegen ihren Willen, und1 daß sie aufeinander angewiesen sind, das wissen sie; in allzustarker Assimilation an deutsche Eigenart können sie nur noch nicht leben und legen sich selbst immer neue Hemmnisse in den Weg. Den Reichsverband der deutschen Juden haben sie noch immer nicht zustandegebracht. Im Wirbel der undurchdringlichen Geschehnisse, die auf uns chaotisch eindrängen und keinen Blick in die Zukunft gestatten, bleibt uns nur eines: Selbstbesinnung und ein von Selbsterkenntnis getragenes jüdisches Selbstbewußtsein. Wer seinem Ursprung nachgegangen ist, wird auch den Weg ins Morgen finden und kann den Mut nicht verlieren. Trotz aller Anfeindungen und Gefahren ist das jüdische Volk seinen Weg durch die Jahrtausende gegangen, oft von völligem Untergang bedroht und oft der Vernichtung nahe. Die Besinnung auf das jüdische Erbe, auf die Wiederauferstehung als Volk im eigenen Lande hat es unter den widrigsten Umständen aufrecht erhalten. Sollten wir, die wir den Beginn dieses Wiederauferstehens bereits miterleben durften, mutlos sein? I. E. Der French-Bericht Seine Entstehungsgeschichte und sein Gegenstand Von Israel Cohen. Der Zeitpunkt in dem der Bericht über die Untersuchung, mit der Mr. Lewis French vom Colonial Office betraut worden war, durch den High Commissioner der Jewish Agency ebenso wie der Arabischen Exekutive zur Äußerung übergehen werden wird, rückt näher heran. In diesem Stadium der Entwicklung lohnt es sich, sich noch einmal die Tatsachen, die zu dieser Untersuchung geführt haben, ins Gedächtnis zu rufen. Die Untersuchung, die Mr. French durchzuführen hatte, war eine unmittelbare Konsequenz des Briefes des Premierministers an Dr. Weizmann vom 13. Februar 1931. Dieser Brief wiederum war, wie in allgemeiner Erinnerung sein wird, eine autoritative Interpretation des Weißbuchs vom Oktober 1930, das eine Darstellung der von der Britischen Regierung verfolgten Politik unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Berichte der Shaw-Kommission und Sir John Hope Simpsons geben wollte. Die Shaw-Kommission hatte erklärt, daß eine der Ursachen die nach ihrer Meinung zu den Unruhen von 1929 beigetragen hatten, die angebliche Verdrängung von Arabern von ihrem Boden durch Juden gewesen sei, und die durch diese Erklärung hervorgerufene Kontroverse war durch die Behauptungen von Sir John Hope Simpson bezüglich der Größe des vorhandenen kultivierbaren Bodens und der Zahl der „dislozierten“ Araber noch verschärft worden. Die Jewish Agency beschränkte sich in ihren öffentlichen Erwiderungen nicht auf den Nachweis, daß diese Behauptungen unbewiesen und die niedrigen Zahlenangaben Simpsons bezüglich der kultivierbaren Fläche ebenso wie seine hohen Daten bezüglich der „dislozierten“ Araber in gleichem Maße ungenau seien, sondern protestierte gegen die von der Regierung in Aussicht genommene Boden- und Einwanderungspolitik mit dem Hinweis darauf, daß sie mit den Mandatsbestiminungen im Widerspruch stehe. Der Brief des Premierministers, der sowohl Fragen der Auslegung des Mandates wie verschiedene ökonomische Fragen behandelte, stellte dementsprechend die Grundsätze für die Boden- und Einwanderungspolitik der Regierung fest. Um die in dem Briefe des Premierministers skizzierte Politik zur Durchführung zu bringen, ernannte die Britische Regierung im Juli des vergangenen Jahres Dr. Lewds French zum Landentwicklungs- Direktor. Die Aufgabe, mit deren Durchführung er beauftragt wurde, wurde als eine vierfache angegeben, und zwar 1. ein Verzeichnis der verdrängten Araber laut der Definition im Briefe des Premierminister0 MacDonald aufzustellen; („solche Araber, bei dem gezeigt werden kann, daß sie von den von ihnen okkupierten Ländereien infolge des Überganges der Böden in jüdischen Besitz verdrängt wurden, und die weder andern Boden, auf dem sie seßhaft werden konnten, noch eine andere ebenso befriedigende Beschäftigung finden konnten.“) 2. einen Plan zur Wiederansiedlung solcher verdrängter Araber nebst einem Kostenvoranschlag auszuarbeiten; 3. Untersuchungen anzustellen über die Methoden, die notwendig sind, um in den Grenzen der verfügbaren Mittel — die von der Regierung in Aussicht genommene Landentwicklungspolilik, wie sie im Brief des Premierministers skizziert wurde, durchzuführen („welche Staats- und sonstigen Ländereien für geschlossene Ansiedlung von Juden mit Rücksicht auf die Verpflichtung, die gemäß Artikel 6 des Mandates der Mandadarmacht obliegt, verfügbar sind oder verfügbar gemacht werden können.“) Darüber hinaus wurde in unmißverständlichen Ausdrücken erklärt, daß die Erklärung über die Politik der Regierung „kein Verbot der Erwerbung weiterer Ländereien durch Juden enthielt,“ noch ein solches beabsichtigt sei, sondern daß es ihre „definitive Absicht sei, eine aktive Entwicklungspolitik einzuleiten, von der sie glaube, daß damit sowohl Juden wie Arabern greifbarer und dauernder Nutzen erwachsen wird.“). Hierzu sollten auch Untersuchungen über Staats- und sonstige Ländereien, die für eine dichte Besiedlung mit Juden zur Verfügung gestellt werden könnten, sowde über $ie angebliche Zusammendrängung der Fellachen in der Hügelregion gehören; und endlich 4. auch die folgenden Fragen zu untersuchen: a) „ob es tunlich und ratsam sei, Kredite für arabische Bauern und jüdische Siedler zu beschaffen; im Bejahungsfälle, welches die beste Methode zur Erreichung dieses Zieles sei“, b) „Vorschläge für Drainage, Bewässerung und anderweitige Urbaoamachung von Ländereien, die gegenwärtig gar nicht oder nur in beschränktem Ausmaße bebaut werden, zu machen.“ Die Instruktion besagte ferner, daß die Jewish Agency und die arabische Exekutive ersucht werden würden, je ein Mitglied zur Unterstützung des Direktors in beratender Eigenschaft namhaft zu machen“. Die Jewish Agency lehnte die Nominierung eines Beraters ab, weil zur selben Zeit die Regierung sich mit der Absicht trug, eine Boden-Verordnung in Kraft zu setzen, die eine schwere Beeinträchtigung der Interessen des Jüdischen Nationalheims bedeutet hätte; die arabische Exekutive wiederum beschloß, aus ihren besonderen Motiven heraus, die Bodenentwicklungs-Kommission überhaupt vollkommen zu boykottieren. Die Instruktion traf ferner Bestimmungen für die Ernennung eines juristischen Beraters zur Prüfung der von Arabern, die sich um Aufnahme in die Liste der dislozierten Araber bewerben würden, vorgebrachten Ansprüche und zur „Beratung des

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