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Das jüdische Echo · 1932-04-22 · 18 (22.4.1932) · p. Seite 147

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
19 (1932)
Issue
18 (22.4.1932)
Date
1932-04-22
Page
Seite 147 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 18 147 Das Jüdische Echo oder gegen Ministerien, Kampf für oder gegen Militarismus oder Pazifismus, für oder gegen Panzerkreuzer usw. ist ein solcher, zu der der Einzeln1 als Staatsbürger irgendeine Stellung einnehmen soll. Aber das Judentum hat doch damit nicht das Mindeste zu tun. Diejenigen aber, die aus irgendwelchen Gründen für die von ihnen persönlich „um buhlten“ politischen Richtungen immer gleich das Judentum einspannen wollen, tun damit sowohl jenen politischen Bestrebungen als auch dem Judentum einen schlechten Dienst. Sie sind es, denen man politische „Instinktlosigkeit“ vorwerfen muß und nicht dem R. j. F. Man kann es aber nicht einmal bei dieser Kritik belassen. Wer einigen Überblick über die schweren Todesgefahren hat, denen wir in den letzten Jahren mit knapper Not entronnen sind, und die weiteren, die noch auf uns lauern, versteht es nicht, wie zur Empfehlung so1 eher Ideologien wie der des Einsenders Mul und Verantwortungsgefühl gefunden wird. Der Reichskanzler Dr. Brüning hat wiederholl ausgesprochen, daß der Weg der politischen Vernunft und Verantwortlichkeit durch Unpopularität führe, von der er sich jedoch nicht zuriickschrekken lasse. Wir glauben aber, daß die wirklich klar sehenden Juden aller politischen und jüdischen Richtungen im R. j. F. seinen Kampf für die vernünftigen Lebensinteressen des deutschen Judentums gar nicht erst durch Unpopularitäl erschweren, sondern ihn im Gegenteil wie bisher mit aller Kraft und wSympathie unterstützen werden. Mit vorzüglicher Hochachtung i. A.: Frank. Juden in der Hitlerversammlung Man schreibt uns aus Düsseldorf: In der letzten Nummer Ihres Blattes „berichtigt“ der Central- Verein, die Zahl der Juden, diie an der internen Hitler-Kundgebung des Industriellenklubs in Düsseldorf teilgenommen haben, sei unbekannt. Sie mag ihm unbekannt sein. Nicht aber unbekannt ist dem Central-Verein, daß Central-Vereiner, darunter auch prominente, teilgenommen, keinen Widerspruch erhoben und mitangehört und mitangesehen haben, wie Fritz Thyssen zum Schluß die anwesenden Industriellen aufforderte, Hitler durch den Hitlergruß zu ehren. Anwesend waren u. a. Bankier Elkan, Munitionsfabrikant Grünthal, Führer der Liberalen in der Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Justizrat Cohen, früherer Vorsitzender der Repräsentantenversammlung Düsseldorf. Herr Fröhlich in Firma Fröhlich öl Lippmarm, Direktor Nothmann vom Westdeutschen Röhren verband. Aus der jüdischen Welt Ritualmordhetze in Paderborn Paderborn, 24. April. (JTA.) Der mysteriöse Todes- oder Mordfall Martha Kaspar wächst sich im Zusammenhang mit der hemmungslosen nationalsozialistischen Hetze zu einer schweren Heimsuchung für die jüdische Einwohnerschaft von Paderborn und Umgebung aus. Wie schon mitgeteilt, wurden am Sonntag vor Ostern in der Umgebung von Paderborn Teile eines weiblichen Körpers gefunden. Da kurz zuvor die bei dem jüdischen Viehhändler Moritz Meyer beschäftigt gewesene Hausangestellte Martha Kaspar unter verdächtigen Umständen verschwunden war, wurden Moritz Meyer und sein Sohn Kurt verhaftet. Kurt gestand, das Mädchen sei an den Folgen eines verunglückten Abtreibungsversuches^ verblutet und gestorben.; um die Spuren des Geschehnisses zu verwischen, habe er die Leiche zerstükkelt und die Leichenteile beiseite geschafft. Die Untersuchungsbehörde neigt zu der Annahme, daß das Mädchen einem Roheits- oder einem Sexualverbrechen zum Opfer gefallen ist, doch haben sich schlüssige Beweise hierfür noch nicht erbringen lassen. Das Ergebnis der Schädeluntersuchung liegt noch nicht vor. Meyer Vater und Sohn, die bekanntermaßen mit der Israelitischen Gemeinde von Paderborn noch nie in irgendwelcher Verbindung gestanden und sich am religiösen Leben nie beteiligt haben, erfreuten sich in Paderborn keines guten Rufes. Da das Verbrechen kurz vor dem christlichen Osterfeste geschehen ist, bemächtigten sich die Nationalsozialisten des Falls, um einen „Ritualmord“ zu konstruieren. Vor der zweiten Retichspräsidentenwahl wurden die Verhafteten als „Hindenburg-Wähler“ ausgeschrien, die Hindenburg- Parteien wurden als „Mörder-“ oder „Ritualmord- Parteien“ plakatiert. Der Stimmenzuwachs der Nationalsozialisten bei der zweiten H'indenburg- Wahl wurde auf den „Abscheu der Bevölkerung vor den Ritualmord-Bestien“ zurückgeführt. Als das dem Zentrum nahestehende .Westfälische Volksblatt“ die aufgeregte Öffentlichkeit mit der Mitteilung zu überzeugen suchte, daß es nach demGutachten erster Fachautoritäten Ritualmorde nie gegeben hat, daß sie sich mit der israelitischen Religion so wenig vertragen wie mit der christlichen, daß Päpste ausdrücklich die Verbreitung der Ritualmordmär verboten haben, wurde von nationalsozialistischer Seite das Gerücht ausgesprengt. das Blatt habe von den Juden einen Blanko-Wechsel erhalten. Die jüdische Geschäftswelt wird beschuldigt, das Schweigen der Zeitungen erkauft zu haben. Das Verbrechen wird so hingestellt, als ob es zur gewohnten Beschäftigung jüdischer Mitbürger gehöre. Wie das Wolffsche Telegraphenbüro mitteilt, wurde die Nr. 16 des in Nürnberg erscheinenden Wochenblattes „Der Stürmer“ wegen Verfehlungen gegen § 166 RStGB, enthalten in einem Artikel über den angeblichen Ritualmord in Paderborn, auf richterliche Anweisung hin beschlagnahmt. Bestrafte nationalsozialistische Rowdies Kassel, 22. April. (JTA.) Das Schöffengericht in Kassel verhandelte vor kurzem gegen zwei Nationalsozialisten, die am 19. Oktober 1931 auf der Landstraße den jüdischen Metzgermeister Wolf Stern und seinen Sohn Jakob überfielen und schwer mißhandelten. Wolf und Jakob Stern fuhren in ihrem Lastkraftwagen, als sie von einem Trupp Nationalsozialisten, der sich auf der Rückfahrt von einem Aufmarsch vor Hitler in Braunschweig befand, angehalten wurden. Einer der Angeklagten verlangte von Jakob Stern die Vorweisung seines Führerscheins. Dieser lehnte das Verlangen mit dem Hinweis darauf ab, daß eine Zivilperson zu einer solchen Kontrolle nicht berechtigtsei. Hierauf fielen die natioalsozialistischen Rohlinge über Wolf Stern, einem Manu von 52 Jahren und altem Kriegsteilnehmer, und dessen Sohn her und mißhandelten beide schwer. Das Gericht verurteilte einen der Angeklagten zu zwei Monaten Gefängnis, einen zweiten Angeklagten zu 300 Mark Geldstrafe und zur Zahlung einer Geldsumme an den mißhandelten Metzger. Als erschwerend fiel ins Gewicht, daß der Angeklagte sich Befugnisse anmaßte, die nur der Obrig-

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