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Das jüdische Echo · 1932-02-19 · 8 (19.2.1932) · p. Seite 68

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
19 (1932)
Issue
8 (19.2.1932)
Date
1932-02-19
Page
Seite 68 (sequence 4)
Language
German
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68 Das Jüdische Echo Nr. 8 Um die Einheitsgemeinde Vor kurzem berichteten wir schon einmal über die Unstimmigkeiten der Berliner Gemeinde. Die Jüdische Volkspartei hat zu diesen Vorgängen eine Resolution erlassen, die wir in unserer Zeitung hiermit wiedergeben. ln einer Repräsentantenversammlung hat ein Mitglied der Liberalen Fraktion bei der Beratung einer alsdann abgelehnten Vorlage des Gemeindevorstandes, durch die dem Hechaluz entsprechend einer langjährigen Übung der Gemeinde eine Subvention von 2000 RM. wieder bewilligt werden sollte, folgendes ausgeführt: Er lehne die jüdischnationale Idee aufs schärfste ab, weil sie im Widerspruch zu seiner religiösen Auffassung stehe, und ihre Unterstützung sei für ihn eine ebenso schwere Sünde wie der Genuß verbotener Speisen für die Orthodoxen. Die Austrittsgemeinde der Adass- Jisroel stehe ihm näher als die zionistischen Einrichtungen. Seine religiöse Überzeugung gebiete ihm, ausnahmslos gegen die Unterstützung jüdischnationaler, zionistischer Bestrebungen zu stimmen. Wie eine Reihe von Abstimmungen der derzeitigen Repräsentantenversammlung bewiesen hat, teilt die Mehrheit der liberalen Fraktion diese Sinnesart. Hierdurch ist der Bestand der Gemeinde aufs schwerste gefährdet, denn sobald die skizzierte Einstellung als offiziell empfunden wird, müssen die Anhänger der nationalen Auffassung des Judentums, ohne Unterschied des religiösen Standpunktes, den Schluß ziehen, daß für die jüdisch-nationale Weltanschauung und damit auch für deren Anhänger in der Jüdischen Gemeinde kein Raum mehr sein soll; dann wird es für sie unerträglich werden, der einzigen Organisation, der alle Berliner Juden von selbst angehören, noch Interesse entgegenzubringen. Die Anhänger der herrschenden Auffassung dagegen werden zu einer fanatischen Intoleranz erzogen werden und deshalb ihrerseits der Gemeinde den Rücken kehren, sobald die jetzige Minderheit einmal als Mehrheit der eigenen Auffassung die gebührende Anerkennung und Unterstützung erzwingt. Die Einheitsgemeinde kann eben nur von Bestand sein, wenn alle ihre Mitglieder stets das begründete Gefühl haben, bei ihr für ihre jüdische Auffassung soviel Entgegenkommen zu finden, wie es die liberale Mehrheit, durch die schlechten Erfahrungen früherer Jahrzehnte gewitzigt, nunmehr ohne religiöse Bedenken dem orthodoxen Judentum beweist. Wir ersuchen daher den Gemeindevorstand, seine ganze Autorität für die Bekämpfung der eingangs wiedergegebenen Einstellung einzusetzen. Berlin, den 4. Februar 1932. Fraktion der Jüdischen Volkspartei. Das Urteil im Kurftirstendamm-Prozeß Berlin. Im Kurfürstendamm-Prozeß verkündigte die Große Strafkammer des Landgerichts III nach zweitägiger Beratung am Dienstag abend das folgende Urteil: Graf Helldorf und sein mitangeklagter „Stabsleiter“ Ernst werden von der Anklage des Landfriedensburchs freigesprochen und lediglich wegen öffentlicher Beleidigung der Kaufleute Deterding und Simons zu je 100 Mark Geldstrafe, ersatzweise zehn Tagen Gefängnis, verurteilt. — Der Jungstahlhelmführer Brandt wird wegen einfachen Landfriedensbruchs zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem wird auf Einziehung seines Kraftwagens erkannt. Gegen die Angeklagten Mede und Schubert wird wegen schweren Landfriedensbruchs auf zehn Monate Gefängnis beziehungsweise wegen einfachen Landfriedensbruchs auf sechs Monate Gefängnis erkannt. Weitere 22 Angeklagte wurden unter Aufhebung des Urteils erster Instanz freigesprochen, darunter die beiden Mitinsassen des Helldorfschen Wagens. Die übrigen siebzehn Angeklagten wurden wegen einfachen Landfriedensbruchs zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Zur Begründung des Urteils führte Landgerichtsdirektor Ohnesorge ungefähr aus: Es besteht kein Zweifel, daß die Menschenmenge, die sich auf dem Kurfürstendamm zusammengerottet hatte, eine schwere Gefahr für den öffentlichen Frieden bildete. Die Gefahr war um so größer, als die zusammengerottete Menge eine „getarnte“ Zusammenrottung war, da sie durchsetzt war von zahlreichen indifferenten Passanten. Die Zusammenrottung habe einen vorwiegend feindlichen Charakter getragen. Das ergebe sich daraus, daß man überhaupt den Kurfürstendamm gewählt habe, wo zahlreiche jüdische Mitbürger wohnen und ihre Geschäfte unterhalten. Es wurden aus der Menschenmenge schwere Bedrohungen ausgestoßen, und besonders spreche für den feindlichen Charakter der Aktion, daß man den jüdischen Neujahrstag dazu gewählt habe. Helldorfs Verhalten erfülle durchaus den objektiven Tatbestand des Landfriedensbruchs. Aber in subjektiver Beziehung sei ihm nicht nachzuweisen, daß er das Bewußtsein und die Vorstellung hatte, durch sein Hinzukommen die Gefahr zu erhöhen. Zum Strafmaß sei im allgemeinen zu sagen, daß mit Rücksicht darauf, daß in letzter Zeit die öffentliche Ruhe und Ordnung häufig mißachtet und gestört worden sei, der Richterspruch auf die Beseitigung einer ernsten Gefahr und die Wahrung der allgemeinen Achtung vor Gesetz und Staatsgewalt hinzielen müsse. Bei der Straffestsetzung sei zu berücksichtigen gewesen, daß bei den Krawallen sehr rohe Gewalttaten begangen wurden. Zu berücksichtigen sei zugunsten der Angeklagten gewesen, daß sie durchweg ganz junge Leute seien, und psychologisch müsse bedacht werden, daß die Jugend in der Zeit schlimmster Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Not es wesentlich schlechter habe als die Erwachsenen. Deshalb habe das Gericht durchweg eine Strafe von 6 Monaten Gefängnis für ausreichend und angemessen gehalten. Gegen das Urteil wird, wie verlautet, die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen. Aus der jüdischen Welt Die 113. Friedhofsschändung Eine Grabstätte auf dem israelitischen Friedhof in Gleidingen (Kreis Hildesheim) wurde zur Nachtzeit von seinem Platz entfernt und auf einen Feldweg geschleppt. In den Gedenkstein sind auf der einen Seite ein Hakenkreuz und darunter die Namen zweier Gleidinger Nationalsozialisten und auf der anderen Seite ein Sowjetstern eingemeißelt worden. Auf die Ergreifung der Täter ist eine Belohnung ausgesetzt worden. Die Berliner Studentenkrawalle Zum ersten Male sind nationalsozialistische Studierende der Universität, die mit vielen Gleichge-

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