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Das jüdische Echo · 1932-01-15 · 3 (15.1.1932) · p. Seite 27

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
19 (1932)
Issue
3 (15.1.1932)
Date
1932-01-15
Page
Seite 27 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 3 Das Jüdische Echo 27 Das preußische Judengesetz Berlin, 11. Januar. (JTA.) Der Rat des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden trat am 10. Januar 1932 zu einer Vollsitzung zusammen. Der größte Teil der Verhandlungen betraf die Beratung über die beiden wichtigsten Gegenstände der Tagesordnung, nämlich den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Juden und den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1932/33. Da das Ministerium wiederholt den Wunsch ausgesprochen hat, den Entwurf sowie die Verhandlungen, welche sich an ihn geknüpft haben, vertraulich zu behandeln, so ist es nicht angängig, über den Verlauf der Aussprache im Rat der weiteren Öffentlichkeit nähere Mitteilungen zu machen. Nach sehr eingehender Beratung wurde der folgende Beschluß gefaßt: „Der große Rat des Landesverbandes verlangt die Verabschiedung des Judengesetzes mit Einhaltung aller Grundsätze seines autonomen Entwurfs von 1928. Er verlangt, daß allein auf dieser Grundlage die Verhandlungen von seinen Vertretern geführt werden. Er weist seine Vertreter an, zu erklären, daß ein Entwurf die Zustimmung des preußischen. Judentums nur finde, wenn die Beschlüsse des Landesverbandes berücksichtigt werden, und daß der Landesverband sich1 Vorbehalte, andernfalls seine Forderungen ■ vor dem Landtag zu vertreten.“ Bei 'der Etatsberatung war die Versammlung vor eine schwere Aufgabe gestellt. Es galt, den Haushaltsplan des Verbandes den in dem Jahre 1932 zu erwartenden Schwierigkeiten äußerer und innerer Art anzupassen. Es erwies sich keineswegs als leicht, mit den in Anbetracht der Wirtschaftslage stark verminderten Einnahmen des Landesverbandes derart hauszuhalten, daß er in den Stand gesetzt wird, wenigstens seinen hauptsächlichsten Aufgaben in vertretbarem Maße gerecht zu werden. Die Einnahmen des Landesverbandes setzen sich einerseits aus den Beihilfen zusammen, welche der preußische Staat zur Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden für die Erhaltung des Religionsunterrichts, die Aufbesserung .von Lehrergehältern und zur Errichtung von Bezirkslehrerstellen gewährt, andererseits aus den Umlagen, die der Landesverband von seinen Mitgliedsgemeinden erhebt. Da mit einer erheblich geringeren Zuwendung von Staatsbeihilfen zu rechnen ist als im Vorjahre, ergab sich die Notwendigkeit, die Beiträge derjenigen Gemeinden, welche noch als leistungsfähig angesehen werden könnten, zu erhöhen. Die allgemeine und von allen Gemeinden zu erhebende Umlage soll, wie bisher, auf vier Fünftel Prozent des Reichseinkommensteuersolls festgesetzt werden. Aus der Jüdischen Welt Neue Richtlinien im Kampf gegen den Boykott Wichtige Entscheidung des Oberlandesgerichts Augsburg Berlin, 8. Januar. (JTA.) Die „Neue National- Zeitung“ in Augsburg brachte an der Spitze ihres Anzeigenteils ein über die ganze Breite des Zeitungsblatts gehendes auffälliges Inserat in gesperrt gedruckten Lettern mit folgendem Inhalt: „Parteigenossen und Anhänger der nationalsozialistischen Bewegung, kauft nicht bei Juden! Unterstützt den deutschen Geschäftsmann in seinem schweren Ringen um seine Existenz! — Haltet Disziplin!“ Durch einstweilige Verfügung vom 25. Februar 1931 wurde der Zeitung die Wiederholung dieses Inserates vom Landgericht Augsburg unter Strafandrohung verboten, und das Gericht bestätigte diese einstweilige Verfügung durch Urteil vom 7. Mai 1931. Gegen das Urteil war von der Zeitung Berufung eingelegt worden. Diese ist jetzt auch vom Oberlandesgericht Augsburg durch Urteil vom 11. Dezember 1931 — II L 227/31 — zurückgewiesen worden. In der Begründung befaßt sich das Oberlandesgericht mit dem nationalsozialistischen Parteiprogramm und untersucht gründlich die sozialrechtliche Stellung der deutschen Juden. Es wendet sich scharf gegen die von der nationalsozialistischen Presse und Partei gegen diese Stellung fortgesetzt unternommenen Angriffe und fährt dann fort: „Die Inhaber und Leiter der antragstellenden Firmen sind unbestrittenermaßen deutsche Staatsangehörige. Nach Art. 109 der Reichsverfassung sind alle Deutschen vor dem Gesetze gleich.... Das Deutschtum besteht nach der Reichsverfassung in der deutschen Staatsangehörigkeit — Art. 110 RV. Die Nationalsozialistische Arbeiterpartei steht aber, wie sie selbst zugibt, in einem grundsätzlichen Gegensatz zu diesen Verfassungsbestimmungen, -indem sie von dem Begriffe des Deutschen in völkischer oder rassischer Beziehung ausgeht, wonach der Jude nicht zur deutschen Volksgemeinschaft gehört. Es mag nun sein, daß durch die Gegenüberstellung von Juden und Deutschen der sittliche Wert der Juden nicht angegriffen ist. Angegriffen ist hierdurch aber der soziale Wert, hier die Geltung der Juden in der Volksgemeinschaft. Ein solcher Angriff auf den sozialen Wert einer Person enthält eine Kränkung und kann unter Umständen auch den Tatbestand einer strafbaren Beleidigung bilden. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß durch die Gegenüberstellung der Juden und der deutschen Geschäftsleute die Juden als eine Minderheit im deutschen Volk gekennzeichnet sind, die den übrigen Deutschen in der Verfassung zu Unrecht gleichgestellt ist. Es widerspricht nach Ansicht des Gerichts den guten Sitten, dem Anstandsgefühl aller recht und billig Denkenden, die Juden deutscher Staatsangehörigkeit, die als solche ihre Pflichten gegen den Staat wie alle anderen Staatsangehörigen zu erfüllen haben, durch eine derartige Behandlung zu kränken.“ Noch drei Monate Helldorf-Prozeß Berlin, 7. Januar. (JTA.) Das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger teilt mit: „Der Prozeß gegen den nationalsozialistischen Berliner SA-Führer Graf Helldorf und Genossen wegen der Kurfürstendamm-Revolten am jüdischen Neujahrstag dürfte voraussichtlich drei Monate dauern. In der heutigen Verhandlung, in der die Vernehmung der mißhandelten Zeugen fortgesetzt wurde, verkündete der Vorsitzende den Gerichtsbeschluß, daß in Zukunft nur noch an drei Tagen in der Woche verhandelt werden soll. Unter diesen Umständen kann man damit rechnen, daß erst nach einem Vierteljahr die Beweisaufnahme abgeschlossen sein dürfte.“ Berlin, 5. Januar. (JTA.f Das sozialdemokratische Hauptorgan „Vorwärts“ gibt ein Stimmungsbild vom Helldorf-Prozeß und teilt mit, daß die polizeilichen Zeugen, die jetzt vernommen werden, keinen leichten Stand haben. Sie machen ihre Aus-

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