Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 18 (1931)
- Issue
- 46 (13.11.1931)
- Date
- 1931-11-13
- Page
- Seite 624 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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624 Das Jüdische Echo Nr. 46 Führer •einer zügellosen, revolutionären, die Gesetze des Staates grundsätzlich leugnenden Rotte vergleichen. Fnd tatsächlich, man muß es den Nationalsozialisten glauben, daß sie momentan den ernsten Willen haben, legal zu sein. Denn — und darüber kann es wohl nicht allzu viele Zweifel geben — auch auf diesem Wege können sie zu ihrem Ziel gelangen. Wenn der Nazi-Verteidiger am 7. November in Berlin vor Gericht erklärt hat, daß seine Partei im deutschen Volke 12 Millionen Anhänger habe, so ist das leider wahr und eine Tatsache, die man nicht gut in Abrede stellen kann. Hat man aber eine derartige Anhängerschaft hinter sich, dann braucht man wirklich keine Krawalle und Skandale, um auf Umwegen und durch Hinterpforten zur Macht zu gelangen, sondern da wandelt man die breite, bequeme Chaussee der bestehenden Einrichtungen, der Landesparlamente und des Reichstages und gelangt dahin, wohin man gestrebt hat, nämlich zur Erreichung der Macht. Ob man nach Erlangung der Macht auch weiter legal bleiben wird, ob man, einmal an die Spitze gelangt, sich dann durch Abstimmungen aus der Macht wird drängen lassen, ist eine Frage, über die man ernstlich nachdenken sollte. Das Beispiel des Faschismus in Italien läßt befürchten, daß Hitler und seine Leute, einmal zur Macht gelangt, sie nicht aus der Hand geben werden, wenn „legale Voraussetzungen“, wie Abstimmungen und Wahlen, das von ihnen fordern werden. Die Situation der Juden angesichts dieser Entwicklungsmöglichkeiten ausführlich zu schildern, sei für ein anderes Mal Vorbehalten. Natürlich werden die Nazis, wie zuletzt einer ihrer hervorragendsten Redner in Berlin erklärte, zur Macht gelangt, keine antijüdischen Pogrome veranstalten. Es gibt ganz andere Mittel und Wege, um den Juden in Deutschland das Leben unerträglich zu machen. Vor Jahren sprach ein Statthalter Galiziens im österreichischen Reichsrat den Grundsatz aus, daß ein Kulturland sich davor hüten müsse, gegen Juden Pogrome zu veranstalten oder solche zu dulden, wie es in Rußland vorgekommein ist. Ein Kulturland habe andere Wege zu gehen, z. B. den Weg der Bienenpolitik. Befragt, was das bedeuten solle, erklärte jener Statthalter, er hieß Korjtowski: „Wenn man Bienen los werden will, so entzieht man ihnen die Nahrung und räuchert sie aus, ohne sie zu verbrennen.“ Ohne Gesetze kann eine Verwaltung bestimmten Kreisen der Bevölkerung dermaßen zusetzeh, daß man das Leben als Hölle empfindet. Man muß sich diese Möglichkeiten vor Augen halten und bei Zeiten die Mittel überlegen, um sich zur Abwehr setzen zu können. Schließlich haben die Juden noch ganz anderen Mächten widerstanden und sind niicht vernichtet worden. Sie werden, wenn sie nur entschlossen dazu sind, auch die politisch bösen Zeiten iiberstehen, die möglicherweise schon in absehbarer Zeit für sie in Deutschland hereinbrechen können. 1. m. Das Urteil im zweiten Kurfürstendammprozefi Berlin, 9. November. (JTA.) In dem Prozeß gegen die Rädelsführer der antisemitischen Kurfürslendamm-Krawalle am 12. September wurde am Sonnabend abend vom Schöffengericht Charlottenburg das Urteil verkündet. Es lautet: Graf Helldorf und Ernst werden wegen einfachen Landfriedensbruchs (unter Freisprechung von der Anklage der Rädelsführerschaft) zu je sechs Monaten Gefängnis und wegen antisemitischer Beleidigung der Zeugen Deimling und Simon zu je 100 Mark Geldstrafe verurteilt. Der Jungslahlhelmf (ihrer Brandt wird gleichfalls wegen einfachen Landfriedensbruehs zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Wegen des gleichen Delikts erhallen Schulz vier und Damerow drei Monate Gelängnis. Hell, Hagemeisler und Samerski werden freigesprochen. Der Haftbefehl gegen alle Angeklagten wird aufgehoben. In der Urteilsbegründung heißt es u. a.: Der Sachverhalt habe sich so geklärt, daß anläßlich des jüdischen Neujahrstages Unruhen am Kurfürstendamm stattfanden, die sich in der Zeit von 8.15' Uhr bis 9.30 Uhr abgespielt haben. Die Teilnehmerzahl habe wahrscheinlich tausend betragen, von denen nach Helldorfs eigener Schätzung etwa 500 Mitglieder aus etwa zehn verschiedenen nationalsozialistischen Stürmen gewesen seien. Ein Teil der Demonstranten habe wahrscheinlich aus Hunger demonstrieren wollen. Ein wesentlicherer Teil habe sich aber, wie die Unterredungen in den Sturm-Lokalen ergeben hatten, anläßlich des jüdischen Neujahrstages auf dem Kurfürstendamm getroffen. Das ergebe sich auch aus den Rufen bei der Demonstration. Es sei nicht festgestellt worden, daß der Plan schon vorher bestanden hätte. Nach der Überzeugung des Gerichts sei der Plan im Laufe des Sonnabend entstanden und habe sich dann unter den Demonstranten herumgesprochen. Dann allerdings seien die einzelnen Gruppen planmäßig den Kurfürstendamm entlang gependelt und hätten planmäßig gehandelt. In gewissem Sinne sei also die Demonstration organisiert gewesen. Das Gericht habe außerdem die Überzeugung gewonnen, daß nicht nur Fußgänger die Sache geleitet hätten, sondern auch Motorradfahrer und Autoinsassen. Daß das ganze ein Landesoberführer, Graf Helldorf, veranstaltet habe, habe das Gericht nicht angenommen. Rädelsführerschaft sei bei keinem der Angeklagten angenommen worden. Andererseits sei aber ermittelt worden, daß sich die verurteilten Angeklagten des einfachen Landfriedensbruchs schuldig gemacht haben. In dem Unruhegebiet habe sich eine einheitliche Menschenmenge befunden und auch die Autos auf dem Damm hätten zu dieser Menge gehört. Graf Helldorf, Ernst und Brandt wurden aus der Haft entlassen. Die Zeitungen melden, daß die Kurfürstendamm- Krawalle in der nächsten Zeit in ihrem ganzen Umfange noeh einmal vor Gericht aufgerollt werden würden. Die Staatsanwaltschaft habe gegen die Urteile im Prozeß Helldorf und Genossen Berufung eingelegt, da sie auf dem Standpunkt steht, daß die verhängten Strafen zu gering sind, und die Angeklagten wegen Rädelsführerschaft zu verurteilen waren. Da die Verurteilten des ersten Kurfürstendamm- Prozesses, die weit härtere Strafen erhalten haben, als Helldorf und seine Mitangeklagten, ebenfalls Berufung eingelegt haben, wird die große Strafkammer des Landgerichts III Gelegenheit finden, in dem neuen Prozeß Führer und Geführte zu gleicher Zeit, auf der Angeklagebank zu sehen und so vielleicht die Frage der Führerschaft zu klären. Nach dem Urteil kann man nur noch fragen, ob es etwa typisch für deutsche Justiz ist, daß der Verführte schwerer bestraft wird als der Verführer, der wahrhaft Schuldige. (Über die Bedeutung des Prozesses selbst vergleiche Leitartikel dieser Nummer!)