Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 18 (1931)
- Issue
- 41 (9.10.1931)
- Date
- 1931-10-09
- Page
- Seite 564 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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564 Das Jüdische Echo Nr. 41 slige, nicht nur eine kulturelle — sie ist all das zusammengenommen, und Revolutionen in einem der genannten Bezirke vermögen nicht die Totalität des jüdischen Problems zu erlassen. Aus diesen Gründen halten wir an der spezi f i s e h e n zionistischen Lösung der Judenfrage trotz aller Schwierigkeiten, trotz der Ungunst der Verhältnisse, trotz politischer Widerstände und trotz des Unverständnisses mancher jüdischer Kreise und großer politischer über die ganze Welt verbreiteter Parteien fest. Wir tun das fernerhin aus dem Grunde, weil wir gerade in den letzten Jahrzehnten die Feststellung machen konnten, daß alle Bemühungen von jüdischer Seite, mit anderen Methoden und auch mit den größten Opfern irgendeine Wendung der jüdischen Situation in der Welt herbeizuführen, völlig ergebnislos geblieben sind. Unendliche Opfer an Energie, Geldmitteln, an Ergebenheit für fremde Ideale sind gebracht worden und das Resultat ist, daß an keinem Punkte der Welt, ausgenommen in Palästina, sich auch nur die Anfänge einer Normalisierung jüdischen Lebens in der Welt zeigen. Wenn man die Bilanz der gesamtjüdischen Tätigkeit in den letzten Jahrzehnten zieht, so bleibt als einziges Volksguthaben das, was in Palästina geschaffen wurde. Tel-Awiw und der Emek, die Böden des Jüdischen Nationalfonds, das hebräische Schulwerk und die Universität auf dem Skopus, das ist der Anfang einer Normalisierung. Alles andere ist auf Flugsand gebaut und auch dort, wo es mit anderen Mitteln angepackt wurde und wo in Nachahmung zionistischer Methoden versucht wird, es einer Verwirklichung entgegen zu führen, nämlich in den geschlossenen Kolonisationsbezirken Sowjet-Rußlands und in Birobidschan, wird im allergünstigsten Falle nur ein Surrogatjudenlum entstehen, ein Surrogatjudentum, wie der jüdische Liberalismus in Deutschland, wie die jüdische Reformbewegung in anderen Ländern der Welt. Weil wir für eine radikale Lösung der Judenfrage sind, weil einzig und allein das wenige, was bis jetzt in Palästina geschaffen wurde, der kritischen Beurteilung des jüdischen Historikers, dessen Auge die Jahrtausende überblickt, standhalten kann, aus diesem Grunde halten wir an unserer Sache fest und das gibt uns den Mut, immer wieder das jüdische Volk in der schwersten Schicksalsstunde seiner Geschichte zu neuen Opfern für seine Befreiung aufzurufen. m. w. Eine Judentragödie Ein u n g e h e u e r 1 i c h es Urteil Dient es wirklich der Gerechtigkeit, daß man in den letzten Jahrzehnten in der Kriminaljustiz gelernt hat, nicht nur das Verbrechen selbst, sondern auch den Verbrecher zu erkennen und bei der Beurteilung einer Tat auch die Bedingungen zu werten, unter denen sie vollbracht wurde, die Motive zu werten, die den Täter dazu trieben? Die Berücksichtigung dieser subjektiven Umstände, ein an und für sich wichtiges Prinzip, führt doch manchmal zu Resultaten, die jeder Gerechtigkeit ins Gesicht schlagen; man braucht das niemanden auseinanderzusetzen, der deutsche Verhältnisse kennt und infolgedessen weiß, was eine politisierte Justiz in dieser Beziehung leisten kann. Aber es ist anderswo nicht besser. Man weiß auch aus Österreich und mit Schaudern hat man es namentlich beim Fall Halsmann erlebt, daß gerade Schwurgerichte, die eine frühere Zeit als Hort der Gerechtigkeit zu betrachten gewohnt war, Einflüssen subjektiver Art, sei es für, sei es gegen den Täter, in höchstem Maße zugänglich sind und daß oft gerade die von solchen Gerichten gestalteten Urteile die Gerechtigkeit verhöhnen, anstatt ihr zu dienen. Solche Fehlurteile, besonders wenn sie von Schwurgerichten ausgehen, haben immerhin einen Werl: sie sagen mehr und besser aus über die Zustände in einem bestimmten Lande zu einer bestimmten Zeit, als es viele Bücher und Aufsätze können; und so werden wir Juden wieder einmal auf fürchterliche Weise belehrt und aufgeklärt durch ein Urteil des Prager Schwurgerichts, das am Freitag, dem 13. September abends den ehemaligen tschechischen Legions-Korporal Karl Horak freisprach, dem nachgewiesen worden war, daß er am 12. Juni 1919 im Dorfe Velky-Vitez sieben jiid i s c h e junge Leute, v i e r B r ii d e r Fleische r u n d d rei B r ü der Le f k o w i t z , m i t H i 1 f e v o n i h m unterstellten vie r Solei a I e n e r s c h o s sen und sie i h r es G e 1 - d e s u n d d e r K 1 e i d e r b e r a u b t h a t. Die Umstände, unter denen dieses Urteil zustande kam, lassen darauf schließen, daß sehr einflußreichen Kreisen der tschechoslowakischen Republik an einem Freispruch gelegen war, der nichts anderes darzustellen scheint, als eine öffentliche Bekennung der Überzeugung, daß ein Mord an einem Juden keine strafbare Handlung sei. Es ist bekannt geworden, daß das Ministerium für nationale Verteidigung und die ihm nahestehende tschechische Legionärgemeinde die Durchführung des Prozesses vor den Prager Geschworenen erreicht haben, weil nämlich das eigentlich zuständige Kaschauer Schwurgericht,, bei dem auch Juden Geschworene sind, deshalb als „befangen“ anzusehen sei. Auf dem Wege nach Prag verschwand ein großer Teil der Horak schwer belastenden Gerichlsakten. Trotzdem ergab die Beweisaufnahme mit voller Klarheit die Schuld des Angeklagten, dessen Anwalt in seinem Plaidoyer ausführte, daß dieser Fall einer von vielen tausenden sei und daß im Kriege eben eine andere Moral herrschte. Dieses Geschehnis, das man derart zu verteidigen und zu beurteilen fertigbringt, hat sich auf folgende Weise abgewickelt: In der Zeit der Bolschewikeneinfälle in die Slowakei wurden in Velky-Vitez sieben jüdische Bürger, der Spionage verdächtig, verhaftet. Die Soldaten wollten die Juden, denen nichts nachgewiesen wurde, sofort erschießen, doch gelang es ihrem Kommandanten sie zu beruhigen. Da kam ein Soldat ohne Bluse, nur durch ein französisches Barett als Legionär kenntlich gemacht, und überbrachte den Befehl des den Offizieren vorstehenden Kapitäns Bejvoda, die sieben jüdischen Bürger zu diesem zu führen. Die sieben Verhafteten wurden ihm, ohne daß man von dem Legionär, in dem später Horak festgestellt wurde, eine Legitimation verlangt hätte, ausgeliefert. Am Wege wurden die sieben jüdischen Bürger beraubt und erschossen. Um es kurz zu machen: die Geschworenen haben sich bei der Beurteilung dieses bestialischen Verbrechens voll und ganz der Meinung des Anwalts angeschlossen; sie haben die auf vorbedachten Mord lautende Schuldfrage einstimmig verneint, die auf Totschlag lautende Schuldfrage zwar mit sieben Stimmen gegen fünf bejaht, was aber nicht zu einer Verurteilung führt, da hierzu ein Stimmenverhältnis von 8:4 erforderlich ist. Und so bleibt ein Mann straffrei, der sieben junge Juden gemordet. Muß man erst beweisen, daß dieses Urteil nur so ausfallen konnte, weil es sich bei den Ermordeten um Joden handelte? Die Anklageschrift sogar gebraucht immer das Wort Jude, wo sie sonst die Ausdrücke Ermordeter, Beschuldigter verwenden würde, und wenn'schon der verfolgende Staatsanwalt, bewußt oder unbewußt, so dokumentiert, daß ein Jude halt