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Das jüdische Echo · 1931-10-02 · 40 (2.10.1931) · p. Seite 554

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
40 (2.10.1931)
Date
1931-10-02
Page
Seite 554 (sequence 6)
Language
German
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554 Nr. 40 Das Jüdische Echo klagten in Benehmen und Habitus durch nichts von der großen Masse der Bevölkerung in Deutschland in dem ungefähr gleichen Alter. Wenn man von der Voraussetzung ausgeht, daß man in die Reihen der Nationalsozialisten greifen muß, um Judenhasser zu finden, so ist das eine irrige Annahme. In vielen Fällen wird man nicht fehlgehen, auch,wenn man daneben greift. Die Angeklagten benahmen sich flegelhaft, wie eine Schulklasse von schlechten Jungen, die etwas ausgefressen hat und nun bestrebt ist, dem Lehrer eine Nase zu drehen und ihn zu beschwindeln. Die Angeklagten spielten Theater, obendrein schlechtes. Sie benahmen sich schuljungenhaft, trugen äußerlich eine heitere Miene zur Schau, lachten die Bekannten im Zuschauerraume an und taten harmlos wie Unschuldsengel. Keinem dieser Jungen kam es zum Bewußtsein, daß er etwas Unrechtes getan hätte und dies nicht etwa darum, weil Erkenntnis eigener Schuld ein bei den meisten Menschen seltenes Phänomen ist, sondern weil diese Jungen in ihrer Partei, in ihrer Umgebung dazu erzogen wurden, im Juden Freiwild, die Verkörperung des bösen Prinzips zu erblicken, und darum absolut nicht begreifen können, daß ein Angriff auf Juden etwas Strafwürdiges oder gar Verächtlich-Unsittliches wäre. Opfer und Zeugen Unter den Opfern der Ausschreitungen befanden sich sehr viele Nichtjuden. So wäre es falsch anzunehmen, daß mehr Nichtjuden als Juden durch die Antisemiten am 12. September zu Schaden gekommen sind. Sehr viele Juden, welche mißhandelt wurden, haben sich überhaupt nicht gemeldet. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft, offenbar um die Sinnlosigkeit und Schwere der verübten Exzesse besonders sinnfällig zu demonstrieren, mit Bedacht nichtjüdische Opfer als Zeugen geladen. Da sah man einen Rumänen, einen Armenier, einen Ägypter, einen schwarzhaarigen nichtjüdischen Handelsangestellten, — lauter Nichtjuden, die aber, weil sie dunkelhaarig sind, von den Hakenkreuzlern als Juden angesehen wurden. Die Nazis haben offenbar ein ganz primitives Rassenrezept: Schwarz ist jüdisch, blond ist arisch. Wie weit sie mit diesem Rezepte kamen, bewiesen die vor den Gerichtsschranken als Zeugen aufgerufenen Opfer. Die Geschädigten wurden alle unter Eid vernommen und waren schon darum gezwungen, in ihren Aussagen äußerst vorsichtig zu sein. Trotzdem hätte man, wenn diese Opfer rachsüchtig und unversöhnlich gewesen wären, selbst in ihren vorsichtigen Aussagen diese innere Einstellung erkannt. Man konnte aber feststellen, daß, abgesehen von einem vernommenen 63jährigen Zahnarzt, bei den Opfern gegenüber den Angeklagten eher ein Gefühl der Verachtung als das der Rachsucht und Empörung geherrscht hat. Von allen Aussagen waren die des Journalisten Dr. Kraft wohl am klarsten und überzeugendsten. Der Kuriosität halber sei erwähnt, daß ein Zeuge, der nicht geschädigt war und sich freiwillig zur Aussage gemeldet hatte, deponierte, er sei organisiertes Mitglied der Sozialdemokratie und habe den Eindruck gehabt, daß „die Juden provoziert“ hätten. Von dieser Aussage bis zur Annahme, daß die „Weisen von Zion“ in einer geheimen Versammlung beschlossen hätten, gegen sich selbst einen Pogrom zu veranstalten, ist wohl nur ein Schritt. Die Mehrzahl der Zeugen waren Polizeibeamte. Ihre Aussagen waren so klar, so eindeutig, so abgewogen, daß man von den menschlichen und dienstlichen Qualitäten dieser Zeugen den besten Eindruck gewann. Allerdings ging aus der Verhandlung klar hervor daß beim Beginn der Ausschreitungen zu wenige Polizeileute an Ort und Stelle gewesen waren. Die meisten erschienen erst in der Zeit zwischen 9 und 10 Uhr und konnten nur „Aufräumearbeit“ leisten. Einmütig sagten alle Polizeibeamten aus, daß die Demonstration einen ausgesprochen antisemitischen Charakter trug und daß sie den Eindruck einer planmäßig organisierten Aktion gewannen. Als Zeugen wurden auch die obersten Führer der Berliner Sturmabteilungen, Graf Helldorf und Kurt Ernst, vernommen. Bei beiden setzte das Gericht, da diese Zeugen sich in Haft befinden und demnächst gegen sie verhandelt werden wird, die Vereidigung aus. Helldorf ist 35 Jahre, Ernst 26 Jahre alt. Beide machen den Eindruck von Offizieren des ancien regime. Ernst wurde zuerst verhört. Er spricht mit schnarrender Stimme, hochnäsig und von einem Selbstbewußtsein geschwellt, das für normale Menschen unverständlich ist. Graf Helldorf, wie wir erfahren, ein reicher pommerscher Großgrundbesitzer, wirkt vierschrötig, bauernschwer. Diese beiden Zeugen tragen lackierte Stulpenstiefel, und man wundert sich, daß derartige Figuren in den Kreisen ihrer Anhänger immerhin als „Arbeiterführer“ ernst genommen werden. Helldorf und Ernst waren, wie sie angaben, am 14. von Berlin nach München zu einer Führertagung der Nationalsozialisten gereist. Die öffentliche Meinung meint, sie seien geflohen. Nun sind sie doch erschienen und man geht nicht in der Annahme fehl, daß man ihnen in München den dringenden Rat erteilt hat, den Pflichten ihrer Führerschaft in Berlin nachzukommen und durch Übernahme der Verantwortung die Empörung in den eigenen Reihen zu dämmen. Vor Gericht machen beide Zeugen, man erkennt das auf den ersten Blick, trotz der Forschheit ihres Auftretens und des Brusttons, in dem sie sprechen, keine richtigen Angaben. Ob man ihnen jedoch so ohne weiteres den Vorwurf machen darf, daß sie „lügen“, ist eine schwer zu beantwortende Frage. Sie negieren den Staat, in dem sie leben. Sie betrachten die Funktionäre dieses Staates als moralisch minderwertige Usurpatoren und „Judenknechte“. Von ihrem Standpunkte aus sind sie gegenüber diesem Staate, der sie zur Verantwortung zieht, nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Daß ihr Standpunkt, objektiv betrachtet, hirnverbrannt ist, gehört in eip anderes Kapitel. Aufreizend in höchstem Maße ist die Wiederkehr der bei den Nationalsozialisten üblichen Begriffe: „Sturmabteilung“, „Befehl“, „Kontrollfahrt“ usw. Man greift sich an den Kopf. Wie ist es möglich, daß in einem geordneten Staatswesen sozusagen ein Nebenstaat existiert mit eigenen Gesetzen und Vorstellungen, die für die Bürger des Nebenstaates, die Parteigenossen der Nazis, einzig und allein verbindlich sind. Betrachtungen hierüber wären aber, wie Fontane sagt, ein weites Feld. Sie gehören nicht hierher. Der Eindruck des Urteils Es ist auffallend, daß die große Presse, mit Ausnahme des Abendblattes vom „Vorwärts“, keine Stellung zum Urteil nimmt. Es sei ohne weiteres zugestanden, daß, rein juristisch betrachtet, die verhängten Strafen ziemlich hart sind. Der Gerichtsvorsitzende hatte aber während der Verhandlung mehrfach darauf hingewiesen, daß es sich in diesem Falle um einen politischen Prozeß handelt und daß demzufolge eine gewisse Staats-Notwehr vorliegt. Diese aber operiert stärker mit der

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