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Das jüdische Echo · 1931-10-02 · 40 (2.10.1931) · p. Seite 553

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
40 (2.10.1931)
Date
1931-10-02
Page
Seite 553 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 40 Das Jüdische Echo 553 Der Gerichtshof Das Schnell-Schöffengericht setzte sich aus zwei Laien- und zwei beamteten Richtern zusammen. Verhandlungsführer war Landgerichtsdirektor Dr. Schmitz, der Berliner Öffentlichkeit zuletzt durch die Führung des Prozesses in der Mordsache Lieschen Neumann bekannt. Dr. Schmitz leistete im Prozeß eine außerordentlich umfangreiche und gründliche Arbeit. Die Art, wie er Angeklagte und Zeugen verhörte, wie er Ergebnisse von Aussagen zusammenfaßte, wie er entsprechend dem Bildungsgrade der einzelnen Angeklagten und Zeugen die Vernehmung leitete, war bewundernswert. Es ist nicht zu leugnen, daß er sehr oft die Angeklagten etwas ironisiert hat. Er war aber dazu gezwungen. Denn die Angeklagten erlaubten sich geradezu eine Verhöhnung des Gerichtes. Ihre kindischen, dumm-dreisten und lächerlichen Ausreden, daß sie harmlose Spaziergänger gewesen wären, daß die Rufe der Sprechchöre „Deutschland erwache! Juda verrecke!“ Friedensermahnungen waren, daß sie sich den „jüdischen Sylvester“ und ein aus diesem Anlasse abgebranntes Feuerwerk ansehen wollten, waren freche Verulkungen des Gerichtshofes. Die Vertreter der Staatsanwaltschaft traten in den drei Verhandlungstagen nur sehr selten in Erscheinung. Erst in ihren Schlußreden konnte man erkennen, wie sie den Prozeß auffassen. Sowohl Staatsanwalt S t e n i g, wie auch sein Gehilfe Schade sprachen in ihren Vorträgen mit aller Deutlichkeit aus, um was es sich handelt. Während des Prozesses trat es nicht deutlich in Erscheinung, daß die ganze Verhandlung ein typischer Juden- Prozeß war, d. h. ein Prozeß, dessen bewegendes Moment die Judenfrage ist. Erst die Staatsanwälte nannten das Kind ungeschminkt beim rechten Namen. Ausdrücklich hob dies der zweite staatsanwaltliche Vertreter Schade hervor. Sein Vertrag war besonders in den Schlußsätzen vielleicht das Beste, was in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit über die Vorgänge, sowohl von jüdischer wie nichtjüdischer Seite gesagt wurde. Besonders der Hinweis, daß sich die Exzedenten der herrschenden Arbeits¬ und Erwerbslosigkeit sozusagen als Wandschirm bedient hatten, um dahinter ihre antisemitischen Instinkte austoben zu lassen, wirkte nach der klassischen Darlegung aller Einzelheiten der Vorgänge am 12. September restlos überzeugend. Man erlebte während der Verhandlung die Genugtuung, daß sowohl der Gerichtsvorsitzende wie auch die Staatsanwälte, abgesehen von ihrer amtlichen Eigenschaft, rein menschlich sich als Wahrer der Ehre und des Ansehens des deutschen Volkes und der deutschen Republik präsentierten. Die Verteidigung Die Verteidiger der Angeklagten — zwei von der nationalsozialistischen Partei für 33 Angeklagte bestellte Rechtsanwälte und ein Rechtsanwalt für den Angeklagten Brandt — hatten einen schweren Stand. Angesichts der klaren Sachlage und der Schwere der begangenen Verbrechen, der Aussagen der betroffenen Opfer und der Zeugen, darunter in der Hauptsache unter ihrem Diensteid aussagende Polizeibeamten, konnten die Rechtsanwälte, auch wenn sie Genies ihres Berufes gewesen wären, wenig ausrichten. Immerhin scheint es auf ihren Ratschlag zurückzuführen zu sein, daß die Angeklagten sich allesamt davor hüteten, zuzugeben, sie hätten antisemitische Rufe ausgestoßen, oder es hauptsächlich auf Juden abgesehen. Manche Zuhörer des Prozesses wollten in dieser Haltung der Angeklagten einen „letzten Rest von Scham“ erblicken, andere betrachteten diese Haltung eis „ausgesprochene Feigheit“, weil, die Angeklagten nicht zu ihren antisemitischen Überzeugungen und antijüdischen Ausschreitungen gestanden haben. Beide Auffassungen scheinen uns unzutreffend zu sein. Die Angeklagten empfanden und empfinden nicht die geringste Scham darüber, daß sie Judenfeinde sind und haben-in keiner Weise die Überzeugung, daß Judenhaß und Judenhetze etwas Verächtliches und Kulturwidriges sind. Im Gegenteil, präzis gefragt, bekannten sie sich zu ihrem antisemitischen Programm. Graf Helld o r f, der oberste Sturm-Abteilungsführer, erklärte mit selbstverständlicher Miene und dem natürlichsten Tone der Welt: „Jedermann weiß, daß wir Antisemiten sin d.“ Es war also keine Scham, wenn sich die Angeklagten darüber ausschwiegen, daß sie im Chore „Juda verrecke“ gebrüllt und Juden oder Personen, die sie für Juden hielten, überfallen hatten. Es war auch keine Feigheit im gewöhnlichen Sinne, denn viele Angeklagte gaben zu, gegen den „Kapitalismus“, gegen die „satten Leute auf dem Kurfürstendamm“, gegen den Luxus demonstriert zu haben. Wenn sie es geflissentlich vermieden, einzugestehen, daß ihre Demonstration eine ausschließlich gegen die Juden gerichtete gewesen war, so geschah dieses zweifellos auf Grund einer vor der Demonstration ergangenen juristischen Belehrung und der nach der Verhaftung erteilten Ratschläge der Verteidiger. Diese war dauernd aber vergeblich bestrebt, durch Zwischenfragen den Eindruck zu verwischen, daß es sich erstens um eine vorbereitete und zweitens um eine nur gegen die Juden gerichtete Aktion gehandelt hat. Die Angeklagten Insgesamt zierten 34 Angeklagte die vier Bankreihen zu beiden Seiten des Saales, die sonst für die Geschworenen reserviert sind. Die meisten der Angeklagten — die ganz jugendlichen sollen vor einem Jugendgericht abgeurteilt werden — standen im Alter von 20 und darüber. Nur wenige sind über 30 Jahre alt. Unter den Angeklagten befinden sich hauptsächlich Handarbeiter, kaum ein einziger ist erwerbs- und derart mittellos in dem Sinne, daß er zur Verzweiflung getrieben sein könnte. In d?r Urteilsbegründung wies der Vorsitzende mit Recht auf diese Tatsache hin und betonte, daß es sich um eine „Demonstration des Mutwillens“ gehandelt habe und daß die Angeklagten den Winter sozusagen als „Saison für Unruhen“ eröffnen wollten. Darum sei der Staat gezwungen, seinerseits dieser Eröffnung mit einer „Saison der Strafen“ zu begegnen. Die meisten der Angeklagten wohnen bei ihren Eltern und werden, aller Wahrscheinlichkeit nach, im wesentlichen von diesen unterhalten. Einige Gesichter sind wenig sympathisch, andere hingegen tragen die Züge netter Jungen, denen man derartige Ausschreitungen gar nicht Zutrauen würde. Auffallend sind die vielen slavisch und französisch klingenden Namen der Angeklagten. Unbedingte germanische Rassenreinheit scheint also nicht eine Voraussetzung für die Aufnahme in eine Sturmabteilung der Nazis zu sein. Einige Angeklagte sprechen Berlinisch. Der Gerichtsvorsitzende läßt das mit der Bemerkung gelten: „Nun schön, wir wollen uns also in der Landessprache unterhalten.“ Andere drücken sich gewählt aus. Alle sind sie, darüber kann kein Zweifel bestehen, ihren Führern blindlings ergeben und fanatische Judenhasser. Im übrigen — man entschuldige diese Feststellung — unterschieden sich die 34 Ange-

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