Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 18 (1931)
- Issue
- 40 (2.10.1931)
- Date
- 1931-10-02
- Page
- Seite 552 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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552 Das Jüdische Echo Nr. 40 günstig gestellt sind, daß sie imstande wären, allein in sehr vielen Fällen die furchtbarsten Erscheinungen der jüdischen Not zu mildern. Und es muß ausgesprochen werden: Nur sehr wenige aus jenen Kreisen empfinden i lTr e menschliche und jüdische Pflicht, zu helfen und ihrer Verantwortung g ei g e! n ü b e r der Gemeinschaft gerecht z u w e r d e n. Es wäre müßige Hoffnung anzunehmen, daß man durch persönliche Fühlungnahme mit einzelnen wohlhabenden und reichen Mitgliedern unserer Gemeinschaft imstande sein wird, die betreffenden Personen an ihre sozialen und jüdischen Pflichten so überzeugend zu mahnen, daß sie diesen Pflichten auch nachkommen. Es gibt einen anderen Weg, der mehr Erfolg verspricht als der Weg von Mann zu Mann, der natürlich auch gegangen werden soll, aber als einzige Methode erfahrungsgemäß versagen wird. Dieser zweite Weg ist die Schaffung einer ö f f e n 11 i c h e n jüdischen Meinung. Es hat so was vor Zeiten in der jüdischen Gemeinschaft gegeben. Der Druck der jüdischen Meinung war damals so stark, daß kein Jude sich ihm entziehen konnte, es sei denn, er löste sich volltsändig von der jüdischen Gemeinschaft. Es ist unwahrscheinlich, daß es noch gelingen könnte, diese jüdische „opinio“ in ihrer alten Stärke wieder herzustellen. Sicher aber ist, daß man sie pfleglich behandeln kann und dann jüdische Menschen, die sich konsequent von der Erfüllung ihrer Pflichten fernhalten, wieder in den Bann der jüdischen Verbundenheit zu zwingen vermag. In dieser Beziehung müßten die Organe de*r öffentlichen jüdischen Meinung, nämlich die jüdischen Zeitungen aller Parteirichtungen, ihre Aufgabe erkennen und gemäß dieser Erkenntnis handeln. Immer wieder müßte man darauf hinweisen, wie sehr die jüdischen „W irtschaftsführ e r“ die jüdische Gemeinschaft politisch belasten und in welchem Maße diese Männer die Verantwortung dafür tragen, wenn kleine jüdische Existenzen durch die Schwere der Zeiten und durch den gegen die Juden gerichteten Verdrängungsprozeß der judenfeindlichen Volksschichten zugrunde gehen. Woche für Woche müßte man darauf hinweisen, und allmählich könnte sich vielleicht auch in verstockter Gemütern und harten Herzen eine Wandlung vollziehen. Möglicherweise werden jene Kreise erkennen, daß nicht nur gegen die wirtschaftlich Schwächsten der Kampf der judenfeindlichen Umwteflt geführt wird, sondern daß diese schwachen Existenzen nur die Vorwerke sind und daß der Kampf gegen die Festung der jüdischen „Gewirim“ geht. s. n. Der Prozeß gegen die Pogromhelden In dreitägiger Verhandlung — am 18., 19. und 22. September — beschäftigte sich das Schnell- Schöffengericht Charlottenburg im neuen Gebäude des Moabiter Kriminalgerichtes mit den Ereignissen vom 12. September. Die Verhandlung fand im größten Saale des Gerichtes unter außerordentlich starker Beteiligung von Pressevertretern und Publikum statt. In der Nacht vom 22. auf 23. September verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Dr. Schmitz, nach der letzten Verhandlung, die mit kurzen eingelegten Pausen 13 Stunden gedauert hatte, das Urteil. Sechs von den 34 Angeklagten wurden freigesprochen. 27 Angeklagte wurden zu Gefängnisstrafen von 9 Monaten bis zu einem Jahre und 9 Monaten verurteilt. Der Gerichtshof vermied es, auch Zuchthausstrafen, die der Staatsanwalt beantragt hatte, auszusprechen. Aber schon die verhängten Strafen — insgesamt 30 Jahre Gefängnis — sind hart genug. Durch dieses' Urteil hat das Gericht erster Instanz zunächst gegen 33 Angeklagte Recht gesprochen. Das Verfahren gegen den Stahlhelm-Führer Brandt wurde abgetrennt und den ordentlichen Gerichten überwiesen. Die in Haft befindlichen obersten Führer der Berliner nationalsozialistischen Sturmabteilungen, Ernst und Graf Helldorf, sollep in getrenntem Schnellverfahren, wahrscheinlich in den nächsten Tagen, abgeurteilt werden. Die Verhandlung hat zweifelsfrei ergeben, daß es sich um eine von langer Hand organisierte antisemitische Aktion der Nationalsozialisten gehandelt hat. Die Anwesenheit von Angehörigen fast aller Stürme des Berliner Gaus der Nazi-Sturmabteilungen, die Finanzierung der Fahrten der einzelnen Teilnehmer aus weit entlegenen Bezirken führten zwingend zum Schluß, daß die Ausschreitungen von einer Zentralstelle aus vorbereitet und planmäßig durchgeführt wurden. Das Motiv für diese Aktion war, entgegen anderslautenden Darstellungen in Presseorganen verschiedener Richtungen, der Antisemitismus. Da die Nationalsozialisten weder politisch noch wirtschaftlich irgendeinen Erfolg in der letzten Zeit zu verbuchen hatten und andererseits bestrebt sind, die große Schar ihrer Anhänger bei der Stange zu halten, so machten sie den Versuch, in der von ihnen als Linie des geringsten Widerstandes betrachteten Richtung, nämlich in der Betätigung ihres schrankenlosen Judenhasses, Erfolge zu erringen. Die über die abgeurteilten Teilnehmer verhängten Strafen sind, rein juristisch betrachtet, ziemlich schwer. Sie wurden wegen der Zusammenrottung und der Teilnahme am Landfriedensbruch ausgesprochen, ohne daß in der Verhandlung dem größten Teile der Angeklagten beweiskräftig bestimmte verbrecherische, gegen Passanten verübte Handlungen nachgewiesen worden sind. Dies ist auch in Anbetracht der Blitzartigkeit in der Durchführung der einzelnen Überfälle auf Passanten und der verübten Sachbeschädigungen nicht möglich gewesen. Keiner der Geschädigten konnte zweifelsfrei in bestimmten Angeklagten die Täter erkennen. Aus diesem Grunde sind die verhängten Strafen im allgemeinen gleichmäßig. Nur sechs Angeklagte, denen eine führende Rolle bei den Exzessen nachgewiesen werden konnte, erhielten höhere Strafen. Es ist festzustellen, daß die Verhandlung und gerichtliche Ahndung der Exzesse mit einer erfreulichen Beschleunigung durchgeführt wurde. Die wahrhaft Schuldigen sind jedoch nicht vor denSchranken des Gerichts gewesen. Es fehlten die geistigen Führer und verantwortlichen Drahtzieher der Ausschreitungen. Vielleicht wird die Verhandlung gegen Graf Helldorf und Kurt Ernst, den Sturm-Abteilungsführern Berlins, dazu beitragen, vor Gericht die Zusammenhänge nach dieser Richtung genauer zu beleuchten. Es ist unmöglich, den ganzen Verhandlungsbericht auch nur auszugsweise wiederzugeben. Wir wollen uns darum im nachfolgenden auf die Charakteristik der in dem großen Prozeß die Hauptrolle spielenden Faktoren beschränken.