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Das jüdische Echo · 1931-09-04 · 36 (4.9.1931) · p. Seite 506

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
36 (4.9.1931)
Date
1931-09-04
Page
Seite 506 (sequence 14)
Language
German
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506 Nr. 36 Das Jüdische Echo Aus der jüdischen Weit Wiederum Friedhofschändung Berlin, 27. August. (JTA.) Am Sonntag, dem 9. August 1931, wurden auf dem jüdischen Friedhofe in Waldmohr (Saarpfalz) zahlreiche Grabsteine zerstört und Inschriftenplatten von Grabdenkmälern entfernt. Mehrere Gräber waren mit Hakenkreuzen verunziert. Von den Tätern hat man bis jetzt noch keine Spur. Auf ihre Ergreifung hat die jüdische Gemeinde 50 Mark Belohnung ausgesetzt. Antisemitische Exzesse eines Angestellten des Käse-Rundfahrtunternehmers Unter den Linden B e r 1 i n, 31. August. (JTA.) Der Berliner Korrespondent einer großen Neuyorker Tageszeitung teilt der Jüdischen Telegraphen-Agentur einen Vorfall mit, dessen Zeuge er und einige Kollegen von der amerikanischen Presse gewesen waren. Am Sonnabend, mittags, stand vor dem Lindencafe an der Straße Unter den Linden. Ecke Friedrichstraße, ein Käse-Rundfahrtwagen und vor ihm ein Angestellter des Unternehmens in voller Uniform mit der Firma an der Mütze und auf der Armbinde. Ein junger Mann, der an diesem Platz ein Zusammentreffen mit einem anderen verabredet hat und auf und ab ging, erregte die Aufmerksamkeit des Käse-Mannes, der ohne jeden Grund plötzlich den Passanten anpöbelte und ihm zurief: „Bald werdet ihr Juden alle baumeln! — Wenn Hitler kommt, werdet ihr nicht mehr hier herumstehen dürfen!“ Schließlich kam der Angeredete durch die häufige Wiederholung dieser Zurufe in Wut und antwortete: „So kann sich nur ein Hitler-Mann oder ein Strolch benehmen!“ Nun fiel der uniformierte Käse-Mann, ein kräftiger Mensch, über den schmächtigen und ihm körperlich weit unterlegenen Passanten her, schlug ihn zu Boden und hieb auf den Kopf und den Körper seines Opfers los, bis Gäste des Cafehauses, unter ihnen außer den Korrespondenten noch einige andere amerikanische Staatsangehörige, herausstürzten und der empörenden Szene ein Ende machten. Als Polizeibeamte erschienen, versuchte der Hitler-Mann zu fliehen, wurde jedoch eingeholt und seine Persönlichkeit festgestellt. Der Berliner „Vorwärts“ überschreibt einen Bericht über diese Szene mit dem Titel „Strolchewismus“. Jüdischer Arbeitgeber braucht Antisemiten nicht zu beschäftigen. Berlin, 1. September. (JTA.) Die Frage, ob einem jüdischen Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers zuzumuten sei, der sich außerhalb der Dienstzeit antisemitisch betätigt, beschäftigte das Berliner Arbeitsgericht. Bei einem Apotheker in der Rosenthaler Straße war seit mehr als einem Jahr ein Fräulein U. als Praktikantin tätig. Vor ihrer Einstellung hatte sich der Besitzer der Apotheke mit Rücksicht auf seine zur Mehrheit jüdische Kundschaft vergewissert, daß die Praktikantin nicht Antisemitin sei. Anfang August gingen dem Apotheker aber Briefe zu, in denen ihm mitgeteilt wurde, daß seine Praktikantin auf der Straße Flugblätter antisemitischen Inhalts verteilt hätte, was sie, zur Rede gestellt, auch zugab. Nach einer Unterredung verließ die Praktikantin die Apotheke, ohne daß man wußte, ob sie entlassen worden war, oder selbst gekündigt hatte. Vor dem Arbeitsgericht strengte sie dann die Klage auf Fortsetzung des Lehrverhältnisses an mit der Behauptung, fristlos entlassen worden zu sein. Der beklagte Apotheker bestritt dies, sprach dann aber die fristlose Entlassung wegen ihres Verhaltens in der Verhandlung aus. Das Gericht wies die Praktikantin nach kurzer Beratung mit ihrer Klage ab. In der Begründung betonte der Vorsitzende, daß einem jüdischen Arbeitgeber nicht zugemutet werden könne, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der außerhalb der Dienstzeit antisemitische Propaganda betreibe. Ablehnung von Schächtverboten Berlin, 31. August. (JTA.) Wie die Reichszentrale für Schächteangelegenheiten mitteilt, ist in Bielefeld in der Stadtverordnetenversammlung am 26. August der Antrag auf Schächteverbot abgelehnt worden. Ursprünglich wurde der von nationalsozialistischer Seite eingebrachte Antrag von der Eieischerinnung, die in Bielefeld Besitzer des Schlachthofes ist, abgelehnt, später jedoch unter dem Druck von an den Vorstand der Schlachterinnung gelangten Drohbriefen unterstützt. Es wurde beschlossen, eine neue Schlachthofordnung mit allgemeinem Betäubungszwang, also Schächtverbot, einzuführen. Der Magistrat nahm die Vorlage mit Stimmengleichheit an. In der Stadtverordnetenversammlung wurde zunächst eine Kommission zur Prüfung der Angelegenheit gewählt. Am vergangenen Mittwoch kam es zur endgültigen Ablehnung. Der sozialdemokratische Redner führte aus, daß der Antrag in die Gewissensfreiheit einer Gruppe des Volkes eingreife. Die Frage einer mit dem Schächten verbundenen Tierquälerei werde von vielen Gelehrten bestritten. Der Versuch, die Angelegenheit jetzt bloß als eine Frage der „Tierquälerei oder nicht?“ hinzustellen, müsse entschieden zurückgewiesen werden. Auch der kommunistische Redner sprach sich gegen ein Schächtverbot aus. Der Antrag wurde sodann mit den Stimmen der Sozialdemokraten, Kommunisten, des Zentrums und eines Mitglieds der Wirtschaftspartei abgelehnt. Ebenso wurde vor kurzem in Wertheim (Baden) der Schächtverbotsantrag der Nationalsozialisten mit allen Stimmen des Gemeinderates gegen die Antragsteller abgelehnt. Hier hatte die Handelsgesellschaft Protest bei der Stadt eingelegt, und auch die Viehhändler haben eine entschiedene Erklärung gegen das beantragte Schächtverbot abgegeben. Tagung der gesetzestreuen Jüdischen Gemeinden Deutschlands. Frankfurt a. M„ 1. September. (JTA.) Am Donnerstag, dem 27. August, fand die gemeinschaftliche ordentliche Versammlung des Preußischen Landesverbandes gesetzestreuer Synagogengemeinden (Halberstädter Verband) und des Bundes gesetzestreuer jüdischer Gemeinden Deutschlands in dem Hörsaal der Synagogengemeinde Israelitische Religionsgesellschaft in Frankfurt a. M. statt. Es nahmen daran 35 Vertreter der Verbandsgemeinden teil. Die sehr reichhaltige Tagesordnung umfaßte außer dem Bericht des Vorstandes über seine Tätigkeit in den letzten drei Jahren, u. a. den Bericht über den Verbandsentwurf für ein neues Judengesetz und seine wesentlichen Bestimmungen. Der Entwurf des Preußischen Ministeriums hierüber ist im Laufe des Jahres zu erwarten. Wichtige Bestimmungen in ihm sind: Der Beitritt einer Synagogengemeinde zu einem der beiden in Preußen bestehenden Landesverbände ist freiwillig. Ein Zwang kann aus staatsrechtlichen Gründen nicht erfolgen; ferner die Bestimmungen über das aktive und das passive Wahlrecht der Frauen und die Bestimmungen über den Austritt aus einer Ge-

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