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Das jüdische Echo · 1931-08-28 · 35 (28.8.1931) · p. Seite 485

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
35 (28.8.1931)
Date
1931-08-28
Page
Seite 485 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 35 Das Jüdische Echo 485 Neben diesem Beschluß sind die kleinen Nadelstiche, die immer wieder von liberaler Seite der Volkspartei versetzt werden, kaum noch der Erwähnung wert. Aber auch diese verschärfen die Beziehungen vielleicht noch stärker als die prinzipiellen Entscheidungen und schaffen eine Atmosphäre, in der der Friede in der Berliner Gemeinde nicht mehr gewahrt werden kann. Sehr zum Schaden der Berliner Juden und der jüdischen Gesamtheit in Deutschland. Ob das im Geiste des Judentums liegt, und mit den Prinzipien „liberaler Duldsamkeit“ noch in Einklang gebracht werden kann, sind Fragen, die die jüdische öffentliche Meinung mit einem glatten „Nein“ beantworten wird. 1. s. Bemerkungen Auch eine Thomaerimierung Dem vor zehn Jahren, am 26'. August 1921, verstorbenen Luchvig Tlioma hat man in dieser Woehe viele Gedächtnisarlikel gewidmet — daß sein Andenken gerade in Bayern verdient in Ehren gehalten zu werden, ist gewiß. Aber Ludwig Tlioma ist nicht immer derselbe gewesen. Durch sein Schaffen geht ein großer Riß: was er vor 1918 schuf, kann man nicht ohne einige Gewaltsamkeit in demselben Atemzug loben, in dem man feiert, was er nachher getan und, sagen wir es ruhig, getrieben hat. Der Historiograph der letzten Thoma-Zeit, der Zeit seiner Mitarbeit am „Miesbacher Anzeiger“, wird nicht viel Erbauliches zu berichten haben, von den 160 Aufsätzen, in denen Tlioma hemmungs- und verantwortungslos und anonym über „Saujuden“ und „Preußen“ darauflosräsonniert. Gute Freunde Thomas meinen, er sei damals bereits krank gewesen und man tue seinem Namen und seiner eigentlichen Leistung einen üblen Dienst, wenn man an diese Aufsätze erinnert, die an sprachlicher und gedanklicher Maßlosigkeit ihresgleichen suchen. Mag sein — doch soll man nicht vergessen, daß auch dies zum Bilde Thomas gehört und man soll daraus lernen, daß auch dieser Mann, der seine besten Freunde unter Juden halte, durch schwere Ereignisse aus dem Gleichgewicht gebracht, sich nur durch die Entwicklung übelster Haßgefühle gegen die Juden zu helfen wußte. Man braucht es nicht zu vergessen — aber man sollte nicht daran erinnern, wenn man Tlioma loben will, und auch Herr Joseph Hofmiller sollte es nicht in den „Münchener Neuesten Nachrichten“ tun, wo er einige Briefe zitiert, in denen Tlioma von der „galizisch-berlinischen Versauung der deutschen Kunst“, vom „Einfluß der zionistischen Zeitungen auf Schrifttum, Sprache und Kunst“ spricht, und meint, diese Briefe zeigten, wie man, sobald man aus Thofna zitiert, immer auf das Lebendige treffe. Der Sauherdenion, um ein mildes Wort zu gebrauchen, in dem Tlioma von 1918 ab über alles Jüdische schrieb, von dem man allerdings in diesen Briefen nur einen kleinen Vorgeschmack zu spüren bekommt, ist freilich lebendig geblieben. In dieser Beziehung hat Tlioma Schüler gefunden, die zwar nicht sein Talent haben, sich aber sein Vokabular trefflich anzueignen wußten. Aber seit Tlioma gestorben ist, sollte man auch in den M.N.N. gelernt haben, daß diese Epoche Tlioma nicht viel gute Früchte getragen hat, wenn man nicht gerade Blutvergießen, Revolution, Zwietracht im deutschen Volke, Judenhatz und Judenverfolgung gutheißt und erstrebt. Wer Tlioma lieben und loben will, der sollte Anderes von ihm zu sagen wissen und daran wäre gewiß kein Mangel gewesen, jedenfalls müßte man Tlioma bedauern, wenn nichts Besseres von ihm lebendig bliebe. LE. Die Legende von der jüdischen Presseherrschaft Auf Grund der statistischen Angaben des soeben von Prof. Dr. E. Dovifat im Verlag Carl Dunkor herausgegebenen „Handbuchs der Weltpresse“ stellt Hans Oppenheimer in Nr. 15 der Zeitschrift des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten „Der Schild“ eine Lnlersuchung über den Einfluß der Juden auf das deutsche Pressewesen, der von antisemitischer Seile immer wieder als übermächtig dargeslellt wird, an. Vergleiche zeigen, daß die Zahl der deutschen Tageszeitungen sich von 1927—1930 um 112 auf 3353 vermehrt hat. Der Prozentsatz der rechtsgerichteten Zeitungen von den Nationalsozialisten bis zum Zentrum ist mit 35,4 Prozent aller Zeitungen der gleiche geblieben. Dagegen ist die liberal-sozialistische Presse um 2,3 Prozent auf 8,5 Prozent gesunken. Die parteilose und Generalanzeiger-Presse ist um 2,2 Prozent auf 55,3 Prozent gestiegen. Die sogenannte „Linkspresse“ einschließlich der kommunistischen stellt nach wie vor nur den zehnten Teil der deutschen Presse dar, die sogenannte „Judenpresse“ noch nicht einmal den zwanzigsten Teil. Von den 85 größten deutschen Zeitungen werden noch nicht zehn von jüdischen Chefredakteuren geleitet. Da aber gerade die Provinzblälter, die Generalanzeigerpresse und die neutrale Presse noch viel weniger als die große Presse unter „jüdischem Einfluß“ stehen, so dürfte dort der jüdische Anteil kaum den bevölkerungsmäßigen Anteil von 1 Prozent übersteigen. Von einem Vorherrschen der „jüdischen“ Presse kann also in keinem Falle die Rede sein, auch nicht, wenn man auf die deutschen Zeilungskonzerne näher einginge, von denen nach wie vor der Hugenberg- Konzern an der Spitze stellt. Silberne Löffel aus dem Mittelalter Irin Urteil, das nicht nur an mittelalterliche Zustände gemahnt, sondern sie auch praktisch wiederherstellt, wurde vom Kasseler Landgericht in einem Prozeß der jüdischen Gemeinde von Rotenburg a. d. Fulda gegen das dortige Pfarramt gefällt. In Rotenburg sind die Juden auf Grund einer alten Verordnung, deren Dalum und Entstehungsursache sich nicht mehr feslsteilen läßt, dazu verpflichtet gewesen, alljährlich je einen silbernen Löffel an den Stiftsprediger der Neustädter Kirche abzuführen. Schon in den Jahren 1809, 1833 und 1851 wurden vergebliche Versuche gemacht, diesen vermeintlichen" Rechtsanspruch des Pfarramts für nicht bestehend erklären zu lassen. Die Behörden und Gerichte stellten sich aber immer auf die Seite des Pfarramts. Nur während der französischen Okkupation von 1814 haben die Juden diese entwürdigende Abgabe nicht zu leisten brauchen. Vor kurzem ist es nun den beiden jüdischen Nachbargemeinden von Meimbressen und Mansbach, für die eine gleiche „Verpflichtung“ anerkannt wurde, gelungen, sie durch die Justizbehörde in aller Form annullieren zu lassen. Daraufhin hat nun auch die Gemeinde Rotenburg den Versuch gemacht, eine Entscheidung der Gerichte herbeizuführen, nach der diese Abgabenverpflichtung aufgehoben wird. Das lokale Rotenburger Gericht lohnte das ab und erklärte den Anspruch des Pfarrers auf die Löffelsteuer für einen gültigen Rechtstitel. Aber auch die Revisionsinslanz, das Landgericht in Kassel, schloß sich dieser Auffassung an. In einer eben der jüdischen Gemeinde von Rotenburg zugeleitelen Urteilsbegründung von fünfzehn Seiten Umfang führt das Landgericht aus: Es sei nicht zu erweisen gewesen, daß die Löffel-Steuer Überrest des mittelalterlichen Hörigkeitsverhältnisses der Juden zur Kirche

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