Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1931-08-07 · 32 (7.8.1931) · p. Seite 451

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
32 (7.8.1931)
Date
1931-08-07
Page
Seite 451 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9072829-9103087-9179021--11877-9083948
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 32 Das Jüdische Echo 451 l.l i der viel mehr ihren persönlichen Interessen folgen und nicht so leicht bereit sind, für das Familieninteresse Opfer zu bringen, gehen auch bei den Juden in West- und Mitteleuropa die Kinder, unbekümmert um den Rat der Eltern, ihre eigenen Wege. Das Familienleben der Juden hat sich in starkem Maße dem Familienleben der Christen der gleichen sozialen Schicht angenähert. Es bildet heute nicht mehr die Burg, in deren Frieden der Jude gegenüber den wirtschaftlichen Nöten und den Anfeindungen von außen sich eine eigene Welt von Liebe und Ruhe erbaut hatte. 4. Wegfall der rechtlichen und wirtschaftlichen Verschiedenheit Die Juden standen in ganz Europa vor ihrer Emanzipation nicht unter den allgemeinen Rechtsnormen, die für die Bürger galten. Sie waren „Fremde“, und ihre Rechtsverhältnisse richteten sich nach den besonderen Rechten und Privilegien, die die Landesherren für sie festsetzten. Sie durften in der Regel nicht vor den ordentlichen (städtischen) Gerichten, sondern nur vor dem Kaiser, Landesherrn oder ihren Vertretern verklagt werden, was ihnen eine Art von Exterritorialität verlieh. In Polen übte die jüdische Gemeinde (Kahal) bis ins 19. Jahrhundert eine gewisse innere Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder aus. Diese eigenartige rechtliche Stellung spielte noch in den Tagen der großen französischen Revolution eine Rolle. Die Juden von Bordeaux genossen durch besondere königliche „Patente“ tatsächlich bereits vor der Revolution alle Rechte der Nichtjuden, aber sie verlangten (1790), daß nunmehr diese Rechte nicht mehr aus den Patenten, sondern aus ihrer Eigenschaft als vollberechtigte Bürger abgeleitet werden sollten. Heute ist in allen zivilisierten Staaten die besondere Rechtsstellung der Juden geschwunden, und auch von den eigenen Gerichten der Juden ist fast nichts geblieben. Das Beth Din, der jüdische Gerichtshof, der früher in jeder jüdischen Gemeinde unter dem Vorsitz des Rabbiners bestand und für die Juden der Gemeinde nach jüdischem Gesetze in Zivil- und leichteren Strafsachen Recht sprach, hat in Mittel- und Westeuropa jede weltliche Kompetenz verloren. Auch in Osteuropa und im Orient hat ihn die Staatgewalt entweder ganz aufgehoben oder ihm nur einen Schein von Existenz als Schiedsgericht und als Gericht in Familienstandssachen (Ehescheidung usw.) gelassen. Früher galt es als ein Frevel, wenn ein Jude ein staatliches Gericht gegen einen Juden anrief; heute ist es durchaus üblich geworden. Von irgendwelcher G,erichtsgewalt der Gemeinde gegenüber ihren Mitgliedern, wie sie der alte Kahal besaß, ist vollends keine Rede mehr. Die Gemeinde ist heute, trotz des öffentlich-rechtlichen Charakters, den sie in vielen Ländern hat, nicht mehr als ein Verein, aus dem der Austritt frei steht. In ihrem Wirtschaftsleben sind die Juden insofern noch von den Christen verschieden, als ihre Berufsgliederung und Stellung im Berufe anders ist. Aber dies ist ein rein quantitativer Unterschied. Die qualitativen Unterschiede, durch welche sie früher im Gegensatz zu den Christen vom kanonischen Zinsverbot befreit waren oder in gewissen Handelszweigen beschränkt oder privilegiert wären, sind in Wegfall gekommen. In der Wirtschaftsgesinnung war die Ähnlichkeit zwischen Juden und Christen in Mitteleuropa vor fünfzig Jahren, unter der Alleinherrschaft des Prinzips der freien Konkurrenz (Manchestertum), größer als heute. Die Christen haben hier inzwischen dies Prinzip vielfach aufgegeben und sind zur Staats-, Kommunal- und Trustwirtschaft übergegangen. Die Juden halten dagegen noch an der Individualwirtschaft und der freien Konkurrenz fest, der sie seit Beginn der kapitalistischen Ära ihren Aufstieg verdanken1. * In einem fünften Abschnitt dieses Kapitels wird weiter die Differenzierung unter den Juden als assimilationsverstärkende Erscheinung behandelt. Nationalsozialistische Heldentaten Überfall auf das Bundeslager der Kadimah Dessau, 3. August. (JTA.) In Nauendorf bei Dessau wurde in der Nacht zum Samstag, dem 1. August, das diesjährige Bundeslager der Kadimah von einem Trupp Nationalsozialisten überfallen und tückisch angegriffen. Die Nationalsozialisten schickten eine 20 Mann starke Gruppe voraus, die sich mit dem Rufe „Juda verrecke!“ dem Lager näherte. Als sie von den Kadimahnern vertrieben wurde, erschien ein größerer Trupp Nationalsozialisten, der sich in dem an das Lager grenzenden Wald herumgetrieben hatte, als Verstärkung und fiel über die Jungen und Mädchen her, tracktierte sie mit Schlägen und Fußtritten, wobei ein Junge, Werner Strauß aus Berlin, verletzt wurde. Auch der ehemalige Bundesleiter, Herr R.-A. Hans Kaufmann, Berlin, wurde von den Rowdies angefallen und geschlagen. Das Dessauer Überfallkommando, das bald im Lager erschien, nahm die Verfolgung der Flüchtenden auf, konnte jedoch nichts erreichen, da der Dunkelheit wegen — der Überfall fand nach Mitternacht statt — ein Entweichen der Angreifer leicht möglich war. Gegen 2 Uhr nachts gelang es dann einer Streife, die mit Polizeihunden den Wald absuchte, sieben Nationalsozialisten, die in einem Versteck in der Nähe des Lagers sich aufhielten, aufzustöbern und festzustellen. Am nächsten Abend wurde auch beim Abmarsch des Lagers eine Frankfurter Formation, die zum großen Teil aus Jungen und Mädchen unter 15 Jahren bestand, von nationalsozialistischen Rowdies überfallen und verprügelt. Überfall auf jüdische Studenten in Köln Köln, 2. August. (JTA.) In Köln wurden drei Studenten, die in dem jüngst gegen den Führer des nationalsozialistischen Reichsstudentenbundes Baldur von Schirach, wegen Organisierung der letzten Studentenunruhen an der Kölner Universität durchgeführten Prozeß als Zeugen aufgetreten waren, von 20 Nationalsozialisten überfallen und schwer mißhandelt. Als die Polizei auf dem Platze erschien, ergriffen die Nationalsozialisten die Flucht. Bisher konnte keiner der Teilnehmer an dem Überfall verhaftet werden. Ausschreitungen in der Friedrichstadt Berlin, 28. Juli. (JTA.) Wie der Polizeibericht melde!, überfielen am Montag, dem 27. Juli, kurz nach 6 Uhr abends, etwa 30 bis 35 Nationalsozialisten in der Hedemannstraße eine Gruppe von 25 bis 30 Reichsbannerleuten. Die herbeige- 1 Vgl. A. Marcus, „Die wirtschaftliche Krise der deutschen Juden“, S. 143 ff., Berlin 1931.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.