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Das jüdische Echo · 1931-06-26 · 26 (26.6.1931) · p. Seite 378

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
26 (26.6.1931)
Date
1931-06-26
Page
Seite 378 (sequence 6)
Language
German
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378 Nr. 26 Das Jüdische Echo Betrachtungen der Konimissionsmitglieder betrafen viel mehr Einzelfragen der Verwaltung, als die Gesamlpolitik der Mandatarmacht. Eine Ausnahme bildete ein längeres Referat des stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission, van Rees, der das Weißbuch von 1930 und den Brief MacDonalds an l)r. Weizmann einem kritischen Vergleich unterzog. Die Frage der Vollmachten des künftigen Legislative Council kam neuerdings zur Sprache, doch trug sie anscheinend nur rein informativen Charakter. Das spanische Mitglied der Kommission, Professor Palacios, dem das Referat über die Petition der Arabischen Exekutive zugeteilt worden ist, hat seil jeher die Frage der Selhslverwallungsinstilutionen in Palästina in einer dem arabischen Standpunkt entgegenkommenden Weise aufgeworfen. Er wird dies sicher auch in seinem jetzigen Bericht getan haben. Allerdings wird er der Debatte über seinen Bericht nicht mehr beiwohnen können, da er zu den Cortes kandidiert und ' deshalb schon vorgestern wieder nach Spanien zurückkehren mußte. Berichterstatter für die von der Jewish Agency eingereichten Memoranda ist diesmal das deutsche Mitglied der Kommission, Ministerialdirektor Dr. Ruppel. Die Kommission wird an die Verfassung ihres Berichtes an den Rat wahrscheinlich erst im Laufe der nächsten Woche heran treten. Vorläufig beschäftigt sie eine — vom allgemeinen Standpunkt — bedeutend wichtigere Frage, d. i. die Aufhebung des Mandates über'Irak. Trotz vielseilig zum Ausdruck gebrachter Befürchtungen und Proteste —• besonders was das weitere Los der religiösen und nationalen Minderheiten in diesem Lande anbetrifl t — scheint die Zulassung Iraks zum Völkerbund im Jahre 1932 eine beschlossene Sache zu sein. Frankreich, das das Vorgehen Großbritanniens im Irak am unangenehmsten empfunden hat, scheint sich nun mit (lern Gedanken abgefunden zu haben, daß ihm nichts anderes übrig bleiben wird, als früher oder später sein Mandat über Syrien auf eine ähnliche Weise — d. h. im Austausch gegen einen syrofranzösischen Bündnisvertrag — aufzugehen. Der Vertreter Frankreichs hat dies ziemlich offen der Mandatskommission erklärt. Auf diese Weise nähert sich der Augenblick, wo arabische Staaten als — zumindestens formell — gleichberechtigte Mitglieder im Völkerbund erscheinen werden und wo Palästina als Mandatsland des Typus „A“ isoliert sein wird. Die Wichtigkeit —- für die weitere politische Entwicklung Palästinas — dieser schon in nächster Zukunft als Tatsachen dastehenden Verwandlungen ist allzu augenfällig, als daß es nötig wäre, sie besonders zu unterstreichen. Schächtverbot in Braunschwelg Berlin, 21. Juni. (JTA.) Der Braunschweiger Landtag hat — wie die JTA. schon mitgeteilt hat — in seiner Plenarsitzung am 18. Juni den Gesetzentwurf auf allgemeinen Beläubungszwang, auch für Federvieh, angenommen. Über den Verlauf der Verhandlungen erfahren wir von der Reichszentrale für Schächtangelegenheiten, deren Vertreter sich wiederholt zur Bearbeitung der Sache von Berlin nach Braunschweig begeben hatten, folgendes: Der Rechtsausschuß des Braunschweiger Landtags hat sich in mehreren Sitzungen eingehend mit der Schächtmaterie befaßt und war einmütig zu dem Ergebnis gelangt, dem Plenum die Annahme des auf Grund eines früheren Landtagsbeschlusses von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurfes auf Betäubungszwang anzuempfehlen. Die Parteien waren dahin belehrt worden, daß in dem elektrischen Betäubungsverfahren eine für das Judentum annehmbare Methode gegeben sei, so daß eine allgemeine Reläubungsvorschrift nicht störend wirken würde. Sie mußten in letzter Stunde darüber aufgeklärt werden, daß mit der elektrischen Betäubungsmelhode auf Grund der bisherigen Beobachtungen Verletzungen verbunden sind, die das Tier religionsgeselzlich genußunfähig machen, und somit der Beläubungszwang einem Schächtverbot gleichkomme. Die Zustimmung sämtlicher Abgeordneten hatte auf irriger Voraussetzung beruht. Erst auf Grund des Tatsachenberichtes entschloß sich ein erheblicher Teil der Abgeordneten, dem Gesetzentwurf vorerst die Zustimmung zu versagen, um Gelegenheit zu geben, die Beobachtungen über das elektrische Betäubungsverfahren f o r t z uf ü h reu. Am Mittwoch, dem 17. Juni, fand die erste Lesung über das Schlachtgesetz stall. Voran ging die Behandlung eines von nationalsozialistischer Seite eingebrachten Antrages, der sich gegen die Notverordnung richtete. Bei der Aussprache über diesen Punkt kam es zu wüsten Szenen und Tumulten, an denen Nationalsozialisten und Kommunisten beteiligt waren. Ein Kommunist wurde äusgewiesen, die Sitzung unterbrochen, das Haus mit Polizei besetzt, und erst nach einstündiger Pause wurde versucht, die Verhandlungen fortzuführen. Die sozialdemokratische Fraktion protestierte gegen die einseitige Präsidialführung des nationalsozialistischen Abgeordneten Zörner, der Abgeordnete der Linken bei dem kleinsten Zwischenfall aus dem Saal verweise, die wüsten Ausfälle der Rechten jedoch überhöre. In dieser Situation einer bis aufs äußerste angespannten Erregung gelangte in vorgerückter Tagesstunde das Schächtgesctz zur Behandlung. Der Angehörige der Volksnationalen Reichsvereinigung Schräder (Jungdo) brachten den von sozialdemokratischen Abgeordneten unterstützten Antrag ein, den Gesetzentwurf an den Ausschuß zurückzuverweisen, da die gesamte Materie, insbesondere die Frage der elektrischen Betäubung, als nicht abgeschlossen angesehen werden könne. Auch halte er den für Federvieh vorgeschlagenen Beläubungszwang für praktisch undurchführbar und nicht begründet, da nach Abhacken des Kopfes ohnehin von Bewußtsein keine Rede mehr sein könne. Als der Abgeordnete Dr. v. Frankenberg (Soz.) über den Inhalt des Gesetzes und die dagegen zu machenden Bedenken sich äußerte, rief ihm ein nationalsozialistischer Abgeordneter die Worte zu: ,,Sie sind einer vom Reichsbanner, diese Mordhuben!“ Im gesamten Hause brach ungeheure Erregung aus, und da der Präsident nicht eingriff, erklärte Dr. v. Frankenberg: ,,Sie dürfen ja das hier sagen, weil der Präsident mich nicht in Schulz nimmt.“ Hierauf der nationalsozialistische Präsident: „Ich nehme an, daß kein Milglied des Hauses gemeint war. Es ist aber richtig, daß das Reichsbanner Morde auf dem Gewissen hat.“ Auf Grund des Verhaltens des Landlagspräsidenten verließ die sozialdemokratische Fraktion unter Protest den Sitzungssaal. Der Präsident ließ aber sofort über den Schraderschen Antrag abstimmen, für den nunmehr nur noch eine Minderheit stimmte. Bei der am folgenden Tage slatlgehabten zweiten Lesung des Gesetzentwurfes erklärte der Sprecher der Sozialdemokraten, daß seine Fraktion durchaus für möglichst humane Schlachtmethoden sei. Die Zulässigkeit des elektrischen Belänbungsverfahrens sei jedoch einerseits religionsgesetzlich noch nicht geklärt, andererseits beständen gerade vom wissenschaftlichen und lierschiitzlerischen Standpunkt aus gegen die Elektronarkose äußerste Bedenken, da sie wahrscheinlich nur einen Starrkrampf, nicht eine Betäubung bewirke, und somit das zu tötende Tier volles Bewußtsein besitze. Aus diesen Gründen könne

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