Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 18 (1931)
- Issue
- 25 (19.6.1931)
- Date
- 1931-06-19
- Page
- Seite 367 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 25 Das Jüdische Echo 367 von Jerusalem in Fällen allgemeiner Not oder wegen eines Todesfalls angeordnet werden, vorausgesetzt, daß eine solche Verfügung der Palästinaverwaltung ordnungsgemäß zur Kenntnis gebracht wurde. b) Am Neujahrstag und am Versöhnungstag sowie an anderen Feiertagen, an denen nach Ansicht der Regierung herkömmlicherweiser der die Thorarollen enthaltende Schrein zur Mauer gebracht wird. Außer den in den Artikeln dieses Verdikts angeführten Gegenständen dürfen keinerlei Kultgeräte bei der Klagemauer aufgestellt werden. 2. Einzelne Juden sollen nicht daran gehindert werden, Handbücher oder andere bei ihrer Andacht herkömmlicherweise im allgemeinen oder bei besonderen Gelegenheiten benutzte Gegenstände mitzubringen, oder die bei der Andacht althergebrachten Gewänder zu tragen. 3. Das zeitweilig erlassene Verbot, Bänke, Teppiche oder Matten, Stühle, Vorhänge und Wandschirme zur Mauer zu bringen, sowie Tiere zu bestimmten Stunden über den Platz vor der Klagemauer zu treiben, wird zu einem dauernden Verbot gemacht, ebenso die Vorschrift, das Tor am Südende der Mauer zu bestimmten Stunden geschlossen zu halten. Doch bleibt das Recht der Mohammedaner, in der üblichen Weise den Platz zu passieren, unangetastet. 4. Es wird verboten, irgendein Zelt oder einen Vorhang oder einen ähnlichen Gegenstand zur Mauer zum Zwecke der Aufstellung (sei es auch nur für kurze Zeit) zu bringen. 5. Den Juden wird es nicht erlaubt sein, das Ramshorn (Schofar) vor der Mauer zu blasen oder irgendeine vermeidbare Störung für die Moslems zu verursachen; anderseits wird es den Moslems nicht gestattet sein, die Zikr-Zeremonie in der Nähe des Platzes vor der Klagemauer während der Andacht der Juden zu vollziehen oder in irgendeiner anderen Art die Juden zu belästigen. 6. Die Palästinaverwaltung erhält das Recht, die ihr geeignet scheinenden Instruktionen bezüglich der Größe der Gegenstände, die die Juden zur Mauer mitbringen dürfen, bezüglich der oben erwähnten besonderen Tage und Stunden sowie bezüglich anderer für die genaue und vollständige Durchführung des vorliegenden Verdiktes der Kommission etwa notwendiger Einzelheiten zu erlassen. 7. Die Benutzung des Platzes vor der Mauer und seiner Umgebung zum Halten politischer Ansprachen und Vorträge, sowie zu Demonstrationen jeder Art, ist jedermann untersagt. 8. Es soll als im gemeinsamen Interesse von Mohammedanern und Juden gelegen betrachtet werden, daß die Westmauer nicht durch Inschriften, die in sie eingegraben oder an ihr angebracht werden, sowie durch Nägel oder andere Gegenstände, die in sie eingeschlagen werden, entstellt werde, und daß der Platz vor der Mauer reingehalten und von Mohammedanern und Juden in gleicher Weise respektiert werde; hiermit wird es als Recht und Pflicht der Mohammedaner erklärt, für die Reinhaltung des Platzes vor der Mauer und die Vornahme der notwendigen Reparaturen am Pflaster nach vorangegangener Anzeige bei der Palästinaverwaltung Sorge zu tragen. 9. Im Hinblick auf den Charakter der Mauer als historisches Denkmal wird die Palästinaverwaltung mit ihrer Erhaltung betraut. Die etwa notwendigen Wiederherstellungsarbeiten sollen von ihr und unter ihrer Aufsicht durchgeführt werden, allerdings erst nach Beratung mit dem Obersten Moslemitischen Rat und dem rabbinischen Rat für Palästina. 10. Wenn notwendige Reparaturen des Pflasters vor der Mauer von den Mohammedanern nicht rechtzeitig vorgenommen werden, hat die Palästinaverwaltung die notwendigen Vorkehrungen zur Durchführung der Arbeit zu treffen. 11. Die Oberrabbiner von Jerusalem sollen ersucht werden, einen oder mehrere Beamte als ihre bevollmächtigte Vertreter zu bestimmen, die die Instruktionen und andere von der Palästinaverwaltung von Zeit zu Zeit herausgegebenen Mitteilungen bezüglich der Westmauer, des gepflasterten Platzes vor ihr und der bezüglich der jüdischen Andachtsübungen an der Mauer zu beobachtenden Formalitäten entgegenzunehmen haben. Die Judenheit Palästinas stimmt dem Spruch der Klagemauerkommission zu Jerusalem, 9. Juni. (JTA.) Wie die jüdische Telegraphen-Agentur erfährt, traten nach der Veröffentlichung des Berichtes der Klagemauerkommission die Exekutive der Jewish Agency, die Leitung der Agudas Jisrael und das Rabbinat zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. In der Sitzung wurde zunächst zm Ausdruck gebracht, daß die Vorschläge der Klagemauerkommission die jüdischen Ansprüche nicht ganz befriedigen und daß daher für die Juden kein Anlaß bestehe, sich über den Bericht der Klagemauerkommission zu freuen. Insbesondere stellt das Verbot, Thorarollen am Sabbat zur Klagemauer zu bringen, eine schwere Enttäuschung für die Juden dar. Des weiteren aber wurde festgestellt, daß ein Appell gegen das Verdikt der Klagemauerkommission nicht möglich sei. Von jüdischer Seite wird daher die Entscheidung der Klagemauerkommission akzeptiert. Völkerbund und Palästinafragen Zusammentritt der Mandatskommission. Jüdische Memoranden Genf), 9. Juni. (JTA.) Die Mandatskommission des Völkerbundes hat am 9. Juni ihre diesjährige Tagung in Genf eröffnet. Wie die „Jta“ erfährt, wird sie auf Grund ihrer Tagesordnung ungefähr am 15. Juni in die Beratung der mit dem Palästina-Mandat zusammenhängenden Fragen eintreten. Wie alljährlich, wurde ihr ein Memorandum der Jewish Agency über die Aufbauarbeit in Palästina während des letzten Jahres überreicht. Dieses Memorandum, das im allgemeinen rein sachlich die Fortschritte auf den einzelnen Gebieten verzeichnet und die Beeinflussung des Palästinaaufbaus durch politische Momente nur gelegentlich streift, war bereits am 30. April 1931 dem High Commissioner von Palästina mit einem Begleitschreiben Dr. Weizmanns übersandt worden,, in dem die Stellung der Jewish Agency zu den politischen Fragen dargelegt wird. Im besonderen wird die ^Entsendung Dr. John Hope Simpsons lebhaft kritisiert und über ihre Ergebnisse seiner Untersuchung gesagt: „Der Bericht Sir John Hope Simpsons hat gezeigt, daß unsere Befürchtungen vollkommen gerechtfertigt waren. Auf Grund von Ziffern, die, auch wenn sie früher offiziell anerkannten Ziffern widersprachen, ohne entsprechende Nachforschung und kritische Prüfung übernommen worden waren, wurden weitgehende Schlüsse gezogen. ln der Tat beruhen einige der iiberra-