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Das jüdische Echo · 1931-05-08 · 19 (8.5.1931) · p. Seite 286

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
19 (8.5.1931)
Date
1931-05-08
Page
Seite 286 (sequence 6)
Language
German
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286 Das Jüdische Echo Nr. 19 schistengruß und zogen unbehelligt ab. Die jüdischen Studentenkreise — hauptsächlich zählen ausländische Studenten und Studentinnen, die äußerlich als Juden leichter erkennbar sind, zu den Opfern der nationalsozialistischen Brutalitäten — sind peinlich davon berührt, daß man dem Wüten der Nazistudenten nicht Einhalt gebot. Da die Polizei nicht verständigt wurde, sind diese Vorgänge bis heute nicht zur Kenntnis der Öffentlichkeit und der Presse gelangt. Berlin. 5. Mai. (JTA.) Während die fortschrittliche Tagespresse fast nichts über die antisemitischen Ausschreitungen nationalsozialistischer Studenten am 2. Mai in der Berliner Universität berichtet hatte, stellt der „Angriff“ die Sache so dar, daß „deutsche Studenten genötigt waren, Übergriffe der Juden und Marxisten zurückzuweisen“. „Angriff“ klagt, daß man jetzt die Schuld an den Vorfällen den Nationalsozialisten in die Schuhe zu schieben sucht und bringt eine Zuschrift von nationalsozialistischer studentischer Seite, in der die „Relegation der — meist jüdischen! — kommunistischen Provokateure und Raufbolde“ verlangt wird. „Ritualmordbehauptung keine Beschimpfung, sondern Feststellung historischer Tatsachen“ Berlin, 1. Mai. (JTA.) Das Schöffengericht Berlin-Charlottenburg hat bekanntlich den Berliner Gaufiihrer der Nationalsozialisten, Dr. Goebbels, wegen Beleidigung von Ministern und hohen Beamten zu einem Monat Gefängnis und einer höheren Geldstrafe verurteilt, ihn aber von der Anklage des Vergehens gegen § 166 durch Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft freigesprochen. In der Urteilsbegründung führte Landgerichtsdirektor Rambke aus, daß der Angeklagte von der Anklage nach § 166 freigesprochen worden sei, weil nach Ansicht des Gerichtes in dem inkriminierten Artikel des „Angriff“ nicht erkennbar war, daß die Beschimpfung sich gegen die jüdischen Religionsgemeinschaften als solche richtete, sondern weil offenbar der Artikel lediglich deren Mitglieder bzw. Vertreter treffen sollte, die in dem Artikel als Fanatiker bezeichnet worden waren. Außerdem sei der Hinweis darauf, daß es Ritualmorde gegeben habe, keine Beschimpfung, sondern eine Feststellung historischer Tatsachen. Es sei nur darauf hingewiesen, daß es in Deutschland und in Österreich mehrere Kirchen gebe, die Heiligen geweiht seien, welche durch Religionsgegner ermordet und deshalb heilig gesprochen worden seien. Es ist nicht bekannt, ob der Staatsanwalt gegen diesen Freispruch, insbesondere auch im Hinblick auf dessen Begründung durch das Gericht, Berufung eingelegt hat. Der Rädelsführer des Schaufenstersturms in der Leipziger Straße festgesteilt Berlin. 1. Mai. (JTA.) Nach monatelangen Ermittlungen scheint es, daß es der Berliner Polizei endlich gelungen ist, den Organisator und Führer des antisemitischen Schaufenstersturms der Nationalsozialisten in der Leipziger Straße am 13. Oktober 1930, dem Tage der Reichstagseröffnung, zu ermitteln. Es ist dies der 36jährige Kaufmann Georg Kietzewski aus der Gleditschstraße 4L ein Parteifunktionär der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei. Er ist von zahlreichen Zeugen einwandfrei als der Mann wiedererkannt worden, der den Befehl zum „Losschlagen“ gegeben hat. Kietzewski hat in der „Sektion Kleist“ der N.S.D.A.P. lange Zeit eine wichtige Rolle gespielt. Der Vortrag Jabotinskys (Bericht der Münchener Revisionisten-Gruppe) Der Vortrag Jabotinskys zerfiel in zwei Teile. Im ersten Teile gab er zunächst einet! allgemeinen Überblick über die zionistische Lage seit dem Weltkriege, unterzog die bisherige Leitung einer eingehenden Kritik und schlug für die Zukunft neue Methoden für die politischen Führung vor. Der zweite Teil war ausschließlich der Araberfrage gewidmet. Jabotinsky bedauerte zunächst, daß er seinen Vortrag mit scharfer Kritik beginnen müsse. Aber diese Kritik bedeutet kein Verzweifeln, sondern gerade im Gegenteil holen die Revisionisten die Berechtigung zur Kritik aus dem Vertrauen zur Sache des Zionismus, ihr Glaube an die Erfolgmöglichkeit ist unerschütterlich. Und einzig und allein um die Methoden geht der Streit. Daß die bisherigen Methoden schlecht sind und zu dauernden Mißerfolgen geführt haben, zeigt die zionistische Geschichte der letzten Jahre. Diese Entwickwicklung, die bis zur Einsetzung einer geradezu antisemitischen Verwaltung geführt hat, dürfte den Lesern des „,Echo“ genügend bekannt sein, so daß hier von einer nochmaligen Wiedergabe abgesehen werden kann. Es muß als Hauptfehler der bisherigen zionistischen Leitung bezeichnet werden, daß sie niemals rechtzeitig gegen die Fußtritte, die der palästinensische Jischuw von der Verwaltung einzustecken hatte, aktiv protestierte, und so politisch in die Defensive gedrängt wurde. Schließlich übernahm die Exekutive sogar die englische Forderung auf Ausgleich mit den Arabern, d. h. Verzicht auf Erlangung der Majorität. Die Revisionisten hingegen sagen, daß auf diese Weise des „Ausgleiches“ Kolonisation unmöglich ist. Er widerlegt vor allem die bei vie- . len Zionisten beliebte Anschauung, daß wir in Palästina schon auf Grund unserer kulturellen Überlegenheit die Oberhand behalten werden. Noch immer hat sich die Mehrheit in einem Lande der Kulturgüter der Minorität bemächtigt, was am Beispiel der Deutschen in Estland und Lettland gezeigt wurde. Um den Zionismus in seinem vollen Ausmaße, d. h. also Palästina nicht nur als geistiges Kulturzentrum, sondern als politischen Faktor, verwirklichen zu können, ist erste Voraussetzung die Durchführung einer Massenkolonisation. Soll diese aber erfolgreich sein, so ist die kräftige Mithilfe des machthabenden Regimes unbedingt erforderlich. Die Geschichte der großen Kolonisationen beweist es von allenthalben: Nie wurde ein Land erfolgreich, d. h. bis zur Bildung einer Majorität, von einem einwandernden Volke besiedelt, wenn die Ansiedler sich nicht auf eine hinter ihnen stehende Macht stützen konnten. Wie ist nun diese Majorität erreichbar? Nur auf dem Wege eines Kolonisationsregimes,, d. h. die Verwaltung Palästinas muß, im Einklänge mit dem Sinne des Mandates, sich systematisch und aktiv am Kolonisationswerk beteiligen und sich die positive Aufgabe setzen, auf die Schaffung von Bedingungen für die jüdische Massenkolonisation hinzuwirken. Als die wichtigsten Aufgaben des Kolonisationsregimes seien die folgenden vier Punkte genannt: 1. Agrarreform, d. h. Errich-

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