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Das jüdische Echo · 1931-04-24 · 17 (24.4.1931) · p. Seite 253

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
17 (24.4.1931)
Date
1931-04-24
Page
Seite 253 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 17 Das Jüdische Echo 253 derum Jraben eine gemischte Organisationsform, freier Verein unter ‘starker gemeindlicher Beteiligung mit Vereinsbeiträgen (z. B. Breslau). Auch die Tätigkeit der Darlehnskassen ist in den einzelnen Gemeinden verschiedenartig. Während einige Darlehnskassen Darlehen nur zu produktiven Zwecken geben, das heißt zum Aufbau oder zur Förderung einer wirtschaftlichen Unternehmung, geben andere Darlehnskassen wiederum auch Mittel her für solche Zwecke.i die an und für sich nicht in den Aufgabenkreis einer Darlehnskasse fallen dürften. Die Bezahlung von Mietsschulden, die Deckung des unmittelbaren Lebensbedarfs u. a. m. dürfen unter keinen Umständen in den Aufgabenkreis einer Darlehnskasse gehören, wenn diese Darlehnskasse ihren Bestand nicht selbst gefährden will. Daß viele Darlehnskassen gescheitert sind und scheitern mußten, rührt zumeist daher, daß der wirtschaftlich produktive Darlehnszweck nicht erkannt wurde; auch zu hohe Zinsforderungen, die in sich das Darlehen unproduktiv machen müssen, wie auch die oft zu rigorose, in anderen Fällen zu leichtfertige Forderung und Hinnahme von Bürgschaften trugen zum Scheitern bei. Die Darlehnskasse darf sich deshalb nicht nur rein darauf beschränken, Darlehen zu geben, sondern sie muß auch wirtschaftsberatend und leitend sein. Es gehört deshalb auch in diesen Zusammenhang, daß sehr oft auch Darlehnsmittel staatlicher und gemeindlicher Institutionen als Zusatzdarlehnsmittel heranzuziehen sein werden. (Es sei hier nur auf die Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbsthilfeorganisationen Deutschlands, Berlin, Monbijouplatz 3, hingewiesen, die über sehr große Reichskreditmittel verfügt, und die ohne Schwierigkeiten für alle jene Personen nutzbar gemacht werden kann, die wirtschaftlich unter dem Krieg und seinen Folgeerscheinungen gelitten haben. Die Bedingungen sind durchaus günstig, ebenso die Rückzahlungsfristen.) Um von der Wirksamkeit jüdischer Darlehnskassen ein Bild zu bekommen, ist es vielleicht wichtig, einige solcher Kassen in ihrer Arbeitsweise genauer zu untersuchen. I. Die jüdische Darlehnskasse Breslau ist gegründet als eingetragener Verein unter dem Namen „Jüdische Mittelstandshilfe“. Sie arbeitet gemeinsam mit dem Darlehnsinstitut der Fraenkelschen Stiftung zu Breslau. Ihre Entwicklung ist eine ungewöhnlich günstige. Während der Verein bei seiner Gründung nur etwa 50 Mitglieder umfaßte, zählt er heute nachezu 200. Während ihm bei der Gründung kaum 2000 RM. eigenes und 10 000 RM. fremdes Kapital zur Verfügung standen, verfügt er heute über 9000 RM. eigenes und 100 000 RM. fremdes Kapital. In den sieben Jahren des Bestehens hat die „Jüdische Mittelstandshilfe“ beinahe eine Million an Darlehen ausgegeben, so im Jahre 1929 215 000 RM. und im Jahre 1930 über 250 000 RM. Im Jahre 1929 sind sämtliche Darlehen an den Verein ohne Verlust zurückgeflossen. Es wird ein Verwaltungsbeitrag von den ausgegebenen Kapitalien in Höhe von 3,6 Prozent pro anno erhoben, nur in etwa 2 Prozent aller Fälle mußten die Bürgen in Anspruch genommen werden. Das Kapital ist beschafft worden zu einem geringen Teil durch Vereinsbeiträge, der Rest durch ein zinsfreies Darlehen der Gemeinde von 45 000 RM. und die weitere Summe durch Bankdarlehen. Der Kreis der Darlehnsnehmer umfaßt sowohl Kaufleute, als auch Handwerker und Kleingewerbetreibende und Freie Berufe. Im Jahre 1929 wurden insgesamt 300 Darlehen mit zusammen 214 800 RM. gegeben. II. Die jüdische D a r 1 e h n s k a s s e zu Leipzig ist eine rein gemeindliche Institution. Ihr Stammkapital ist 65 000 RM. Sie wurde im Jahre 1930 von etwa 140 Darlehnsnehmern beansprucht. An Darlehen wurden ingesamt im Jahre 1930 etwa 72 000 RM. ausgegeben. Zinsen werden erhoben im Form eines anteiligen Verwaltungsbeitrages von 4 Prozent bei Ausgabe des Darlehens. Seit der Gründung der Darlehnskasse 1924 bis Ende 1930 sind insgesamt nur 450 RM. uneintreibbare Verluste entstanden. In 24 Fällen mußten im Jahre 1930 die Bürgen in Anspruch genommen werden, in 16 Fällen waren Zwangsmaßnahmen erforderlich. Im allgemeinen konnten vertrauenswürdige Darlehnsnehmer ständig zwei erforderliche Bürgen finden. III. Hilfsverein Esrass Kfufim zu Bocholt. Die Wirksamkeit dieses Vereins, der 40 Jahre besteht,, ist deshalb von besonderem Interesse, weil er seine (zwar nicht allzu umfangreiche) Tätigkeit nicht nur innerhalb der Gemeinde Bocholt ausübt, sondern die im Umkreis liegenden Kleingemeinden umfaßt. Die Nachprüfung der Kreditwürdigkeit geschieht durch Ortsausschüsse, deren Vorsitzender dem Vorstand des Kreditvereins selber angehört. Einem Bericht vom Jahre 1927 ist zu entnehmen, daß der Kreditverein an Darlehnsnehmer im gesamten Umkreis etwa 13 000 RM. verausgabt hat. Der Verein bringt das hierzu notwendige Kapital durch Schenkungen und Mitgliedsbeiträge auf. So verfügte er im Rechnungsjahr 1927/28 über 50001 RM. In 17 Fällen konnten Darlehen ausgegeben werden in Höhe von 150 bis 1500 RM. Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden hat vor einigen Monaten eine Umfrage bei sämtlichen bestehenden jüdischen Darlehnskassen gemacht und hat aus den Berichten aller Darlehnskassen entnehmen können, daß der Kreis der Darlehnsnehmer ständig wächst, und daß das den Darlehnskassen zur Verfügung stehende Kapital zumeist nicht ausreicht. Weiterhin mußte aus dieser Umfrage festgestellt werden, daß der Arbeitsbereich der Darlehnskassen über die Grenze der Gemeinde hinausgeht, und daß das Kreditbedürfnis der sich in besonders schwieriger Lage befindlichen Kleingemeinden durch diese Stellen nicht befriedigt wird. Es b e1 s t e h' t (somit die dringende Aufgabe, an den Ausbau eines wirksamen, das ganze Reich umfassenden jüdischen Darlehnskassenwesens heranzugehen. Die Zentralwohlfahrtsstelle ist in gemeinsamer Beratung mit dem Preußischen Landesverband Jüdischer Gemeinden zu dem Ergebnis gekommen, daß die Förderung der jüdischen Darlehnskassenbewegung eine der entscheidensten jüdisch-sozialen Aufgaben der nächsten Zeit darstellt. Da vielfach die Ausdehnung des Arbeitsbereiches der Darlehnskassen daran scheitert, daß sie nicht in der Lage sind, neues Kapital zu hohen Zinsen aufzunehmen, haben sich beide Stellen entschlossen, einen Zinsverbilligungsfonds zu schaffen, der imstande ist, das durch die Kassen neu aufgenommene und selbst beschaffte Kapital um 3 Prozent zu verbilligen. Sollte darüber hinaus die einzelne Kasse nicht in der Lage sein., das Kapital sich selbst zu beschaffen, so ist die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden in der Lage, das Kapital in angemessener Höhe zu einem Zinsfuß von etwa 5,5 Prozent zu vermitteln. Es darf

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