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Das jüdische Echo · 1931-04-10 · 15 (10.4.1931) · p. Seite 222

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
15 (10.4.1931)
Date
1931-04-10
Page
Seite 222 (sequence 7)
Language
German
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222 Das Jüdische Echo Nr. 15 rung zu stören. Bis dahin werden alle Versuche, eine jüdisch-arabisclppolitische Verständigung herbeizuführen vergeblich und detn Frieden schädlich sein, weil sie bei den Arabern Wünsche wecken, deren Erfüllung ohne Preisgabe des Zionismus unmöglich ist. Die Notverordnung des Reichspräsidenten und der Reichsregierung Berlin, 30. März. (JTA.) Die vom Reichspräsidenten und der Reichsregierung erlassene Notverordnung „zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“, durch welche verfassungsmäßige Grundrechte teilweise außer Kraft gesetzt werden, betrifft auch in einem hohen Maße die Sicherheit und die Ehre von Juden und Judentum in Deutschland. § 1 Abschnitt 3 der Verordnung besagt, daß Versammlungen verboten werden können, wenn zu besorgen ist, daß eine Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechtes, ihre Einrichtungen, Gebräuche oder Gegenstände ihrer religiösen Verehrung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden. Gemäß § 2 Abs. 2 wird mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten bestraft, wer öffentlich zu einer Gewalttat gegen eine bestimmte Person oder allgemein zu Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen auffordert oder anreizt. Andere Bestimmungen der Verordnung betreffen Verbot von Plakaten, Flugblättern und Zeitungen, Auflösung von Vereinigungen, Uniform- und Abzeichenverbote usw. Die Reichsregierung fügt der Notverordnung eine Erklärung zur Erläuterung an, in der betont wird, daß der politische und auch kulturelle Radikalismus sich in der letzten Zeit in Formen bewege, die für das deutsche Volk nicht nur beschämend seien, sondern auch Deutschland als ein Land hinstellen, in das ein schwerer Einbruch von Unkultur erfolgt ist. Auch die antisemitische Hetze gehört zu den Anlässen dieser Verordnung, die mit voller Zustimmung der Innenminister der größten deutschen Länder ausgearbeitet worden ist. Die leitenden Körperschaften der christlichen Kirchen und auch des israelitischen Glaubens haben wiederholt die Reichsregierung und auch den Reichspräsidenten um Schutz gegen diese Beschimpfungen ihres Glaubens, des Gottesbegriffs, der Glaubenseinrichtungen usw. angerufen und der Reichspräsident hat sich wiederholt erkundigt, was denn dagegen geschehe. * Die Notverordnung der Reichsregierung hat gewiß zur Reinigung der Atmosphäre in Deutschland beigetragen; länger hätte sie nicht mehr auf sich warten lassen dürfen. Daß trotz dieses energischen Schrittes und trotz der Rückschläge, die der Nationalsozialismus durch den Sturz Fricks und durch die Auseinandersetzungen in seiner Berliner Organisation erlitten hat, noch kein Grund zur Beruhigung besteht, beweisen die neuerlichen Meldungen über Friedhofschändungen und Überfälle auf Juden. Die 101. Friedhofsschändung — Herrnsheim bei Worms Worms, 31. März. (JTA.) In einer der fetzten Nächte wurden auf dem jüdischen Friedhof in Herrnsheim etwa zehn Grabsteine umgeworfen und beschädigt. Die Ermittlungen wurden durch die Gendarmerie und durch Beamte der Landeskriminalpolizei Worms aufgenommen. Ein jüdischer Arzt von Nationalsozialisten überfallen Frankfurt a. M., 2. April. (JTA.) Am Dienstag, den 31. März, abends, wurde ein jüdischer Arzt, der sich auf dem Heimwege von einer Operation befand, in der Gausstraße von einer Rotte Nationalsozialisten ohne jede Veranlassung angepöbelt und, obwohl er sich als Arzt auswies, mit einem Schlagring zu Boden geschlagen und fürchterlich mißhandelt. Nach dem Überfalle ergriffen die Täter die Flucht. Die Ermittlungen sind eingeleitet. Hakenkreuzler besudeln jüdische Läden Nordhausen, 6. April. (JTA.) In Nordhausen sind zu nächtlicher Stunde in die Schaufenster aller jüdischen Geschäfte mit Diamantglasschneidern große Hakenkreuze eingeritzt worden. Die Läden wurden in gemeinster WVise besudelt. Die Täter sind noch unbekannt. Einberufung des XVII. Zionisten* Kongresses und des Council der Jewish Hgency London, 1. April. (JAT.) Die Exekutive der Zionistischen Organisation hat den XVII. Zionistenkongreß für den 29. Juni nach Basel einberufen. Der Stichtag für die Beendigung der Schekelsammlung ist auf den 4. Mai festgesetzt worden. Auf Grund der bis zu jenem Datum bei der Exekutive eingezahlten Schekolim wird die Zahl der Kongreßdelegierten für jedes Land bestimmt werden. Die Exekutive hat gleichzeitig Instruktionen wegen Durchführung der Kongreßwahlen erlassen. Die Berichte über die Ergebnisse der Wahlen müssen spätestens am 14. Juni bei der Exekutive eingehen. Die Tagesordnung und weitere Einzelheiten werden demnächst bekanntgegeben werden. Die Exekutive der Jewish Agency hat, wie offiziell gemeldet wird, die zweite ordentliche Tagung des Council für den 16. Juli nach Basel einberufen. Die zionistischen Mitglieder des Council werden gemäß der Verfassung vom Zionistenkongreß gewählt. Wegen der Wahl der nichtzionistischen Vertreter aus den verschiedenen Ländern werden von der Exekutive die nötigen Anordnungen erlassen werden. Gleichzeitig wird angekündigt, daß das Administrative Committee der Jewish Agency zu einer ordentlichen Sitzung für den 13. Juli nach Basel einberufen wurde. „Haolam“ erscheint weiter London, 30. März. (JTA.) Die hebräische Wochenschrift „Haolam“, die als offizielles Organ der Zionistischen Organisation in London herausgegeben wird und auf Grund eines Beschlusses der letzten Aktions-Comitee-Sitzung in dieser Woche zum letztenmal erscheinen sollte, wird, wie die JTA. erfährt, nicht eingestellt werden. Es wurden Vereinbarungen getroffen, die das ungestörte Weitererscheinen der Wochenschrift sicherstellen.

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