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Das jüdische Echo · 1931-03-31 · 13/14 (31.3.1931) · p. Seite 197

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
13/14 (31.3.1931)
Date
1931-03-31
Page
Seite 197 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 13/14 Das Jüdische Echo 197 „Deutsche über Deutsche“ richten dürften. Das Gericht bezeichnete den Antrag als gegenstandslos, weil keiner der amtierenden Richter Jude sei. Der Anklage liegt folgender Vorgang zugrunde: Nach Gründung einer Ortsgruppe der Nationalsozialisten war es mit dem dörflichen Frieden in Dolgesheim vorbei. Der Haß der Nationalsozialisten richtete sich besonders gegen die Familie eines Kaufmanns Frank, der den fortgesetzten Hetzereien und Belästigungen schließlich dadurch entgehen wollte, daß er nach Worms zog. Vorher nahm er, da ihm amtlicher Schutz für sein Haus versagt wurde, obwohl er von einem geplanten Streich der Nationalsozialisten gegen ihn gehört hatte, 20—25 Reichsbannerleute zur Wache bei sich ab und zu auf. Am 9. August nach Mitternacht hörte man vor dem Hause Lärm; Franks Sohn und einige Leute gingen auf die Straße, und hier kam es zu einem Zusammenstoß mit ihnen unbekannten Leuten, die, wie sich herausstellte, von einer nationalsozialistischen Versammlung aus Gau- Odernheim kamen. Für kurze Zeit trat Ruhe ein, dann aber rückte eine Horde Nationalsozialisten, die eigens geweckt und alarmiert worden waren, unter Führung des Angeklagten Seemann und des Knechts von Seggern an, der die Fensterläden im Hause einschlug. Die Haltung der Leute wurde so drohend, daß die Familie Frank sich auf den Speicher flüchten mußte. Die ganze Nacht über wurde das Gehöft belagert, wie die angeklagten Nationalsozialisten aussagten, um zu verhindern, daß die Reichsbannerleute flüchteten. Die Parterreräume im Hause wurden schwer beschädigt; es sollen nach Zeugenaussagen auch Schüsse gefallen sein, und erst das am Morgen alarmierte Mainzer Überfallkommando konnte die Menge zerstreuen. Die Anklage wirft nun sowohl den Reichsbannerleuten wie den Nationalsozialisten Zusammenrottung und Landfriedensbruch, außerdem Vergehen gegen das Schußwaffengesetz vor. Sechzig Zeugen sind geladen. Die Frau des angeklagten Nationalsozialisten Friedrich verweigerte auf die Frage, ob sie mitgehetzt und gesagt habe, bei Frank wären 30 000 Mark Wertpapiere zu holen, die Aussage, sie wurde wegen Verdachts der Mittäterschaft nicht vereidigt. In zahlreiche Widersprüche verwickelten sich die Zeugen, die über den angeblichen Überfall der Reichsbannerleute an jenem Abend aussagen sollten. Bürgermeister Best wußte über Frank nur Gutes zu berichten. Der Angeklagte Frank selbst erklärte auf die Vorhaltung des Richters, daß von ihm aus nichts geschehen sei, um eine tägliche Auseinandersetzung herbeizuführen. Ein Zeuge, Nationalsozialist, bekundete, bei dem Überfall auf die Nationalsozialisten, die aus Gau-Odernheim zurückkehrten, seien die Angreifer nicht aus Franks Haus gekommen, wohl aber dorthin geflüchtet. In später Abendstunde wurde dann heute das Urteil gefällt. Von den angeklagten Reichsbannerleuten wurden vier verurteilt, und zwar einer wegen schwerer Körperverletzung zu einem Monat Gefängnis, zwei, darunter der Angeklagte Frank aus Worms, wegen Körperverletzung zu je 100 RM. Geldstrafe und einer zu 25 RM. Geldstrafe. Von den angeklagten Nationalsozialisten wurde der Knecht von Seggern wegen Sachbeschädigung zu 100 RM. Geldstrafe und ein anderer Angeklagter zu 10 RM. Geldstrafe wegen Waffentragens verurteilt. Die übrigen 23 Angeklagten wurden freigesprochen. Der Staatsanwalt ließ die Anklage wegen Landfriedensbruch fallen. Tagung des Preußenverbandes Sonntag, den 22. März, trat der neugewählte Verbandstag des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden zu seiner ersten Tagung zusammen. Diese Tagung leitet die zweite Wahlperiode des Landesverbandes ein. Die Abgeordneten aus Berlin und der preußischen Provinz sind fast vollzählig erschienen. Vor 1 Uhr mittags erteilte Herr Dr. Zielenziger, der als Alterspräsident fungierte, Herrn Rabbiner Dr. Hermann Vogelstein - Breslau das Wort zu einer einleitenden Weiherede. Hierauf wird das Präsidium des Verbandstages durch Zuruf gewählt. Vorsitzender ist Rechtsanwalt Heinrich Stern (liberal), Vizepräsidenten R.-A. Max K o 1 lense h e r (Volkspartei) und Direktor Marx- Königsberg (konservativ). Der Vorsitzende hielt, während sich die Versammelten von den Sitzen erhoben, den seit dem letzten Verbandstage verstorbenen Mitgliedern des Verbandstages und des Rates, Kommerzienrat Gerson Simon, Hugo O s t b e r g und Eugen C a s p a r y , einen tiefempfundenen Nachruf. Kammergerichtsrat Leo Wolff, Präsident des Rates des Preußischen Landesverbandes, erstattet nun den Tätigkeitsbericht des Rates. Dabei kommt er auf den wachsenden Antisemitismus in Deutschland zu sprechen. Der Antisemitismus, so sagt Redner, hat einen ungeheueren Umfang und unerträgliche Fo r m e n angenommen. Von dieser Stelle aus wollen wir unserer Entrüstung gegenüber allen Angriffen auf Juden und Schmähungen des Judentums Ausdruck geben und alle Erniedrigungen aufs schärfste zurückweisen. Der Redner gibt dann Erläuterungen zu dem gedruckt vorliegenden Tätigkeitsbericht und erklärt, daß nach besten Kräften reiche Arbeit geleistet worden ist. Dem Landesverband wird Verständnis nicht nur bei den jüdischen Gemeinden, sondern auch bei den Behörden entgegengebracht. Leider aber hat dieses behördliche Verständnis in der Angelegenheit des Judengesetzes versagt. Der Kultusminister hat die Erledigung für Ende 1930 zugesagt, aber sie ist bis heute noch nicht erfolgt. Der Rat wird die Sache mit der allergrößten Energie verfolgen; wenn es nicht anders gehen wird, werden wir versuchen, im Landtag selbst unser Wort hören zu lassen. Im einzelnen ist über die abgelaufene Periode zu berichten: Die Reichsarbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände des Deutschen Reiches hat infolge Fehlens einer Reichsorganisation ihre Arbeiten fortgesetzt. Von der vom Verbandstage gewünschten Einberufung einer Wirtschaftskonferenz hat der Rat bis jetzt a b g esehe n. Ein Ausschuß aus Vertretern des Landesverbandes, dem auch Mitglieder der Zentralwohlfahrtsstelle, der Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge und der Jüdischen Arbeitsnachweise angehören, hat seine Arbeiten aufgenommen. Die vorgeschlagene Gründung von Bezirksdarlehenskassen haben die in Betracht kommenden Gemeinden und Provinzialverbände abgelehnt. Dieser Umstand ist sehr bedauerlich und gibt zu der Frage Anlaß, ob auf Seiten der Gemeinden überhaupt der Wille besteht, der Wirtschaftsnot in ihren eigenen Reihen zu steuern. In der Kalenderreformfrage hat der Rat gemeinsam mit der Reichsarbeitsgemeinschaft einen Ausschuß eingesetzt, der durch Verhandlungen mit den zuständigen Stellen das Ziel verfolgen soll, eine Reform

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