Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 18 (1931)
- Issue
- 12 (20.3.1931)
- Date
- 1931-03-20
- Page
- Seite 181 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 12 Das Jüdische Echo 181 denfalls solle im Interesse der Kostenersparnis von einer offiziellen Tagung Abstand genommen werden. Der Kat überwies darauf den Voranschlag 1931 dem Ständigen Ausschuß zur Behandlung, der in die Beratungen einzutreten beschloß. Nach eingehenden Verhandlungen werden Beschlüsse gefaßt, die bezwecken, daß der Verband in den Fällen in denen er zu Besoldungen Zuschüsse gewährt, auch Einfluß auf die durch Anstellungsverträge sich ergebende materielle Belastung der Gemeinden und die Höhe seiner eigenen Zuschüsse nehmen kann. Nach eingehendem Bericht des Präsidenten des Rats über die Schächtfrage wurde zur Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung 1930 und zur Beratung des Etats 1931 übergegangen. Die Jahresrechnung 1930 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 678 938.01 KM. An Stelle des am Erscheinen verhinderten Schatzmeisters, Kommerzienrat Rosenzweig, erstattete Justizrat Dr. Straus Bericht. Er führte aus, daß der Staatszuschuß für das Jahr 1930 infolge der schwierigen Finanzlage des Staates um 10 000 RM. gekürzt worden sei und daß von den hiernach verbleibenden 60 000 RM. 47 500 RM. bisher zur Auszahlung gelangten. In der Ausgabenseite seien die Positionen Besoldungszuschüsse und soziale und kulturelle Aufgaben etwas überschritten worden, vor allem deshalb, weil die Sparmaßnahmen des Vorjahres sich nicht auf das ganze Jahr hätten auswirken können. Immerhin seien die Mindereinnahmen des Staatszuschusses und die erwähnten Mehrausgaben dadurch ausgeglichen, daß die Einnahmen aus Landesumlagen etwa 21 000 RM. mehr ergeben hätten, als im Voranschlag 1930 angenommen worden sei. Darum betrage der Fehlbetrag nur 10 181 RM.., so daß mit den Außenständen, selbst unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten gegenüber den Fonds, die Ausgaben und Einnahmen ungefähr ausgeglichen werden konnten. Die Jahresrechnung 1930 wurde einstimmig genehmigt. Desgleichen die Abrechnungen über den Versorgungsfonds und den Landeswohlfahrtsfonds. Justizrat Dr. Straus berichtete alsdann über die Grundsätze, die der Aufstellung des Voranschlags 1931 zugrunde gelegt worden seien. Man habe bei der Etataufstellung von dem voraussichtlichen Mindereingang an Umlagen ausgehen müssen. Hier irgendwelche sicheren Berechnungen anzustellen, sei nicht möglich. Aus gewissen Erfahrungen heraus sei anzunehmen, daß der Umlagenrückgang, der bereits im vorigen Jahre erheblich gewesen sei, etwa 100 000 RM. betragen werde, so daß man statt mit 52000 RM. Umlagen aus dem Jahre 1930 im Jahre 1931 mit 420 000 RM. rechnen könne. Die fehlenden 100 000 RM. müßten nach Möglichkeit durch Einsparungen in den Ausgaben hereingebracht werden. Hier sei zunächst eine Herabsetzung bei den Besoldungszuschüssen vorgesehen und zwar um 28 000 RM., die durch die sechsprozentige Gehaltskürzung ermöglicht werde. Weiterhin seien die Bauzuschüsse auf 10 000 RM., das ist auf eigentliche Notausgaben beschränkt. Die Aufwendungen für soziale und kulturelle Aufgaben habe man entsprechend dem Verhältnis der Mindereinnahmen um etwa 20 Prozent gekürzt. Mit all diesen Sparmaßnahmen werde aber nur eine Minderung von 60 000 RM. erreicht, so daß noch 40 000 RM. zu decken blieben. 20 000 RM. würden durch Einbeziehung des Betriebsfonds erzielt; es bliebe dann noch ein Fehlbetrag von 20 000 RM., für den keine Deckung da sei und der aus dem Landeswohlfahrtsfonds genommen werden müsse. Erhöhe sich der Fehlbetrag, so sei eine größere Entnahme aus dem Landeswohlfahrtsfonds erforderlich. Es sei unter den gegebenen Verhältnissen jedenfalls nur auf diese Weise möglich, den Etat aufzustellen. Die Grundsätze der Budgetaufstellung wurden sowohl vom Rat wie vom Ständigen Ausschuß der Tagung und dem Einanzausschuß gebilligt. Alsdann wurde in die Beratung der einzelnen Positionen eingetreten. Zu der Einnahmenseite des Voranschlags wurden ernstliche Bedenken geäußert, ob die Umlageneingänge den angesetzten Betrag von 420 000 RM. erreichen würden. Die Mehrheit der Kollegien neigte jedoch der Meinung zu, daß man den eingesetzten Betrag von 420 000 RM. belassen und etwaige Fehlbeträge aus dem Landeswohlfahrtsfonds decken solle, da es sonst unmöglich sei, einen Voranschlag aufzustellen, der der Not der Zeit einigermaßen Rechnung trage. Auch mit der Hinübernahme des Betriebsfonds in den ordentlichen Etat 1931 erklärten sich die Kollegien einverstanden. Hinsichtlich der Ausgabeposten wurde festgestellt, daß diejenigen Positionen, die rechtliche Verpflichtungen des Verbandes darstellten, nicht gekürzt werden könnten. So ergab sich, daß Einsparungen nur vorgenommen werden konnten 1. an den Besoldungszuschüssen, 2. an den Bauzuschüssen und 3. an den Ausgaben für soziale und kulturelle Aufgaben. Die Minderung an den Besoldungszuschüssen ist im wesentlichen ermöglicht durch die sechsprozentige Gehaltskürzung und die im vorigen Jahre beschlossene Verringerung der Zuschüsse an leistungsschwache Gemeinden, die sich erst in diesem Jahre voll auswirken. Es konnte auf diese Weise eine Einsparung von 28 000 RM. erzielt werden. Der Posten für Bauzuschüsse wurde auf 10 000 RM. herabgesetzt, wobei beschlossen wurde, nur die dringlichsten Baumaßnahmen auszuführen. Die Ausgaben für soziale und kulturelle Aufgaben wurden grundsätzlich um etwa 20 Prozent herabgesetzt. Gestrichen wurden als weniger dringlich die Bewilligungen für die Erholungsfürsorge. Größere Einsparungen wurden schließlich bei dem Posten Inventarisation jüdischer Kunstdenkmäler und Förderung wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten gemacht, da Aussicht besteht, daß die hierfür treffenden Gehaltsausgaben zum Teil von den übrigen süddeutschen Verbänden mit übernommen werden. Bei diesen allgemeinen Abstrichen wurde der ebenfalls in Höhe von 20 Prozent vorgenommene Abstrich für die Lehrerbildungsanstalt Wiirzburg besonders schmerzlich empfunden. Die Kollegien haben deshalb beschlossen, daß die Kürzung in der Höhe von 10 Prozent wenn möglich dadurch ausgeglichen werden solle, daß diejenigen Mittel, die für Tagung, Rats- und Ausschuß-Sitzungen im laufenden Jahre nicht benötigt würden, der Lehrerbildungsanstalt zugute kommen. Die sozialen Ausgaben wurden alsdann in der Gesamthöhe von 173 100 RM. genehmigt, ebenso die übrigen Posten. Nach Abschluß der Einzelberatungen erklärte der Ständige Ausschuß, in die Beschlußfassung über den Voranschlag 1931 eintreten zu wollen. Er nahm den Voranschlag einstimmig an. Auch im Rat fand dieser Voranschlag einmütige Billigung.