Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 18 (1931)
- Issue
- 9 (27.2.1931)
- Date
- 1931-02-27
- Page
- Seite 134 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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134 Das Jüdische Echo Nr. 9 Rede von der Erweislichkeit“ der schimpflichen Beschuldigungen sein, die der Meclianikermeister und Schriftleiter zusammengelogen hat. Das verurteilende Erkenntnis sei aber aufzuheben, weil „die Juden“ als solche eine zu unbestimmte Personenvielheit bilden und nur die Beleidigung, die einen enger begrenzten Kreis, oder „bestimmte Personen“ trifft, bestraft werden kann. Es sei nicht festgesteht worden, daß das in Witten verbreitete Flugblatt „gerade die Wittener jüdischen Geschäftsleute, und zwar alle, treffen“ sollte — vielleicht seien Exemplare auch über Witten hinausgelangt. Der dritte Strafsenat des Reichsgerichts, der diesen Einwand erhebt, scheint also anzunehmen., das in Witten fabrizierte und verteilte Machwerk habe die Empfänger nicht gerade gegen die jüdischen Geschäftsleute dieser Kleinstadt, nicht gegen diesen begrenzten Kreis aufhetzen sollen, diese jüdischen Bürger bildeten sich nur größenwahnsinnig ein, daß man sie schmähen und schädigen wollen, und der Verfasser des Flugblattes habe p-p.wiß ganz ebenso an die Juden in England und in Amerika gedacht. Und der dritte Strafsenat hat noch einen sehr treffenden Grund für die Aufhebung der Verurteilung gefunden: das Flugblatt spricht von sittlichen Verfehlungen der Geschäftsleute gegenüber weiblichen Angestellten, es gibt aber auch weibliche Prinzipale, diese können nicht gemeint sein, also sind auch nicht die Geschäftsleute von Witten in ihrer Gesamtheit gemeint. Wer wollte noch behaupten, im trockenen Aktenstudium verkümmere der Geist?“ Den Grundsatz, schreibt T. W. weiter, daß „unbestimmte Personenvielheiten“ wie „die Juden“ nicht berechtigt sind, wegen Beleidigung zu klagen, hat das Reichsgericht schon früher einmal aufgestellt. Es hat sich aber schon zur entgegengesetzten Meinung bekannt und einige Entscheidungen in diesem Sinne gefällt. Beispielsweise diese: „Der weite Umfang, der durch eine Kollektivbezeichuung getroffenen Personenmehrheit steht an sich nicht entgegen, daß alle darunter begriffenen Einzelpersonen ausnahmlos als beleidigt gelten können.“ Die in Hirschberg und in Witten wirkenden Schmähschreiber haben vermutlich nicht den Vorsatz gehabt, die jüdischen Einzelpersonen in diesen Städten zu schonen, und sie haben den Erolg, daß die mitbürgerlichen Geschäftsleute als beleidigt gelten konnten, restlos erzielt. T. W. gibt eine kleine Auslese interessanter Entscheidungen des Reichsgerichtes in Fällen von Kollektivbeleidigungen. so u. a. folgende: RG. Rechtsprechung des RG. in Strafs. 1, S. 292: Durch eine abfällige Äußerung über das preußische Richtertum wird jeder einzelne preußische Richter in strafbarer Weise beleidigt. RGSt. 3, S. 12: Durch eine Bemerkung über die „Zionswächter“ ist jeder protestantische Geistliche beleidigt worden. RGSt. 33, S. 46: Durch die Bemerkung „Die Großgrundbesitzer verlangen ihrerseits harte Arbeit, prassen aber selbst an der Tafel des Lebens“ sind sämtliche Großgrundbesitzer verletzt worden. RGSt. 31. S. 185: Durch ein Gedicht, das sich gegen die in Posen lebenden Deutschen wendet, sind sämtliche in Posen wohnenden Deutschen beleidigt. RG. GA. 48, S. 121 (wie RGSt. 3, S. 12): Durch den allgemein gegen christliche Geistliche gerichteten Vorwurf der Heuchelei werden alle christlichen Geistlichen beleidigt; die evangelischen Geistlichen der Provinz Ostpreußen demnach zum Strafantrag berechtigt. RG. JW. 1912, S. 418: Die Behauptung, ein Mädchen sei durch einen Leutnant verführt worden, der Graf und Schloßherr sei, stellt eine Beleidigung jedes deutschen Offiziers dar, der Graf und Schloßherr ist. Man sieht, schließt T. W„ die Großgrundbesitzer, die preußischen Offiziere und Unteroffiziere, die preußischen Richter dürfen ihre Beleidiger verklagen, obgleich es von ihnen allen stattliche Mengen gibt. Die jüdischen Warenhausbesitzer dürfen, nach der neuen Auslegung des Hohen Gerichtes, auch gegenüber weit wüsterer Beschimpfung nicht mucksen, denn sie sind ein zu großes „Kollektiv“. Das Gesetz verliert durch die Arbeit der Silbendeuter den Sinn, daß es den Staat und den Staatsbürger zu schützen hat, und das, was man das Recht nennt, erschlägt die Gerechtigkeit. Frohlockend kann der von solcher Textkritik profitierende Übeltäter nach Hause gehen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß man in einem kommenden Jahrhundert, voll Staunen über einige in den Leipziger Archiven wieder entdeckte Urteilsbegründungen ... an eine aus dem Mittelalter stammende Sekte denken wird. Unterhausdebatte über die militärische Sicherung Palästinas London, 20. Februar. (JTA.) Anläßlich der Vorlage des Ergänzungsetats für den Kolonialdienst und den Dienst im Mittleren Osten erklärte der Unterstaatssekretär für die Kolonien, Dr.Drummond Shiels, im Unterhaus, Palästina habe, wie alle anderen Agrarländer, schwer unter der Wirtschaftskrise gelitten und könne daher ohne Beihilfe der englischen Regierung zu den erhöhten Kosten der Landesverteidigung sein Budget nicht aushalanzieren. Die Regierung Sr. Majestät, fuhr Unterstaatssekretär Shiels fort, hat beschlossen, in Palästina gegenwärtig eine Streitkraft von zwei Infanteriebataillonen aufrechtzuerhalten. Außerdem wurden in Palästina und Transjordanien zwei Flugzeuggeschwader und vier Panzerautomobilabteilungen stationiert. Dr. Shiels legte sodann eine Reihe von Nachtragskrediten für Palästina und Transjordanien vor. In der darauffolgenden Debatte erklärte der ehemalige Staatssekretär für die Kolonien, Amery, es herrsche allgemeine Übereinstimmung darüber, daß die Palästina-Politik auf Grund der wohl überlegten Meinung der Regierung geführt werden müsse und durch lokale Unruhen nicht beeinflußt werden dürfe. Commander Kenworthy sprach über die hohen Kosten, die Transjordanien verursacht, und trat für die Besiedlung Transjordaniens durch Palästinenser ein. In ähnlichem Sinne äußerte sich Major Hopkin (Labour), der Transjordanien als ein Land von großen Möglichkeiten bezeichnete. Bezüglich Palästinas, fragte Major Hopkin, wie weit das System der den jüdischen Kolonisten erteilten Erlaubnis, verschlossene Waffenlager zu haben, ausgebaut worden sei, und schlug vor, das Netz dieser Waffenlager zu vergrößern. Zahlreiche jüdische Kolonisten seien ehemalige Soldaten und es müsse in Erinnerung gebracht werden, daß bei den letzten Unruhen kein einziges arabisches Dorf von Juden angegriüen wurde. Major Ross (Kons.) erklärte, jedermann, der ein aktives Interesse an der schwierigen Situation in Palästina habe, müsse die Tatsache der Aufrecht-