Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 18 (1931)
- Issue
- 9 (27.2.1931)
- Date
- 1931-02-27
- Page
- Seite 133 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 9 Das Jüdische Echo 133 jüdische Forderung, die den ganzen Lebensbezirk einbezieht, gibt es nicht. In der nun folgenden Aussprache über die in den einleitenden Referaten niedergelegten Thesen betonte I)r. Holländer die Wichtigkeit der Erkenntnis, daß die in Deutschland geborenen und in deutschem Kulturmilieu erzogenen Juden fest in der deutschen Heimat verwurzelt sind. Die von den Nationaljuden geforderte Revolutionierung des Judentums sei zu seiner Erhaltung nicht notwendig und könne niemals gelingen. Die Juden der Diaspora würde n immer vor die Problematik des Judeseins gestellt sein. Eine Normalisierung des jüdischen Lebens sei wohl in Palästina m ö g 1 i c h u n d w ii n s c h e n s w e r t. In der Zerstreuung aber werden die Juden stets ein Sonderdasein führen, das aber ihre Kräfte nicht mindert, sondern erhöht. Kurt B 1 u m e n f e 1 d erklärte, die Bindungen der Juden mit der Umwelt seien auf Kosten des jüdischen Inhalts erfolgt. Es müsse der Weg für eine Generation bereitet werden, die stärker ist als ein Schicksal, das mit ihr Ball spielt. Der jüdische Missionsgedanke müsse in seinen Trägern verwirklicht und die Grundlage einer in Gerechtigkeit lebenden jüdischen Gesellschaft geschaffen werden. Große Ideen dringen nicht so in die Welt, daß sic gewissermaßen offeriert werden, sondern müssen durch ihren inneren Gehalt und das gelebte Beispiel wirken. Die Tragik der jüdischen Situation liegt im Zwang zum Opportunismus. Die nationaljüdische Bewegung will in Unabhängigkeit Neues schaffen, weil sie Zutrauen zur Kraft und Eigenart des jüdischen Lebens hat. In seinem Schlußwort erklärte sich Direktor Dr. Holländer mit einem Nationaljudentum, das sich die Erhaltung der jüdischen Werte zum Ziel setzte, einverstanden. lehnte aber ein solches, das eine „Ausbürgerung“ der Juden anstrebe, ab. Nach deutschjüdischer Auffassung, erklärte Dr. Holländer, sei Schmäh Jisroel wichtiger als Erez Jisroel. Als Kurt Blumenfeld im Einvernehmen mit Holländer nochmals das Wort ergriff, entstand im Publikum, das zum Teil der Meinung war, es liege ein Bruch der Vereinbarung vor, wonach Dr. Holländer das Schlußwort haben sollte, einige Unruhe, die sich aber nach einer entsprechenden Aufklärung durch den Vorsitzenden Dr. Wiener bald legte. Blumenfeld erklärte, Schmäh Jisroel bilde keinen Gegensatz zu Erez Jisroel. Im Schmäh Jisroel sei durch die Anrufung des Volkes Israel das nationale Bekenntnis ausgesprochen. Blumenfeld regte sodann eine Fortsetzung der Diskussion an einem zweiten Abend an, eine Anregung, die von Direktor Holländer in seinem zweiten und endgültigen Schlußwort akzeptiert wurde. Dr. Wiener dankte beiden Rednern für ihre Darlegungen und schloß mit dem Versprechen, bei der Leitung der Volkshochschule für die Ansetzung eines zweiten Diskussionsabends eintreten zu wollen., die Veranstaltung. Reichsgericht und Äntisemitenprozesse Ein Artikel Theodor Wolfis Der Chefredakteur des „Berliner Tageblatt“, Theodor Wolff, widmet seinen letzten Sonntagsleitartikel der Jurisprudenz des Reichsgericht, die zuletzt im Hauptausschuß des Preußischen Landtages Gegenstand einer scharfen Kritik seitens demokratischer und sozialistischer Abgeordneter gewesen sei. Man konstatiert, schreibt Theodor Wolff, liebevolle Milde gegenüber rechtsradikalen Rowdies und Schinähbolden, rücksichtslose Härte gegenüber den Anhängern der Staatsidee — für die einen die Gnade, für die anderen der zerschmetternde Blitz. Der Verfasser will nicht das Richtertum als ganzes angreifen; von dem guten Richter pflegt man so wenig wie von tugendhaften Frauen zu sprechen. Aber es scheint ihm doch, daß seit dem nationalsozialistischen Wahlerfolg die „Justizkrise“, die beinahe schon für überwunden galt, wieder aufgelebt ist, und mancher Träger der Richtertoga, den Blick der Fata Morgana des dritten Reiches zugewendet, es nicht für nötig hält, seine Sympathie für eine Partei zu verbergen, die den Eid auf die Verfassung nicht anerkennt. Theodor Wolff weist darauf hin, daß der frühere Reichsgerichtspräsident Dr. Simons und der jetzige Reichsgerichtsrat Georg Müller sich über eine nationalsozialistische Schmähschrift gegen die Justiz anerkennend ausgesprochen haben, und fährt dann fort: „Vor kurzem hat das Reichsgericht zwei Urteile aufgehoben, die von den Landgerichten gefällt worden sind. Es handelte sich ungefähr um die gleiche Angelegenheit, das eine Mal hatte das Gericht in Hirschberg, das andere Mal das Gericht in Bochum zugunsten jüdischer Staatsbürger entschieden, die so kühn gewesen waren, gegen schmierige Gemeinheit mit einer Klage vorzugehen. In Hirschberg im Riesengebirge hatte ein nationalsozialistischer „Mechanikermeister und Schriftleiter“ einen Artikel „Gibt es Rassen?“ veröffentlicht. Darin hieß es. „die letzte Stunde der Judenschaft habe geschlagen“, das „Urbewußtsein der Blutzusammengehörigkeit richte sich gegen die jüdische Weltpest“, ein „gesundes deutsches Mädchen, dem das Blutserum eines gesunden jüdischen Jünglings eingeimpft wurde, sei schwer erkrankt und nur mit Mühe vom Tode zu retten gewesen“, trotzdem würden „täglich viele Tausende deutscher Mädchen durch Juden verseucht und vergiftet“ und „die rassische Zersetzung werde von den Juden, die noch zum größten Teil, wenigstens in den Großstädten, geschlechtskrank seien, planmäßig durchgeführt. Die zweite -Prozeßsache betraf einen Vorfall in der Stadt Witten, wo ein nationalsozialistisches Flugblatt gedruckt und verbreitet worden war. Dieses Manifest behauptete, die jüdischen Warenhausbesitzer und auch die anderen. jüdischen Geschäftsleute neigten dazu, ihre weiblichen Angestellten zu verführen, und beuteten ihre Kunden durch den Verkauf von Schundware aus. Zu große Reizbarkeit ist nicht empfehlenswert, etwas kühle Verachtung gegenüber den als „völkisch“ bezeichneten Pöbelprodukten wirkt besser, am Rock der Anständigkeit bleibt Mist nicht haften, und der Novembersieg Hitlers wäre weniger strahlend gewesen, hätten nicht so viele, denen der Bengelgesang „Juda, verrecke“ in die Ohren tönte, eine übertriebene Nervosität gezeigt. Aber man muß sich in die Lage der Geschäftsleute in einer kleineren oder kleinsten Stadt versetzen, die durch solche Flugblätter dem Mob und dem Spießbürger denunziert werden, und auf die dann, wie auf ekelhafte und verbrecherische Scheusale, die Dummheit mit Fingern weist. Das Reichsgericht hat. wenigstens in dem Hirschberger Fall, der den zweiten Strafsenat beschäftigte, ein „herabsetzendes gehäßiges Kampfvorgehen“ konstruiert und erklärt, es könne „keine