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Das jüdische Echo · 1931-02-13 · 7 (13.2.1931) · p. Seite 101

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
7 (13.2.1931)
Date
1931-02-13
Page
Seite 101 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 7 . Das Jüdische Echo 1 schäfte übernahm, wurde es üblich, daß Bayern in allen Fällen, in denen von Preußen oder Sachsen — im allgemeinen kamen nur diese zwei Länder in Frage — ein Ostjude eingebürgert wurde, Einspruch erhob. Und zwar geschah das auf Grund von Kenntnis nur der betreffenden Familiennamen von eingebürgerten Gesuchstellern. Die Verständigung der Mitgliedsstaaten von der vollzogenen Einbürgerung erfolgt nämlich, und daraus geht der formale Charakter dieses Aktes hervor, in der Weise, daß man ohne Angabe von Details lediglich Namen, Geburtsdatum und Herkunftsort des in Frage kommenden Eingebürgerten bekanntgibt. Diese von Bayern geübte Methode wurde im Laufe der Jahre immer laxer gehandhabt und je länger die Regierung der bayerischen Volkspartei in München dauerte, und je inniger ihre Beziehungen zum in jüdischen Dingen toleranten Zentrum wurden, um so seltener erfolgten die bayerischen Einsprüche gegen die Einbürgerung von Ostjuden. Mittlerweile aber erstarkte in Deutschland die nationalsozialistische Bewegung, und es kam so weit, daß in einzelnen Ländern Nationalsozialisten Ministersitze erlangten. Als erstes Land, das einen nationalsozialistischen Innenminister bekam, übernahm die ehemalige Rolle Bayerns das Land Umringen, dessen Vertreter im Reichsrat, Minister Dr. Frick, prinzipiell gegen jede Einbürgerung Einspruch erhob, die sich nach seiner Theorie auf „Fremdstämmige“ bezog. Der Rassebegriff ist jedoch kein juristisches Argument. Darum begründete Dr. Frick seine Einsprüche einfach mit dem Worte „unerwünscht“, ohne sich die Mühe zu geben, diese Beurteilung näher zu begründen. Schließlich mußte er einsehen, daß zur Erlangung seiner Zwecke die Anführung eines legal stichhaltigen Grundes notwendig ist, und so beanstandete er alle Einbürgerungen, weil die früher übliche Karenzzeit von fünfundzwanzig Jahren nicht eingehalten wurde. Da mittlerweile außer Thüringen auch noch einige andere deutsche Mitgliedsstaaten mit nationalsozialistischen Ministern oder starken Fraktionen in den betreffenden Landtagen beglückt wurden, fand Fricks Aktion im Reichsrat eine stetig wachsende Unterstützung. Die Dinge entwickelten sich derart, daß seitens der preußischen Regierung vorgenommene, von Frick beanstandete Einbürgerungen lange Zeit nicht dem Reichsrat vorgelegt wurden, weil man auf preußischer Seite nicht sicher war, daß man noch eine Mehrheit im Reichsrat für den preußischen Standpunkt finden werde, um so mehr, als auch einige preußische Stimmen im Reichsrat, wie die der Vertreter von Pommern und Ostpreußen, sich offen Frick anschlossen. So kam es, daß die Anzahl der dem Reichsrat vorzulegenden, beanstandeten Einbürgerungsgesuche auf die exorbitante Zahl von 363 stieg. Frick war nicht untätig. Er warb besonders in Süddeutschland Anhänger für seine Auffassung der Rassefremdheit. Die preußische Regierung begab sich auf den Weg des Verhandelns. In den Ausschüssen des Reichsrates versuchte sie wenigstens hinsichtlich der bisher von ihr genehmigten Einbürgerungsgesuche die Zustimmung der anderen Länder gegen das Zugeständnis zu erhalten, daß in Zukunft der von Preußen bisher eingeführte Brauch der zehnjährigen Karenzzeit fallen gelassen werde. Nur dank dieser Nachgiebigkeit gegenüber der Auffassung von Frick und Genossen gelang es am 5. d. M. im Plenum des Reichsrates einem großen Teil der 363 Gesuche einer für die Bittsteller günstigen Erledigung zuzuführen. Die Entscheidung des Reichsrates erfolgte in einzelnen Fällen mit 36 gegen 27 Stimmen und in den übrigen Fällen mit 33 gegen 30 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen von preußischen Vertretern. Diese Abstimmung war sozusagen der letzte Gnadenakt des Reichsrates gegenüber dem preußischen Standpunkt. Bemerkenswert ist, daß diesmal der Sprecher der preußischen Regierung nicht wie bisher der jüdische Ministerialdirektor Dr. Hermann Badt, sondern Ministerialdirektor Brecht war. Interessant waren auch die Ausführungen Brechts. Er behauptete, daß tatsächlich nach dem Kriege viele unerwünschte Elemente nach Deutschland eingewandert seien, deren Aufnahme als deutsche Staatsbürger von einer höheren als einer zehnjährigen Wartezeit abhängig gemacht werden müßte. Damit stellte er sich eigentlich auf den Standpunkt Fricks und desavouierte die bisherige Haltung der preußischen Regierung. Frick hat also gesiegt. Darüber kann man sich nicht hinwegtäuschen. Von nun an handelt es sich nicht darum, daß bei der Einbürgerung ein Anwärter als Bürger der deutschen Republik aufgenommen werde, sondern daß man ihm die Aufnahme in die deutsche Volksgemeinschaft bewillige. Das bedeutet den Sieg der nationalsozialistischen Theorie. Formal ausgedrückt ist das in der zwanzigjährigen Karenzzeit. Doch soll man über die zwanzigjährige Karenzeit nicht allzu sehr erschrecken! Adolf Hitler — der noch nicht zwanzig Jahre in Deutschland lebt — wird trotzdem eingebürgert werden, denn vorsichtigerweise sieht der Beschluß der zwanzigjährigen Karenzzeit die Möglichkeit von Ausnahmen vor. Daß sich diese Ausnahmen nicht auf Juden beziehen werden, ist selbstverständlich. So siegt die nationalsozialistische Auffassung von Staat und Volk, der tätige Verdrängungs- und Ausschließungswille alles Jüdischen aus Staat und Gesellschaft in zunehmendem Maße. Man traut sich nicht mehr, einen Juden zum ordentlichen Professor zu ernennen, man ist außerordentlich streng bei der Zulassung von ausländischen jüdischen Studenten an deutschen Hochschulen, in Kommunen hütet man sich davor, jüdische Beamte auf hervorragende Posten zu berufen, auch wenn diese Juden erstrangige Fachleute sind. Schrittweise rückt der Nationalsozialismus vor und erlangt ohne Diktatur und Anteilnahme an der Reichsregierung die Durchsetzung eines Punktes seines Programmes: die faktische Entrechtung der Juden. Die Vorgänge im Reichsrat waren ein Pyrrlius-Sieg der preußischen Regierung. In Wirklichkeit hat Dr. Frick einen durchschlagenden Erfolg nicht nur gegen die Ostjuden, sondern gegen das Judentum in Deutschland erzielt, und leider muß man feststellen, daß er in diesem Bestreben die Hälfte aller Stimmen im Reichsrat auf seine Seite ziehen konnte. Wir wollen nicht untersuchen, ob nicht im Herzen auch viele Mitglieder, die gegen ihn stimmten, für ihn waren. Die Ausführungen des Ministerialdirektors Brecht, der persönlich sicherlich ein freiheitlicher, unvoreingenommener Mensch ist, waren im tiefsten Grunde nichts anderes als ein Zurückweichen vor dem siegreichen Frick. m. w. Habimah-Pogrom vor Gericht Ungenügendes Urteil — Befremdende Begründung Würzburg, 5. Februar. (JTA.) Vor dem erweiterten Schöffengericht in Würzburg fand heute der Prozeß gegen 11 Hakenkreuzler im Alter von 19 bis 33 Jahren, die sich an den Demonstrationen der Würzburger Nationalsozialisten gegen die Abhaltung eines Gastspiels des hebräischen Theaters

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