Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 18 (1931)
- Issue
- 6 (6.2.1931)
- Date
- 1931-02-06
- Page
- Seite 88 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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88 Das Jüdische Echo Nr. 6 Schaft (in deren Aufträge der Preußische Landesverband handelt) Abwelirarbeit in dem Sinne leisten, daß sie jüdische Interessen gegenüber Behörden in diesem Smne vertreten. Nachdem die Reichsarbeitsgemeinschaft in diesem Sinne beschlossen hatte, wurde der von dem Vertreter Lübecks begründete Antrag des Provinzialverbandes Schleswig-Holstein zurückgezogen. Das Judentum im „Dritten Reich“ München, 28. Januar. Der gesetzgeberische Berater der Nationalsozialisten, Gerhard L. Binz, veröffentlicht im „Völkischen Beobachter“ unter der Überschrift „Das Judentum in der nationalsozialistischen Rechtsordnung“ einen Aufsatz, in dem er die Judengesetze des „Dritten Reiches“ fixiert. Er schickt voraus, daß es eine Judenfrage für den Nationalsozialismus an sich nicht gibt, da in den Reihen der Nationalsozialisten bereits Gewißheit besteht über die Todesgefahr, die dem deutschen Volke „durch den Einbruch des rassestarken, alles überwuchernden, artfremden jüdischen Volkes droht“. In den ersten Jahren nach dem Weltkrieg wurden in einer zwar begreiflichen, aber von wenig Zielsicherheit zeugenden Gefühlspolitik heraus Vorschläge laut, wie etwa jener von der gewaltsamen Verfrachtung aller Juden nach Palästina und ähnliche gutgemeinte Phantastereien. Der Nationalsozialist hat sich längst daran gewöhnt, nach klaren Erkenntnissen zu suchen, um praktische Wege zur bestmöglichen Lösung der Sonderfrage zu finden. Ausgangspunkt für jede nationalsozialistische Erörterung des jüdischen Komplexes, doziert Binz, ist Ziffer 4 des Parteiprogramms, wonach „kein Jude Volksgenosse sein kann“. Die einwandfreie Charakterisierung eines Menschen als „Jude“ ist nach kurzer Prüfung möglich. Schwieriger erscheint die Bestimmung dort, wo jüdische Volksart in nichtjüdische Elemente eingebrochen ist und zu einer gewissen Vertarnung des jüdischen Rassenbestandteils geführt hat. Hier müssen Erhebungen, etwa in der Form eines Aufgebotverfahrens, der Prüfung der beiderseitigen Eltern und Großeltern, angestellt werden. Weiter zurückliegende Vermischungen müssen dem natürlichen Aufsaugungsprozeß überlassen bleiben in der Hoffnung, daß eben von früher her vorhandene jüdische Restbestandteile allmählich absorbiert werden. Jeder, bei dem jüdische Blutsbestandteile festzustellen sind, kann nicht Volksgenosse sein. Zunächst muß dem weiteren Einbruch des Judentums in den deutschen Volkskörper ein sofortiges Halt geboten werden. Strenger Strafschutz gegen Rassenvermischung, Verlust der staatsbürgerlichen Rechte auch für den beteiligten Volksgenossen werden ihre Wirkung tun. Der Einfluß des Judentums in der inneren und äußeren Politik, in der Wirtschaft, im Kulturleben, in der Presse und im Lehrkörper ist als tötlich erkannt und fordert eine planmäßige Ausschaltung. Hier darf auch auf rückwirkende Maßnahmen nicht verzichtet werden. Die Gesamtheit aller festgestellten jüdischen Persönlichkeiten unterliegt als artfremder Volksteil den für völkische Minderheiten angemessenen Sonderbestimmungen. Das Endziel ist gegeben im Programm der N.S.D.A.P.: „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Wer nicht Staatsbürger ist, soll als Gast in Deutschland leben können und muß unter Fremdengesetzgebung stehen.“ Vorgeschlagen ist eine grundsätzliche Einteilung aller Reichsangehörigen in deutsche Volksgenossen und in Reichsinsassen. Jeder Reichsangehörige, ob Deutscher oder Jude, ist nach außen hin der Gewalt und dem Schutze des Reiches unterstellt, während im Innenverhältnis eine sichtbare Abstufung der staatsbiirgerlichen und gesellschaftlichen Position Platz greift. Die Gleichstellung nach außen wird geeignet sein, den hauptsächlichsten Vorwand für mögliche Repressalien seitens der Weltjudenheit wenigstens formell auszuschalten. Die Erhebung des Juden zum Reichsinsassen hätte zunächst eine Beschränkung der rein staatsbürgerlichen Rechte zur Folge. Insbesondere also das aktive und passive Wahlrecht zu den politischen Körperschaften würde in Wegfall kommen. An den allgemeinen Wohlfahrtseinrichtungen würde die jüdische Minderheit teilnehmen, insoweit dies ohne Beeinträchtigung deutscher Volksgenossen möglich ist. Wehrdienste kämen für Reichsinsassen nicht in Frage, in der Kriegszeit könnten sie zum Arbeitsdienst ohne Waffe herangezogen werden. Von Fall zu Fall müßten durch einfaches Reichsgesetz für bestimmte Kategorien von Reichsinsassen, also auch für die Juden, die Freizügigkeit, die Gewerbefreiheit, die Vereins- und Versammlungsfreiheit, das Recht zum Besuch von nicht aus eigenen Mitteln unterhaltenen Schulen oder zur Herausgabe, Leitung oder Herstellung von periodischen, in deutscher Sprache vervielfältigten Zeitschriften, ebenso das Recht zum Erwerb von Grundstücken bestimmten Einschränkungen unterworfen werden. Die Vorstellungen vom „Dritten Reich“ sind im allgemeinen nicht eben klar; in bezug auf die Stellung der Juden allerdings lassen sie Klarheit wirklich nicht vermissen — wenn das Dritte Reich kommt, dann geht es ihnen schlecht. Siehe die obigen Pläne, zu deren Verwirklichung man ja sicher schreiten würde, hätte man nur erst die Macht ergriffen und zwar schon deshalb, weil auf allen wirtschaftlichen und politischen Gebieten Erfolge, wenn überhaupt, viel schwerer zu erzielen sind; die Juden zu entrechten könnte den Mannen vom Dritten Reich gewiß am leichtesten gelingen. Und wenn es dabei einen Trost gibt, so kann es nur der sein, daß im Dritten Reich nicht allein die Juden entrechtet wären, sondern die große Majorität des deutschen Volkes, die eben darum Herrn Hitler die Macht nicht kampflos überlassen wird. Am bedauerlichsten wären freilich nicht einmal die Juden, sondern diejenigen Deutschen, bei denen eine hochnotpeinliche Untersuchung auf jüdische Rassenbestandteile durchzuführen wäre — dabei würden peinliche Überraschungen auch in gut völkischen und nationalen Kreisen nicht ausbleiben. wie folgende Meldung beweist. Berlin, 29. Januar. (JTA.) Der Abgeordnete der Deutschen Volkspartei und frühere Chef der Reichswehr, Generaloberst a. D. v. Seeckt, hat bekanntlich die Frage der ..D.A.Z.“, ob man die Hitlerpartei in die Regierungskoalition aufnehmen solle, mit einem „aufrichtigen Ja“ beantwortet. In der „Reichsbanner-Zeitung“ nimmt der ehemalige Major des Generalstaubs Karl Mayr das Wort, um sich scharf gegen Seeckts Stellungnahme zu wenden, die ihm insbesondere auch wegen Seeckts halbjüdischer Abstammung unverständlich erscheint. Mayr schreibt u. a.: „Judenhaß, Rassenhaß, Verunglimpfung unserer jüdischen Frontkameraden ist und bleibt der Grundzug, der sich im Schrifttum und mündlicher Propaganda der Nazis ausspricht. Wie eine Fährte von moralischem Schmutz zieht sich durch Deutschland, und nirgends sonst auf der Erde, die Reihe der entweihten Gräber und jüdischen Ruhestätten.... Gerade Seeckts Familie