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Das jüdische Echo · 1931-02-06 · 6 (6.2.1931) · p. Seite 87

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
6 (6.2.1931)
Date
1931-02-06
Page
Seite 87 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 6 Das Jüdische Echo 87 ledigung, so daß noch bis zum heutigen Tag mittelalterlich anmutende Beschränkungen der bürgerlichen Rechte der jüdischen Bevölkerung in Geltung seien. Der Redner begründete die Verbesserungsvorschläge des jüdischen Klubs und betonte, daß im Sinne der Konstitution alle jene Beschränkungen, die hinsichtlich der Rasse, Sprache, Nationalität oder des Glaubens einzelner Gruppen von Bürgern bestehen, ausnahmslos abgeschafft werden müssen. Der jüdische Klub erhebt darum die Forderung, daß in dem neuen Gesetzobjekt unzweideutig ausgesprochen werden soll, daß alle jene Verordnungen und Vorschriften, die sich auf die erwähnten Beschränkungen stützen, null und nichtig sind. Es handelt sich hier nicht nur um die Erfüllung einer konstitutionellen Pflicht gegenüber der jüdischen Bevölkerung, sondern auch um die Ehre des polnischen Staates, für den es ein Makel ist, daß alte zarische und (aus der Zeit der deutschen Okkupation) kaiserliche Gesetze noch in der heutigen Republik in Geltung seien. Deputierter Sommerstein erklärte, auch wenn der Sejm die Regierungsvorlage annimmt, werden die Juden ihren Kampf fortsetzen nach der Richtung, daß alle Vorschriften der Konstitution bezüglich der Rechte der Juden als Bürger und als einer Minderheit verwirklicht werden. Bis jetzt sind mehrere Bestimmungen der Konstitution, die sich auf das Schulwesen, die religiösen Gemeinden, das Recht auf Arbeit beziehen, leider mit Bezug auf die Juden auf dem Papier geblieben. Die Juden fordern die Anerkennung ihrer Rechte, der jüdische Klub wird seinen Kampf solange fortsetzen, bis diese Rechte durchgeführt sein werden. In der darauffolgenden Aussprache forderte der Nationaldemokrat Jaswinsky die Rückverweisung des Gesetzes an den Ausschuß. Der Geistliche Czau (Regierungspartei) begrüßte das Projekt, das nicht nur die Beschränkungen gegen die Juden, sondern auch diejenigen gegen die katholische Kirche aufhebt. Der jüdische Deputierte der Regierungspartei, Münzberg, dankte der Regierung dafür, daß sie das Gesetz dem Sejm unterbreitet hat. Bei der Abstimmung wird das Regierungsprojekt mit großer Mehrheit angenommen. Die Verbesserungsvorschläge des jüdischen Klubs werden abgelehnt. Angenommen wird nur der Verbesserungsvorschlag, der die Gleichberechtigung der hebräischen und der jiddischen Sprache im öffentlichen Leben ansspricht. Tagung der Hrbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände B e r 1 i n , 2. Februar. (JTA.) (Amtlich.) Nach einer etwa halbjährigen Pause trat die Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände des Deutschen Reiches am 1. Februar 1931 in Berlin zu einer Sitzung zusammen. Vertreten waren fast alle angeschlossenen Verbände; den Vorsitz führte der Präsident des Preußischen Landesverbandes, Kammergerichtsrat Leo Wolff. Die Verhandlungen hatten zum Teil vertraulichen Charakter und betrafen entsprechend dem Geschäftskreis der Arbeitsgemeinschaft solche Angelegenheiten, die für alle deutschen Juden von Bedeutung sind. Wie der Vorsitzende einleitend mit dem Ausdruck des Bedauerns feststellte, konnte eine Aussprache über die Schaffung eines Reichsverbandes nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden, weil mit Rücksicht auf die im Preußischen Landesverband inzwischen erfolgten Neuwahlen es in der verflossenen Zeit nicht möglich war, die von diesem Verbände zu leistenden Vorarbeiten genügend zu fördern. Eine eingehende Besprechung, an der sich die Vertreter aller Landesverbände beteiligten, wurde dem gegenwärtigen Stand der Schächtfrage gewidmet. Mit den von dem Rate des Preußischen Landesverbandes am 11. Januar 1931 gefaßten Beschlüssen erklärte sich die Reichsarbeitsgemeinschaft einverstanden. In dem zusammen mit dem Büro für Schächtangelegenheiten und dem Central- Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens zu bildenden Komitee wird sich der Preußische Landesverband zugleich als Geschäftsführer der Reichsarbeitsgemeinschaft an den Beratungen und Entschließungen über die zu treffenden Maßnahmen beteiligen. Der Preußische Landesverband hat beschlossen, die von mehreren Stellen eingeleiteten Schritte, um den durch die geplante Reform des Kalenders für die Erhaltung des Sabbats drohenden Gefahren zu begegnen, zu unterstützen. Dieser Beschluß wurde gutgeheißen und zugleich ein besonderer Ausschuß eingesetzt, der sich mit den einschlägigen Fragen beschäftigen soll. Sehr eingehend wurde die Ausgestaltung und Neuordnung des Religionsunterrichtswesens und die Schaffung von geeigneten Lehrbüchern behandelt. Es wurde allseitig anerkannt, daß auf diesem Gebiete grundlegende Änderungen nötig sind. Der früher von der Arbeitsgemeinschaft eingesetzte Ausschuß wurde beauftragt, seine Arbeit unter Zuziehung von Fachgelehrten fortzusetzen und vor allem auch die allgemeinen Bedingungen und Richtlinien für die Ausarbeitung der Lehrbücher festzulegen. Anschließend an frühere Beratungen wurden die bisherigen Ergebnisse der von dem Preußischen Landesverbände zur Linderung der jüdischen Wirtschaftsnot getroffenen Maßnahmen besprochen. Die Erhaltung des in Marburg bestehenden Heilerziehungsheims, welches aus Mangel an Mitteln gefährdet ist, soll dadurch gewährleistet werden, daß die mit der Reichsarbeitsgemeinschaft vereinigten Landesverbände sich gemäß den vor einiger Zeit an Ort und Stelle getroffenen Vereinbarungen mit angemessenen Beiträgen beteiligen. Abgesehen von der Behandlung einiger besonderer Angelegenheiten wurde endlich noch über die schwierigen Verhältnisse in den kleinen Landesverbänden, insbesondere in Oldenburg, beraten. Der Preußische Landesverband wurde mit den Vorarbeiten für die Errichtung eines Hilfsfonds für notleidende Landesverbände beauftragt und ersucht, die erforderlichen Schritte sofort einzuleiten. Die Versammlung, welcher ein außerordentlich reiches Material zur Beschlußfassung unterbreitet war, wurde nach zehnstündiger Dauer erst in den Abendstunden geschlossen. Landesverbände und Abwehr Berlin, 2. Februar. (JTA.) Wie wir nichtamtlich, aus Kreisen der Teilnehmer an der Beratung, erfahren, wurde auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände ein Antrag des Provinzialverbandes Schleswig-Holstein erörtert, der die Übernahme der Abwehrarbeit durch die Gemeinden und Gemeindeverbände betraf. Die Arbeitsgemeinschaft der süddeutschen Landesverbände hatte zu dieser Frage in einem Schreiben Stellung genommen, dessen wesentlichster Gesichtspunkt der war, daß, wenn auch nicht allgemein, so doch in besonderen Fällen, einzelne Landesverbände oder die Reichsarbeitsgemein-

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